Maklercourtage in Sachsen bei Immobilienverkauf-welche Handhabe?

Hallo, bei Immobilienverkauf haben wir als Käufer Maklercourtage bezahlt, als Verkäufer damals allerdings nicht. (in Bayern und im Jahr 2016)
Nun stellt sich mir die Frage, wie das in Sachsen bzw wie das heute ist?
Laut einer Tabelle gilt als Richtlinie, dass Käufer und Verkäufer die Courtage teilen. Angeblich ist das fast überall so, auch in Bayern. Wir hatten das damals nicht und ich kenne Makler, welche die Provision nur einmal nehmen.
Wie ist eure Erfahrung? Gibt es in Sachsen Makler, welche die Courtage nur vom Käufer beziehen?
Danke für die Antwort!

Hallo,

laut https://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/maklerprovision/maklergebuehren/ ist das unterschiedlich.

Hallo,

bestimmt, nämlich diejenigen, die vom Käufer beauftragt wurden.

Ansonsten ist die Lage relativ unklar. Seit dem 1.6.2015 gilit schon für Vermietungen das Bestellerprinzip, aber bei Verkauf ist es wohl noch nicht geregelt, auch wenn es Überlegungen dazu gibt.
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/ndr/maklercourage-immobilien-kaufnebenkosten-100.html

Gruß
Christa

genau auf diese Tabelle beziehe ich mich und danach herrschen in Sachsen und Bayern gleiche Verhältnisse.
Daher wüsste ich gern, ob das „früher“ mal anders war. Wir jedenfalls haben, ohne dass es extra ausgehandelt wurde, keine Gebühr bezahlt als Verkäufer.

Hallo,
frueher war alles besser, jedoch ist das heute doch egal, ob frueher Jesus seinerzeit…

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Danke für einen solch sinnbefreiten Kommentar