Hallo,
vor ca. 1 1/2 Jahren sind wir auf ein Grundstück mit baufälligem Haus aufmerksam geworden. Wir, das heißt meine Lebensgefährtin und ich, haben über die unmittelbare Nachbarin der Immobilie die Kontaktdaten der Eigentümer erfahren und haben uns anschließend mit der Eigentümerin bzw. ihrem Mann in Verbindung gesetzt. Ausschließlich meine Lebensgefährtin trat der Verkäuferin telefonisch gegenüber auf. Persönlichen Kontakt gab es nie. Die Eigentümerin hatte ihre Vorstellungen zu dem Kaufpreis, die sich nicht mit unseren deckten. (ca. 80.000,- € gegenüber ca. 40.000,- €) Beide Seiten haben umfangreich recherchiert wegen aktuellen Bodenrichtwerten bzw. haben sich Angebote für den Abriss des Hauses eingeholt. Seitens der Verkäuferseite wurde noch eine art Wertgutachten von einem ehemals beauftragten Makler vorgelegt. Wir haben uns selbst eine Liegenschaftskarte besorgt von der Gemeinde gegen Gebühr. Der Kontakt verlief sich dann, da wir preislich nicht zueinander kamen. Unser Angebot mit umfangreichen Anlagen zu den Ergebnissen der Recherchen lag der Verkäuferseite vor.
Vor ca. einem halben Jahr haben wir durch Zufall ein Maklerschild am Zaun der Immobilie gesehen. Später wurde das Objekt dann noch auf der Internetseite für 50.000,- € Verhandlungsbasis angeboten. Da meine Lebensgefährtin sich in der Folgezeit im Ausland aufhielt, habe ich mit dem Makler Kontakt aufgenommen. Den durch ihn versprochenen Auszug aus der Liegenschaftskarte habe ich nie erhalten, lediglich ein paar Photos aus dem Inneren des baufälligen Hauses. Ein Besichtigungstermin wurde durch den Makler abgelehnt, da man es wohl aus Sicherheitsgründen nicht mehr betreten kann.
Als meine Lebensgefährtin dann aus dem Ausland zurückkehrte haben wir eine Art schriftliches Angebt verfasst, das denselben Inhalt hatte wie das damalige Angebot an die Verkäufer, lediglich ergänzt um ein Anschreiben an den Makler, in dem die Situation erklärt wurde, dass wir bereits schon mit der Verkäuferseite in Kontakt bzw. in den Verhandlungen waren. Als Absender haben wir uns beide mit den jeweiligen Adressen im Anschreiben benannt. Unsere Angebot belief sich auf die damaligen ca. 40.000,- €. Der Makler wollte von mir noch eine email, in der ich das Gebot nochmals bestätige und mich mit der Provision im Fall der Fälle einverstanden erkläre. Ich habe in der mail lediglich bestätigt, dass es unser Angebot ist und wir der Weiterleitung zustimmen. Kein Wort davon, dass wir mit der provision einverstanden sind.
Meine telefonische Nachfrage in der letzten Woche bei dem Makler ergab, dass unser Angebot derzeit das niedrigste ist und eins vorliegt mit den geforderten 40.000,- €. Die Verkäuferseite überlegte aber, ob sie es überhaupt noch verkauft. Daraufhin rief meine Lebensgefährtin die Eigentümerin an und gab ihr zu verstehen, dass wir auch bereit wären diese 40.000,- € zu zahlen.
Jetzt zum Problem:
Ich denke, dass die Vorschrift, die hier einschlägig ist, der § 652 Abs. 1 BGB ist.
http://www.juraforum.de/lexikon/maklerprovision-kaus…
Unseres Erachtens fehlt es hier an Kausalität bzw. wir und auch die Verkäuferin hatten bereits Vorkenntnis von den Umständen des Objektes und die Verkäufer waren uns auch schon namentlich bekannt.
Inwieweit die Makleraktivität jetzt mitursächlich für das zustande kommen eines wohlmöglichen Hauptvertrages ist, ist hier fraglich? 
Müsste im Falle eines notariellen Kaufvertrages durch uns Provision an den Makler gezahlt werden?