Maklercourtage kürzen?

Hi,

ich habe vor etwa 3 Monaten eine Wohnung angemietet. Problem ist nun , dass jeden Monat min. 2 mal vor meiner Haustür bis 2-3 Uhr morgens laute musik läuft (kommt von einer Rasenfläche , wo leute feiern).

Meine Frage ist jetzt , kann ich die Courtage des Maklers kürzen , da er mir vor dem zustandekommen des Mietvertrages diesen Mangel nicht erwähnt hat.

Lieber Ratsuchender,
die Maklercourtage könnten Sie vielleicht ganz oder teilweise zurückverlangen, wenn der Makler Sie nachweislich betrogen hat. Leider enthält Ihre Schilderung zu wenig Fakten, wie z.B. wem gehört die Rasenfläche, ist dort ein reines Wohngebiet oder eine Mischung zwischen Gewerbe (Gastronomie) und Wohnen, finden die Feiern nur im Sommer statt oder das ganze Jahr über, sind das ortsübliche Feiern, von denen Sie auch ohne Makler hätten wissen können etc.
Fragen Sie mal beim Ordnungsamt, ob der nächtliche Lärm da erlaubt ist.
Ansonsten viel Glück!

NEIN, natürlich NICHT

Nein, aber lustige Idee :wink:

Wenn so etwas überhaupt einen Mangel darstellt, dann ist der Vermieter zuständig.

sorry,aber da kenn ich mich nicht gut genug aus!!

Ich glaube, Sie machen es sich zu einfach, bei einem Wohnungsmangel gleich die Maklerleistung „kürzen“ zu wollen.

Bestimmt ist diese Lärmbelästigung für Sie sehr unangenehm und „nervt“. Doch als Mieter haben Sie alle Rechte gegenüber Ihrem Vermieter auf Mietkürzungen und Mietminderungen bei einem unzumutbaren Lärm.

Lassen Sie sich vom Mieterverein oder einem Anwalt Ihres Vertrauens rechtlich beraten, welche Mietminderungen Sie geltend machen können. Dies ist der korrekte Weg.

Woher wissen Sie eigentlich, dass der Makler vom Mangel wußte? Wenn der Vormieter und der Vermieter darüber keine Informationen geben, kann der Makler auch an Sie als seinen Kunden keine Informationen weitergeben. Wichter ist zu erfahren, ob der Vermieter von diesem Mangel an der Mietsache wußte und ob „ER“ Sie hätte informieren müssen.

Ihr Thorsten Hausmann
http://www.Hausmann-Immobilien-Beratung.de

Hallo,

nein dazu haben sie kein recht.das ist kein mangel im klassischen sinn.

Hallo,
nein!!!
Nur der Vertragspartner, der im Mietvertrag steht ist Ansprechpartner.
Dem muss schriftlich dieser Mangel angezeigt werden, dazu ist es sinnvoll ein Lärm- oder Mängelprotokoll mit zu übergeben, das ggf. von Zeugen unterzeichnet ist. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Gleichzeitig kündigen Sie Mietminderung an, die Sie aber auch ab der nächsten Mietzahlung wirksam lassen sollten. Erst wenn einem Vermieter Geld entzogen wird reagiert er auch entsprechend schnell.
Vesuchen Sie aber parallel das Gespräch mit dem Vermieter zu finden, da sich nicht gleich unüberwindbare Hürden aufbauen.
Schriftliche Mitteilung muss sein!!
Gruß suver

das ist wohl eher sache des vermieters denn des maklers. makler sucht dir nur mögliche wohnungen, und das gegen die courtage. die darstellung ist meist sache des vermieters, es sei denn, der makler hat grob fahrlässig gehandelt, und zwar nachweisbar. wenn der makler aber belegen kann, dass seine daten auf denen des vermieters beruhen…=> nur der vermieter ist verantwortlich zu machen, wenn überhaupt…

Hallo,
der Makler wird kaum zu belangen sein.
Sie müssten nachweisen, dass er von der Lärmbelästigung Kenntnis hatte.
Sofern es sich um keine offiziell genehmigte Veranstaltung handelt, lediglich eine Party von Feierlustigen, kann der Vermieter in Anspruch genommen werden.
In diesem Fall die Polizei rufen, den Vorfall protokollieren und dem Vermieter eine Frist setzten.
Dieser muss dafür sorgen, dass dem Spuk ein Ende bereitet wird.
Tut er das nicht, kann die Miete gekürzt werden.
Viel Glück
Llissy

Hallo,

ob eine Kürzung der Marklercourtage möglich ist, kann ich nicht so wirklich beurteilen.
Meiner Meinung nach ist es allerdings so, dass der Markler das Objekt nur vermittelt hat, der Vermieter aber für die Nennung der Mängel zuständig ist, da mit ihm der Mietvertrag abgeschlossen wurde.
Ich würde beide Seiten wegen der Lärmbelästigung anschreiben (Einschreiben gegen Rückschein) und darauf hinweisen, dass in keinem Gespräch darüber gesprochen und auf diesen Mangel hingewiesen wurde. Tja und danach heißt es abwarten, was für eine Reaktion von beiden Seiten erfolgt.
Ansonsten würde ich mir auch noch einen rechtlichen Rat dazu einholen.
Viel Erfolg.

petra0801

Hallo,
nein, da hast Du wohl keine Chance. Es wäre vielleicht sinnvoll gewesen sich die Gegend vorab schon einmal anzuschauen und ggf. Nachbarn zu fragen. Ausserdem weisst Du ja gar nicht ob diese Partywiese Deinem Makler überhaupt bekannt ist/war, dies müsstest Du ja dann auch nachweisen.

MfG murmeltier

Halloleider kann ich da nicht weiter helfen.LG

ich habe vor etwa 3 Monaten eine Wohnung angemietet. Problem
ist nun , dass jeden Monat min. 2 mal vor meiner Haustür bis
2-3 Uhr morgens laute musik läuft (kommt von einer Rasenfläche
, wo leute feiern).

Hier ist das Ordnungsamt bzw. Polizei zuständig.

Meine Frage ist jetzt , kann ich die Courtage des Maklers
kürzen , da er mir vor dem zustandekommen des Mietvertrages
diesen Mangel nicht erwähnt hat.

Nein, denn die Wohnung besitzt keinen Mangel. Falls es Lärm in der Umgebung gibt, ist das Ordnungsamt bzw. Polizei zuständig.