Maklercourtage berechtigt oder nicht?

Hallo,

folgendes steht zur Frage:

Es wurde ein Mietvertrag abgeschlossen, jetzt stellt ein Makler eine Forderung für eine fällige Maklercourtage, vorab ist folgendes gewesen:

Im Internet Wohnungsangebot zur Miete gefunden, lediglich die Telefonnummer des Maklers war angegeben, keine Bilder Daten / Angaben zum Vermieter, auch keine Bilder vom Objekt, keine Grundrisse etc., nur Angabe von Größe der Wohnung und Höhe der Kaltmiete

Makler angerufen, dieser gibt Telefonnummer und Adresse erst raus, nachdem eine Art Vertrag unterschrieben wurde (im Schreiben ist angegeben, dass bei Abschluss eines Mietvertrages eine Courtage fällig wird in Höhe von 2,38% der Nettokaltmiete (MwSt. schon eingeschlossen)
Schreiben wurde also unterschrieben, Telefonnummer und Adresse wurde vom Makler rausgegeben
Kontaktaufnahme zum Vermieter ohne weitere Maklerkontakte, auch die spätere Besichtigung der Wohnung (mehrfach besichtigt) sowie die Vertragsverhandlungen wurden komplett ohne Makler durchgeführt

Hat der Makler jetzt das Recht, eine Courtage zu verlangen, obwohl bis auf rausgabe von Telefonnummer und Adresse nichts gemacht wurde von ihm?

Danke schon im Voraus für eure Antworten.

Die Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Wahrscheinlich dürfte die Provision aber fällig sein.

Dem Makler reicht für seinen Anspruch i.d.R. der „Nachweis zur Gelegenheit eines Vertragsabschlusses“. Tun muss er nur etwas, wenn er mit dir vereinbart hat dir etwas zu vermitteln.

Was steht also drin in dem „Art Vertrag“? …Provsion für den Nachweis, Provision für die Vremittlung oder und/oder.

Im Zweifel wirst Du nicht umhinkommen den GENAUEN Wortlaut der Vereinbarung zu posten.

  1. Es gilt als vereinbart, dass der jeweilige Nachweis streng vertraulich nur für den Unternehmenden bzw. dessen Familie
    erfolgt und dass unbefugte Weitergabe an Dritte eine Schadenersatzpflicht in Höhe der Gesamtcourtage begründet.
  2. Der Unterzeichnende erklärt, dass er auf Grund seiner wirtschaftlichen Situation voll und ohne jede Einschränkung in der
    Lage ist, seinen gegebenenfalls dem obigen Makler und dem Vermieter entstehenden Zahlungsverpflichtungen
    ( nur im Erfolgsfalle) sofort nachzukommen.
  3. Für die Vermittlung oder den Nachweis eines Miet- oder Pachtobjektes ist eine Maklercourtage in Höhe
    der 2,38 - fachen Monatsnettokaltmiete inkl. MwSt. an obigen Makler zu entrichten.
    Die Maklercourtage ist sofort nach Abschluss eines schriftlichen oder mündlichen Mietvertrages zahlbar, wobei das
    Einzugsdatum unerheblich ist.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich:
    a) sofort anzugeben falls das genannte Objekt bereits bekannt ist, andernfalls ist er provisionspflichtig.
    b) obigem Makler sofort mitzuteilen wenn Interesse an dem unterbreiteten Angebot besteht oder eine Anmietung erfolgte.
    c) sofort mitzuteilen wenn kein Interesse an weiteren Angeboten besteht.
  5. Das Gesuch gilt für weitere Angebote ebenfalls. Der Unterzeichnende bestätigt eine Ausfertigung des Gesuches erhalten und
    die vorstehenden Bedingungen voll anerkannt zu haben.

Tut mir leider, aber unter 3.) steht es: "Für die Vermittlung oder den Nachweis eines Miet- oder

Pachtobjektes ist eine Maklercourtage in Höhe
der 2,38 - fachen Monatsnettokaltmiete inkl. MwSt. an obigen :Makler zu entrichten."

Du wirst wohl zahlen müssen. Vgl. auch § 652 BGB