Maklercourtage - ist das ein Trick?

Ein Interessent ist an einem Wohneigentum interessiert. Der mit dem Makler verhandelte Preis (ohne Notar) beträgt 122keuro. Der Interessent soll dafür 3% Maklercourtage bezahlen (üblich). Der Interessent ist einverstanden.

Der Interessent erfährt von dem Eigenümer (Verkäufer), daß dieser vom Makler mit der Aussage geködert wurde, daß die Maklertätigkeit für ihn ohne Kosten vonstatten geht.

Der Verkäufer teilt dem Interessenten (in persönlichm Gespräch) die gewünschte Summe des Verkäufers mit: 120kEuro.

D.h. der Makler behält neben den vereinbarten 3% zusätzlich 2kEuro ein.

Wie sieht das rechtlich aus - welche Meinungen werden vertreten?

Muß der Interessent nun 3% auf 122Keuro oder nur 3% auf 120keuro zahlen?

Grüße
m70537

Servus,

zu Verdeutlichung des Sachverhaltes eine Frage:

Wie ist dieses:

D.h. der Makler behält neben den vereinbarten 3% zusätzlich
2kEuro ein.

zu verstehen? Soll tatsächlich ein Kaufvertrag geschlossen werden, der eine Bezahlung des Kaufpreises an den Makler vorsieht?

Schöne Grüße

MM

ein legaler

D.h. der Makler behält neben den vereinbarten 3% zusätzlich
2kEuro ein.

Wie sieht das rechtlich aus - welche Meinungen werden
vertreten?

Der Makler hat mit dem VK eine sog. Mehrerlösklausel vereinbart. D.h. Der VK will für seine Objekt 120.000. Verkauft der M für mehr bekommt er die Differenz als zusätlich Provision. Diesen Betrag bekommt er vom VK.

Es ist zulässig. Gibts auch bei andern Sachen, z.B. Autoverkauf usw.

Muß der Interessent nun 3% auf 122Keuro oder nur 3% auf
120keuro zahlen?

Er zahlt 3% auf den Kaufpreis! Das sind 122.000 und demnach 3.660 Provision.
Der Makler streicht vom VK noch 2.000 extra ein und geht mit rechtlich sauberen 5.660 nach Hause.

Hallo,

Es ist zulässig.

Nein. Wikipedia sagt: entweder Provision oder Mehrerlösregelung.
Beides gleichzeitig ist nicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmakler#Makler…

Aber: ianal. Weshalb ich auch das zugehörige gesetz nicht gefunden habe.

Gruß
loderunner

Hallo,

Es ist zulässig.

Nein. Wikipedia sagt: entweder Provision oder
Mehrerlösregelung.
Beides gleichzeitig ist nicht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmakler#Makler…

Aber: ianal. Weshalb ich auch das zugehörige gesetz nicht
gefunden habe.

Hallo, ein Gestez wirst du da nicht finden. Maklerecht ist weitestgehend Richterrecht. Wikipedia ist der Inhalt einen Schreibers, der es halt so reingeschrieben hat.

Selbst wenn es so sein sollte, ist es dennoch zutreffend, da es bezogen auf den VK zutrifft. Er erhält kein Courtage vom VK, sondern einen Mehrerlös.
Die Courtage des K ist eine extra Sache hierbei. Da der Makler normalerweise von beiden Parteien, zwischen denen er vermittelt eine Courtage bekommt.
! Ich weiß, es gibt ausnahmen. Manche nehmen statt von beiden 3 % nur vom K 5%!
Aber auch das steht in keinem Gesetz. Der Makler kann es halten wie er es durchsetzen kann. Bitte auch nicht verwechseln, mit dem was der VDM vorgibt, daran ist der Makler nicht gebunden. Nur wenn er dort Mitglied ist, erkennt er deren Grundsätze an. Gesetztescharakter haben diese aber auch nicht.