ich interessiere mich für eine Mietwohnung, die über einen Makler angeboten wird. Die verlangte Courtage beträgt 2,38 Kalt mieten (NRW). Da der Makler als Kleinunternehmer tätig ist, dürfte er doch eigentlich nur 2 Kaltmieten verlangen, da er keine Umsatzsteuer abführt, oder?
Das kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, da nicht jeder Kleinunternehmer automatisch von der Umsatzsteuer befreut ist oder sich hat befreien lassen.
Allerdings muss er die Ihnen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer dann auch an das Finanzamt abführen.
Ist das so in NRW Gestz ? Also als Kleinunternehmer darf er keine Steuer offen ausweisen, korrekt. Aber ob er deshalb weniger Geld bekommt ? Ist das nicht freier Markt und fertig ? Ist halt keine steuerrechtliche Frage, du verstehst sicher.