Hallo,
da die vorherige Frage (von „wohnungssuchende 2013“) wahrscheinlich wegen Verstoß gegen FAQ 1129 geschlossen wird, hier eine ähnliche Frage.
Soweit mir bekannt ist, gibt es (oder gab es?) 2 verschiedene Varianten in Bezug auf Maklercourtage (Provision).
1 Der Vermieter bezahlt bei erfolgreicher Vermietung die Maklercourtage, und dadurch braucht der neue Mieter keine Courtage an den Makler zahlen. Das wird aber normalerweise erwähnt.
2 Der Vermieter beauftragt einen Makler mit der Vermietung, und der neue Mieter muss bei erfolgreicher Vermittlung die Maklercourtage zahlen. Bei dieser Variante wird dann normalerweise die Höhe der Courtage erwähnt
Vor ein paar Monaten ist dann eine Diskussion aufgekommen dass eventuell geplant werde nur noch die Version 1 zuzulassen. Damit wäre dann die Version 2 nicht mehr rechtmäßig.
http://www.ndr.de/regional/hamburg/maklerprovision10…
Nun meine Frage
Hat sich in Hinsicht auf dieser Diskussion schon etwas Neues ergeben, und hat eventuell jemand nähere Infos wie weit diese Diskussion bisher fortgeschritten ist?
Gruß
N.N