Hi,
nehmen wir mal an, ein Verkäufer möchte sich von seiner ETW trennen. Vermutlich beauftragt er einen Immobilienmakler mit dem Verkauf.
Käufer sucht eine Wohnung und trifft sich zur Besichtigung mit dem Makler. Der Kauf kommt jedoch nicht zustande (Preis).
Drei Monate später liest Käufer ein Inserat in der Tagespresse. Inserat ist vom Verkäufer aufgegeben. Käufer geht hin, besichtigt und kauft Wohnung für sagen wir mal 20% weniger als damals vom Makler angeboten.
Nehmen wir mal an, der Makler sei zugleich auch Hausverwalter und trifft den neuen Eigentümer jüngst in einer Eigentümerversammlung. Daraufhin schickt er ihm eine Rechnung über die Courtage inkl. der zwischenzeitlich höheren MwSt.
Frage: Wenn sich diese Story so abgespielt hätte, würde der Makler sagen, er hätte als erster die Wohnung nachgewiesen und somit einen Courtageanspruch.
Der Käufer würde die Ansicht vertreten, der Kauf sei allein auf ein privates Inserat des Verkäufers hin zustande gekommen und somit provisionsfrei.
Der fiktive Streitwert würde sich in Erwartung eines Vergleichs und angesichts der zu erwartenden Kosten (für beide Beteiligte) nicht rechnen. Der Käufer würde dem Makler deshalb (ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht) den halben Betrag anbieten um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.
Wie immer bei Fragen zur Courtage von Immobilienmaklern hängt es davon ab, was für einen Vertrag der Verkäufer und der Makler abgeschlossen haben. Es ist durchaus denkbar, dass der Makler einen Courtageanspruch hat, also würde ich mir vom Makler den Vertrag vorlegen lassen, um zu prüfen, ob der Anspruch berechtigt ist.
Wie immer bei Fragen zur Courtage von Immobilienmaklern hängt
es davon ab, was für einen Vertrag der Verkäufer und der
Makler abgeschlossen haben. Es ist durchaus denkbar, dass der
Makler einen Courtageanspruch hat, also würde ich mir vom
Makler den Vertrag vorlegen lassen, um zu prüfen, ob der
Anspruch berechtigt ist.
Hi,
danke für die Antwort. Angenommen der Maklervertrag zwischen Verkäufer und Makler war im Zeitpunkt des Verkaufs nicht gekündigt. Der Makler hätte das Alleinverkaufsrecht, Verkauf durch Verkäufer sei möglich. Courtage falle bei Käufer und Verkäufer an. Dem Käufer sei vom noch Bestehen des Maklervertrages im Kaufzeitpunkt allerdings nichts bekannt gewesen. Zwischen Käufer und Makler soll es keine schriftliche Vereinbarung geben, lediglich die erste Besichtigung.
Könnte man in letzter Konsequenz vor den Schranken des Gerichts ausdiskutieren, wenn der fiktive Käufer sich rechtzeitig um eine RSV bemüht hätte.
„Wer zu spät kommt, den bestraft…“ die Leistungsabteilung…
Verkäufer an. Dem Käufer sei vom noch Bestehen des
Maklervertrages im Kaufzeitpunkt allerdings nichts bekannt
gewesen.
Das ist nicht der Fehler des Maklers, eher der des Verkäufers.
Könnte man in letzter Konsequenz vor den Schranken des
Gerichts ausdiskutieren,
Die maklercourtage ist verdient, nur wer sie bezahlt kann noch diskutiert werden.
wenn der fiktive Käufer sich rechtzeitig um eine RSV bemüht hätte.
Hätte nicht geholfen, alle Streitigkeiten, die aus einem Bau oder Kauf einer Immobilie resultieren, sind hierzulande seit Jahren nicht mehr versicherbar.
Die maklercourtage ist verdient, nur wer sie bezahlt kann noch
diskutiert werden.
Sehe ich auch so
wenn der fiktive Käufer sich rechtzeitig um eine RSV bemüht hätte.
Hätte nicht geholfen, alle Streitigkeiten, die aus einem Bau
oder Kauf einer Immobilie resultieren, sind hierzulande seit
Jahren nicht mehr versicherbar.
Stimmt bei Neubau oder -kauf. Bei gebrauchter Immo wäre versichert gewesen, wenn…
Gruß Keki