Ich glaube, Sie machen es sich zu einfach, bei einem Wohnungsmangel gleich die Maklerleistung „kürzen“ zu wollen.
Bestimmt ist diese Lärmbelästigung für Sie sehr unangenehm und „nervt“. Doch als Mieter haben Sie alle Rechte gegenüber Ihrem Vermieter auf Mietkürzungen und Mietminderungen bei einem unzumutbaren Lärm.
Lassen Sie sich vom Mieterverein oder einem Anwalt Ihres Vertrauens rechtlich beraten, welche Mietminderungen Sie geltend machen können. Dies ist der korrekte Weg.
Woher wissen Sie eigentlich, dass der Makler vom Mangel wußte? Wenn der Vormieter und der Vermieter darüber keine Informationen geben, kann der Makler auch an Sie als seinen Kunden keine Informationen weitergeben. Wichter ist zu erfahren, ob der Vermieter von diesem Mangel an der Mietsache wußte und ob „ER“ Sie hätte informieren müssen.
Ihr Thorsten Hausmann
http://www.Hausmann-Immobilien-Beratung.de