Maklercourtage für vorher bekanntes Grundstück?

Wir haben ein direkt an unser Grundstück grenzendes Stück Land hinzugekauft, dass wir als Gartenland nutzen möchten. Dazu haben wir die Eigentümerin direkt angeschrieben und ihr die Kaufpreisvorstellungen mitgeteilt. Aufgrund unserer Anfrage meldete sich die Eigentümerin bei uns und gab an, dass sie dies mit Ihrer Mutter besprechen wolle, die sich derzeit im Krankenhaus befände. Es könne daher etwas dauern. Nach längerer Zeit meldete sich ein Herr einer Versicherungsgesellschaft bei uns und gab zu verstehen, dass er nun für die Eigentümerin nun das Grundstück verkaufen solle. Mit diesem Herrn wurden die Kaufpreisverhandlungen geführt. Unterzeichnet wurde nichts. Nach Einigung über den Kaufpreis wurde von dem Herrn ein Notartermin vereinbart.

Einen Tag nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar (der Herr der Versicherungsgesellschaft war nicht anwesend) fanden wir einen Brief im Postkasten mit einer Rechnung über 5,8% (vom Kaufpreis) Maklercourtage. Von einer Courtage überhaupt war im Vorfeld keine Rede. Auch im Kaufvertrag steht nichts darüber. Es wurde kein Maklervertrag unterzeichnet und wir sind auch nicht auf den Herrn zugegangen, sondern auf die Eigentümerin direkt. Das Grundstück war uns natürlich schon vorher bekannt gewesen. Eine Begehung des Grundstücks mit dem Versicherungsvertreter fand nicht statt.

Hat der Herr überhaupt einen Anspruch auf eine Maklercourtage, wenn Vorkenntnis über das Kaufobjekt besteht? Habe mehrfach gehört, dass Vorkenntnis von der Maklercourtage befreit. Kann hier jemand ein konkretes Urteil benennen? Hätte er nicht zuvor ankündigen müssen, dass eine Courtage anfallen würde, wie hoch diese ist und sich dies ggf. durch uns bestätigen lassen müssen? Sind wir etwa stillschweigend einen Vertrag eingegangen?

Wir sind für jede Antwort sehr dankbar. Wir haben zudem im Nachhinein erfahren, dass die Eingentümerin Angestellte des Versicherungsunternehmers ist.

Das ist ja was ganz Neues:

seit wann erhalten Versicherungsvertreter eine Maklercourtage?

Fakt ist doch: Sie haben die Eigentümerin angeschrieben weil sie wussten, dass das Grundstück zum Verkauf stand.
D.h. der nette Herr von der Versicherung ist erst ins Spiel gekommen, NACHDEM Sie sich zwecks Grundstückserwerb bei der Verkäuferin gemeldet haben. Wen die Eigentümerin mit ihren Verhandlungen beauftragt kann Ihnen egal sein.

Außerdem muss sich ein Makler zu erkennen geben und beim 1. Kontakt darauf hinweisen, dass für seine Tätigkeit eine Provision anfällt.

Nur, der Herr war ja von der Versicherung und nicht von einem Maklerbüro.

Ich würde ihm die Rechnung mit besten Wünschen zurückschicken.

nichts darüber. Es wurde kein Maklervertrag unterzeichnet und
wir sind auch nicht auf den Herrn zugegangen, sondern auf die

Aus diesem Grunde würde ich die Zahlung einer Courtage ablehnen. Wenn Ihr dem Makler keine Courtageveeinbarung unterzeichnet habt, kann er schlechterdings von Euch eine Zahlung verlangen.

Hätte er nicht
zuvor ankündigen müssen, dass eine Courtage anfallen würde,

Auf jeden Fall hätte er ankündigen müssen, dass Ihr im Falle des Kaufes eine Courtage zahlen müßt.

lassen müssen? Sind wir etwa stillschweigend einen Vertrag
eingegangen?

Meines Erachtens: NEIN.

Wir sind nicht auf ihn zugegangen, sondern zuerst auf die Eigentümerin, ob sie verkaufen möchte. Das wollte diese dann klären. Erst dann hat der feine Herr sich bei uns gemeldet. Unterschrieben haben wir nichts. Nun, der Herr von der Versicherung hat schon irgendwann einmal angedeutet, dass er eine Maklererlaubnis hat und diese Tätigkeit dann und wann nebenbei ausführt. Von einer Courtage hat er aber nichts erwähnt und auch keine Unterlagen etc. übersandt oder dagelassen. Nach wenigen Emails wg. des Kaufpreises und des anstehenden Notartermins kam die Rechnung im Anschluss.

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Makler, immer wieder. Makler - nein Danke. (http://www.fb-finanzberatung.de/blog/?p=98)

Ob und wie die Courtage fällig ist, kann ein Anwalt beantworten und jeder der dazu berät verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz.

Generell gilt der Grundsatz. Wer die Leistung bestellt, der bezahlt.

Einen Anwalt wollte ich uns gerade ersparen, da wir uns diesen nicht leisten können. Daher habe ich die Frage im Forum veröffentlicht. Wenn jeder, der hier eine Antwort einstellt, gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen sollte, könnte man das Forum gleich schließen. Das macht keinen Sinn. Und vor Gericht würde ich wohl kaum auf eine Äußerung in diesem Forum verweisen und so jemanden in Schwierigkeiten bringen.

Da wir keine Leistung bestellt haben, müssten wir wohl auch nichts zahlen. Danke für diese Auskunft.

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