Maklercourtage trotz vorheriger Interessenbekundung?

Hallo!
Wir interessieren uns für ein Haus. Mein Mann hat von einem Arbeitskollegen erfahren, dass dieser sein Haus wohl verkaufen will, Grund: Trennung plus anschließende Scheidung pp., mmt. inkl. Rosenkrieg.
Zu dem Zeitpunkt hat mein Mann ihm schon mitgeteilt, dass er, sollte es tatsächlich losgehen, Bescheid geben möchte, da das Haus für uns (ebenerdig, im gleich Ort pp.) sehr interessant ist.
Die liebe Noch-Gattin hat nun aber, ohne das Wissen ihres Mannes, - da stimmt die Kommunikation gerade nicht so - einen Makler (Bank) mit dem Hausverkauf beauftragt, obwohl sie wusste, dass ihr Noch-Mann einen interessierten Arbeitskollegen für das Haus hat.
Ich möchte nun natürlich unter den gegebenen Umständen die Courtage möglichst nicht bezahlen müssen.
Ich habe mal „irgendwo“ gelesen, dass, wenn vor der Beauftragung eines Maklers ein Interessent Interesse am Objekt bekundet hat, die Maklergebühr „wegfällt“. Angeblich soll es zu so einer Sache auch ein BGH-Urteil geben.
Beide stehen im Grundbuch, sie wohnt z.Zt. noch dort.

Kann mir in dieser Sache jemand vielleicht einen Tipp geben?

Die Maklergebühr wird fällig. Da ist leider nicht viel zu machen. Mag sein dass es Ausnahmefälle gibt, allerdings weiß ich nicht ob man sich da so streiten muss. Es kommt ja auch drauf an wie der Vertrag des Maklers aussieht. Versuchen Sie den Maklervertrag auslaufen zu lassen und das war’s dann kaufen. Voraussetzung ist das die Frau damit einverstanden ist. Ich nehme an die Frau wollte einen weit höheren Preis. Liebe Grüße Susanne.

Hallo!
Danke für die schnelle Antwort und Auskunft!

Es ist nur so unnötig, da wir das Haus bereits kennen und ein Makler quasi überflüssig ist.
Nun ja, wenn man dem Gehörten glauben kann, dann müssen wir wohl mit dem Kauf auf Grund zwischenmenschlicher Differenzen eh noch warten.
Vielleicht ist der Makler dann mittlerweile aus dem Vertrag.
Wir wartens ab.

Leider kann ich dazu nichts sagen.

Leider kann ich keinen „rechtswirksamen“ Tipp geben Nur: Makler sind auch Menschen und insofern kann man die ansprechen und mit denen reden. vielleicht hilft das. Viel Erfolg.

Hallo,
da habe sie jetzt schlechte Karten…
Da ja min. ein Hausbesitzer einen Markler (mit Vertrag vermutlich) angagiert hat, sind beide jetzt an diesem Vertrag gebunden. Es sei denn, der Ehemann legt bei dem Makler Widerspruch gegen den Vertrag ein, da er den ja nicht unterschrieben hat. Das sollte innerhalb von 14 Tagen passieren. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Frau den Makler in beider Namen beauftrragt hat. Und dann ist die Courtage fällig.

MfG

Hallo!
Leider hat sie den Maklervertrag erst kürzlich abgeschlossen.
Mal sehen, vielleicht kommt ja ein Gespräch mit dem Makler zustande…
Danke für die Antwort!

Ja, das wird vielleicht noch eine Option sein.
Die Fronten sind verhärtet, aber mal schaun…

Hallo!
Das wäre vielleicht des Rätsels Lösung.
Ich werde morgen mal alle Pferdchen in Bewegung setzen und mal schaun, ob wir auf diese Weise noch „die Kurve“ kriegen.
Danke

Viel Glück, Ich hoffe ihr schafft es. Liebe Grüße Susanne