Guten Tag,
ist es rechtmäßig, dass ein Notar im Grundstückskaufvertrag die MAklercourtage benennt und zur Erhöhung des Geschäftswertes und damit seines Honorars heranzieht?
danke für hilfreiche Antworten - dalga
Guten Tag,
ist es rechtmäßig, dass ein Notar im Grundstückskaufvertrag die MAklercourtage benennt und zur Erhöhung des Geschäftswertes und damit seines Honorars heranzieht?
danke für hilfreiche Antworten - dalga
Hallo,
wenn sie Bestandteil der notariellen Beurkundung ist (= Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel hinsichtlich der Provision; also wenn der Makler aus dem KV vollstrecken kann), dann: ja.
Grüße
Renee
Renee,
so eine Klausel ist wohl im Entwurf enthalten. Ich kann die also rausnehmen lassen und damit den Geschäftswert mindern?
In welchen Schritten werden die Geschäftswerte gestaffelt?
Dann gibt es noch weitere Fragen:
herzlichen Dank, dalga
Hallo,
so eine Klausel ist wohl im Entwurf enthalten. Ich kann die
also rausnehmen lassen und damit den Geschäftswert mindern?
Die Klausel mit der Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist als Sicherheit für den Makler gedacht. Der muss den Anspruch auf seine Courtage absichern. Wenn du die Klausel aus dem Entwurf rausnehmen willst, bespreche das vorher mit dem Makler. Kannst du ihm eine andere Sicherheit bieten?
In welchen Schritten werden die Geschäftswerte gestaffelt?
Steht in der Kostenordnung (KostO). Kannst du im Notariat erfragen.
Dann gibt es noch weitere Fragen:
- wer zahlt die Löschung des Wohnrechtes des VAters des
Verkäufers?
Löschung von bestehenden Belastungen zahlt i.d.R. der Verkäufer.
Es sei denn, der Verkäufer ist pleite, dann kann es schon mal vorkommen, dass der Käufer diese Kosten übernimmt, um ein „sauberes“ Grundbuch zu haben.
- wer zahlt die grundbuchliche Teilung, wenn auch der andere
Teil des Anwesens (mehrere Stückländereien) an einen Dritten
verkauft wird?
Das ist Verhandlungssache. Prozentuale Teilung der Kosten ist hier üblich, entweder Anzahl der Teilflächen oder ganz exakt gerechnet nach der Größe der Teilflächen (macht Sinn, wenn die Teilflächen in der Größe sehr verschieden sind).
- Wo kann man Notarrechnungen prüfen lassen?
Bei der Notarkammer des jeweiligen Landes
herzlichen Dank, dalga
Gern geschehen.
Ina