Maklercourtage i.S.d. § 652 BGB berechtigt?

Hallo,

vor ca. 1 1/2 Jahren sind wir auf ein Grundstück mit baufälligem Haus aufmerksam geworden. Wir, das heißt meine Lebensgefährtin und ich, haben über die unmittelbare Nachbarin der Immobilie die Kontaktdaten der Eigentümer erfahren und haben uns anschließend mit der Eigentümerin bzw. ihrem Mann in Verbindung gesetzt. Ausschließlich meine Lebensgefährtin trat der Verkäuferin telefonisch gegenüber auf. Persönlichen Kontakt gab es nie. Die Eigentümerin hatte ihre Vorstellungen zu dem Kaufpreis, die sich nicht mit unseren deckten. (ca. 80.000,- € gegenüber ca. 40.000,- €) Beide Seiten haben umfangreich recherchiert wegen aktuellen Bodenrichtwerten bzw. haben sich Angebote für den Abriss des Hauses eingeholt. Seitens der Verkäuferseite wurde noch eine art Wertgutachten von einem ehemals beauftragten Makler vorgelegt. Wir haben uns selbst eine Liegenschaftskarte besorgt von der Gemeinde gegen Gebühr. Der Kontakt verlief sich dann, da wir preislich nicht zueinander kamen. Unser Angebot mit umfangreichen Anlagen zu den Ergebnissen der Recherchen lag der Verkäuferseite vor.

Vor ca. einem halben Jahr haben wir durch Zufall ein Maklerschild am Zaun der Immobilie gesehen. Später wurde das Objekt dann noch auf der Internetseite für 50.000,- € Verhandlungsbasis angeboten. Da meine Lebensgefährtin sich in der Folgezeit im Ausland aufhielt, habe ich mit dem Makler Kontakt aufgenommen. Den durch ihn versprochenen Auszug aus der Liegenschaftskarte habe ich nie erhalten, lediglich ein paar Photos aus dem Inneren des baufälligen Hauses. Ein Besichtigungstermin wurde durch den Makler abgelehnt, da man es wohl aus Sicherheitsgründen nicht mehr betreten kann.
Als meine Lebensgefährtin dann aus dem Ausland zurückkehrte haben wir eine Art schriftliches Angebt verfasst, das denselben Inhalt hatte wie das damalige Angebot an die Verkäufer, lediglich ergänzt um ein Anschreiben an den Makler, in dem die Situation erklärt wurde, dass wir bereits schon mit der Verkäuferseite in Kontakt bzw. in den Verhandlungen waren. Als Absender haben wir uns beide mit den jeweiligen Adressen im Anschreiben benannt. Unsere Angebot belief sich auf die damaligen ca. 40.000,- €. Der Makler wollte von mir noch eine email, in der ich das Gebot nochmals bestätige und mich mit der Provision im Fall der Fälle einverstanden erkläre. Ich habe in der mail lediglich bestätigt, dass es unser Angebot ist und wir der Weiterleitung zustimmen. Kein Wort davon, dass wir mit der provision einverstanden sind.

Meine telefonische Nachfrage in der letzten Woche bei dem Makler ergab, dass unser Angebot derzeit das niedrigste ist und eins vorliegt mit den geforderten 40.000,- €. Die Verkäuferseite überlegte aber, ob sie es überhaupt noch verkauft. Daraufhin rief meine Lebensgefährtin die Eigentümerin an und gab ihr zu verstehen, dass wir auch bereit wären diese 40.000,- € zu zahlen.

Jetzt zum Problem:

Ich denke, dass die Vorschrift, die hier einschlägig ist, der § 652 Abs. 1 BGB ist.
http://www.juraforum.de/lexikon/maklerprovision-kaus…

Unseres Erachtens fehlt es hier an Kausalität bzw. wir und auch die Verkäuferin hatten bereits Vorkenntnis von den Umständen des Objektes und die Verkäufer waren uns auch schon namentlich bekannt.
Inwieweit die Makleraktivität jetzt mitursächlich für das zustande kommen eines wohlmöglichen Hauptvertrages ist, ist hier fraglich? :confused:
Müsste im Falle eines notariellen Kaufvertrages durch uns Provision an den Makler gezahlt werden?

Hallo, muss ein Missverständnis sein, dass ich als Experte ausgewählt wurde. Keine Ahnung auf diesem Gebiet, sorry.

Hallo,

ich habe mir Ihre Geschichte durchgelesen. Rein aus dem Bauch heraus würde ich behaupten, dass die Provision dem Makler zusteht. Der Makler hat ja meiner Meinung nach ganz entscheidend dazu beigetragen, dass Käufer und Verkäufer zusammenkommen.

Aber auf der anderen Seite kannten Sie ja bereits das Grundstück und den Verkäufer. Somit musste der Makler ja hier nicht seine „volle Arbeit“ verrichten. Deshalb kann ich auch Sie verstehen, wenn Sie sagen, der Malker hat die Provision nicht verdient.

Ich will jetzt ein bisschen zur meiner persönlichen rechtlichen Einschätzung kommen. Zwischen dir und dem Makler ist ein Vertrag zustande gekommen, auf Basis von (irgendwelchen AGB), ich vermute hier wohl eher die AGB des Maklers. Darin ist geregelt, welche Provision in welchem Fall zu zahlen ist. Aber das bedeutet noch nichts. Makler versuchen sich die Provision per Kaufvertrag beim Notar zu sichern. Und genau hier könnte man auch ansetzen.

Niemand zwingt dich dazu, den Vertrag zu den geforderten Konditionen zu unterschreiben. Du kannst dem Makler ja sagen: „Ich bin nicht bereit dir ca. 1.400€ (wenn ich mich nicht verrechnet habe) zu zahlen, denn du hast ja nichts gemacht. Einigen wir uns einfach auf einen Pauschalpreis von 600€“. Je nachdem wieviele Interessenten der Makler für das Grundstück hat, wird der Makler darauf eingehen oder eben nicht. Dann muss man da auch mal hart sein, aber auch damit rechnen müssen, dass das Grundstück unter Umständen ein anderer Käufer bekommt, wenn man anfängt zu pokern.

Ich persönlich würde mal versuchen die Maklercourtage etwas zu drücken. Wenn nicht, würde ich mich einfach damit abfinden. 1.400€ fallen bei einem neuen Bauvorhaben von 200-400.000€ auch nicht wirklich ins Gewicht.

Ich hoffe, euch etwas geholfen zu haben
LG

Guten Tag,
ich denke das die Maklercourtage/-provision unumgänglich ist, da Sie ja wissentlich persönlichen Kontakt mit ihm aufgenommen haben.
Die damalige Verhandlung verlief, wie Sie schrieben erfolglos, somit ergibt sich leider, der, meiner Meinung nach total überflüssige Maklerdienst/-Kontakt (eigene Erfahrungswerte bei Immobilienver- und Ankauf).
Ein Weg wäre, ohne Wissen des Maklers, mit dem Verkäufer zu klären, in wie weit er, der Verkäufer, auch ohne Makler verkaufen kann, denn es werden mancherorts auch Objekte von Maklern sondiert, um Kontrahenten fernzuhalten und ein größeres Spielfeld für Eigenwerbung zu erhalten.
In jedem Falle wird sich der Makler natürlich nicht einfach die „Wurst vom Brot“ nehmen lassen.
Viel Glück