Maklercourtage (Provision)

Hallo,

da die vorherige Frage (von „wohnungssuchende 2013“) wahrscheinlich wegen Verstoß gegen FAQ 1129 geschlossen wird, hier eine ähnliche Frage.

Soweit mir bekannt ist, gibt es (oder gab es?) 2 verschiedene Varianten in Bezug auf Maklercourtage (Provision).

1 Der Vermieter bezahlt bei erfolgreicher Vermietung die Maklercourtage, und dadurch braucht der neue Mieter keine Courtage an den Makler zahlen. Das wird aber normalerweise erwähnt.

2 Der Vermieter beauftragt einen Makler mit der Vermietung, und der neue Mieter muss bei erfolgreicher Vermittlung die Maklercourtage zahlen. Bei dieser Variante wird dann normalerweise die Höhe der Courtage erwähnt

Vor ein paar Monaten ist dann eine Diskussion aufgekommen dass eventuell geplant werde nur noch die Version 1 zuzulassen. Damit wäre dann die Version 2 nicht mehr rechtmäßig.

http://www.ndr.de/regional/hamburg/maklerprovision10…

Nun meine Frage

Hat sich in Hinsicht auf dieser Diskussion schon etwas Neues ergeben, und hat eventuell jemand nähere Infos wie weit diese Diskussion bisher fortgeschritten ist?

Gruß
N.N

Hallo!

1 Der Vermieter bezahlt bei erfolgreicher Vermietung die
Maklercourtage…
2 … und der neue Mieter muss bei erfolgreicher Vermittlung die
Maklercourtage zahlen.

Vor ein paar Monaten ist dann eine Diskussion aufgekommen dass
eventuell geplant werde nur noch die Version 1 zuzulassen.

Das ist so nicht zutreffend. In der Rede ist vielmehr, dass den Makler bezahlt, wer ihn beauftragt nach meinem Empfinden eine Selbstverständlichkeit.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

1 Der Vermieter bezahlt bei erfolgreicher Vermietung die Maklercourtage…
2 … und der neue Mieter muss bei erfolgreicher Vermittlung dieMaklercourtage zahlen.
Vor ein paar Monaten ist dann eine Diskussion aufgekommen dass eventuell geplant werde nur noch die Version 1 zuzulassen.

Das ist so nicht zutreffend.

was ist „so nicht zutreffend“?

Möchtest du damit sagen dass es bisher die von mir beschriebenen 2 Varianten nicht gibt?

Oder möchtest du behaupten dass es die Variante 1 nicht gibt?

Oder möchtest du behaupten dass es die Variante 2 nicht gibt?

Oder soll deine Bemerkung „Das ist so nicht zutreffend“ bedeuten dass es die von mir genannte Diskussion vor ein paar Monaten nicht gegeben hätte?

Es wäre also aufschlussreicher gewesen wenn du geschrieben hättest wasso nicht zutreffend“ sein soll.

In der Rede ist vielmehr, dass den Makler bezahlt, wer ihn beauftragt nach meinem Empfinden eine Selbstverständlichkeit .

Da bei diesem Geschäft in der Regel (zusätzlich zum Makler) immer der Vermieter und der Mieter beteiligt sind, ist fraglich wer da deiner Meinung nach den Makler beauftragt.

1 Der Vermieter beauftragt den Makler einen neuen Mieter zu finden

2 Der Wohnungssuchende beauftragt den Makler eine Wohnung zu finden und zu vermitteln.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann müssten deinem Empfinden nach, der Vermieter + der neue Mieter den Makler bezahlen, denn beide hätten den Makler beauftragt.

Dein „Empfinden“ von Selbstverständlichkeiten sei dir ja unbenommen, aber übliche Praxis ist das wohl nicht.

Es mag zwar zurzeit der üblichen Praxis entsprechen dass der neue Mieter die Maklercourtage zu zahlen hat, aber es gibt auch (zugegeben seltener) Fälle in denen der Vermieter die Maklercourtage bezahlt.

Gruß N.N

Hallo!

1 Der Vermieter bezahlt bei erfolgreicher Vermietung die Maklercourtage…

Oder möchtest du behaupten dass es die Variante 1 nicht gibt?

Ja. Diese Variante wurde nicht diskutiert. Es geht darum dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragte. Das kann auch der Mieter sein.

Derzeit ist es jedoch so, dass ein Vermieter eine Wohnung vermieten möchte und dafür einen Makler beauftragt, für geeignete Mieter zu sorgen. Zumindest in Städten mit knappem Wohnraum zahlt i. d. R. der Mieter die Maklercourtage, nicht etwa der Auftraggeber. Solche seltsame Gepflogenheit gibt es in keinem anderen Bereich. Vielmehr ist allgemein üblich, dass stets der Auftraggeber bezahlt. Die Diskussion ging darum, diesen in allen anderen Lebens- und Geschäftsbereichen selbstverständlichen Brauch auch bei der Vermittlung von Wohnraum anzuwenden. Dabei kann es auch nach einer Neuregelung passieren, dass ein Mieter den Makler bezahlen muss, nämlich dann, wenn ein Wohnungssuchender einen Makler beauftragt, eine Wohnung zu suchen. In solchem Fall ist eben der Mieter derjenige, der die Musik bestellte und zu bezahlen hat.

Eine Diskussion, dass grundsätzlich der Vermieter den Makler zu bezahlen hat und zwar unabhängig davon, wer den Makler beauftragte, gab es m. W. zu keinem Zeitpunkt.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

Ja. Diese Variante wurde nicht diskutiert. Es geht darum dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragte. Das kann auch der Mieter sein

OK, wo du Recht hast sollst du Recht behalten.

Unter diesem Gesichtspunkt freut sich der Makler bestimmt bei folgender Konstellation

1 Vermieter beauftragt den Makler „Suchen Sie mir einen Mieter für meine 2 Zimmer Wohnung“ (=Auftraggeber der Vermieter)

2 Mieter beauftragt den gleichen Makler „Suchen Sie mir eine 2 Zimmer Wohnung“ (=Auftraggeber der Mieter)

Der Makler hat 2 Auftraggeber für die gleiche Wohnung, und der (die) Auftraggeber hat (haben) den Makler zu bezahlen.

Tolle Wurst, besser kann es nicht laufen :smile:

Gruß
N.N

Hi, es gibt auch noch die Variante, dass beide sich die Maklerprovision teilen.
MfG ramses90