Hallo!
Wir interessieren uns für ein Haus. Mein Mann hat von einem Arbeitskollegen erfahren, dass dieser sein Haus wohl verkaufen will, Grund: Trennung plus anschließende Scheidung pp., mmt. inkl. Rosenkrieg.
Zu dem Zeitpunkt hat mein Mann ihm schon mitgeteilt, dass er, sollte es tatsächlich losgehen, Bescheid geben möchte, da das Haus für uns (ebenerdig, im gleich Ort pp.) sehr interessant ist.
Die liebe Noch-Gattin hat nun aber, ohne das Wissen ihres Mannes, - da stimmt die Kommunikation gerade nicht so - einen Makler (Bank) mit dem Hausverkauf beauftragt, obwohl sie wusste, dass ihr Noch-Mann einen interessierten Arbeitskollegen für das Haus hat.
Ich möchte nun natürlich unter den gegebenen Umständen die Courtage möglichst nicht bezahlen müssen.
Ich habe mal „irgendwo“ gelesen, dass, wenn vor der Beauftragung eines Maklers ein Interessent Interesse am Objekt bekundet hat, die Maklergebühr „wegfällt“. Angeblich soll es zu so einer Sache auch ein BGH-Urteil geben.
Beide stehen im Grundbuch, sie wohnt z.Zt. noch dort.
Kann mir in dieser Sache jemand vielleicht einen Tipp geben?