Maklercourtage ohne Umsatzsteuer

Hallo,

ich interessiere mich für eine Mietwohnung, die über einen Makler angeboten wird. Die verlangte Courtage beträgt 2,38 Kalt mieten (NRW). Da der Makler als Kleinunternehmer tätig ist, dürfte er doch eigentlich nur 2 Kaltmieten verlangen, da er keine Umsatzsteuer abführt, oder?

Viele Grüße
Diiv

So weit ich weiß darf er nur keine MwSt. ausweisen, also nur brutto berechnen. Aber frag mal besser einen StB., denn dort gehört die Frage hin :wink:

Meines Wissens darf dieser Kollege keine Mehrwertsteuer von Ihnen verlangen.

Das kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, da nicht jeder Kleinunternehmer automatisch von der Umsatzsteuer befreut ist oder sich hat befreien lassen.

Allerdings muss er die Ihnen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer dann auch an das Finanzamt abführen.

Ihr Thorsten Hausmann

Hausmann Immobilien Beratung
Hamburg-Norderstedt-Wiesbaden-Mainz-Dresden

Ist das so in NRW Gestz ? Also als Kleinunternehmer darf er keine Steuer offen ausweisen, korrekt. Aber ob er deshalb weniger Geld bekommt ? Ist das nicht freier Markt und fertig ? Ist halt keine steuerrechtliche Frage, du verstehst sicher.

Ich vermute, dass es zu dieser Fragestellung bereits eine Lösung gibt, falls nicht, bitte nochmals mailen.