Hallo!
Zunächst solltest Du klären, ob das Haus überhaupt in Frage
kommt.
Für mich schon, entscheidend ist das Urteil meiner Freundin, die soll immerhin mit einziehen.
Sodann läßt Du von einem Bauing./Architekten den
Sanierungs- und Umbauaufwand ermitteln und kommst unter
Berücksichtigung von Grundstücksgröße mit dem ortsüblichen
Quadratmeterpreis und der bei einer Sanierung verbleibenden
Bausubstanz zu einem angemessenen Preis für die Immobilie.
Hallo! Hast du meinen Thread gelesen? Ich gehe sogar mit zwei Bau-Ings. unabhängig voneinander dadurch und lass mich beraten. Vorsichtiger kann ich kaum sein, oder?
Bevor Du dem Verkäufer Dein Angebot machst, erkundigst Du Dich
über absehbar geplante Straßenbaumaßnahmen, für die Anlieger
zur Kasse gebeten werden und über die Abwasserentsorgung. In
dörflichen Bereichen gibt es längst nicht überall zentrale
Kläranlagen, so daß der Grundstückseigentümer eine eigene
biologische Kleinkläranlage (nicht die früher üblichen
Sickergruben) sowie eine Anlage zur Versickerung von
Regenwasser auf dem eigenen Grundstück betreiben muß. Bei den
genannten Details unterhält man sich über Kosten im
fünfstelligen Bereich und so manche Immobilie wird deshalb
verkauft.
Wenn Du mit Kenntnis des Sanierungsaufwands (unbedingt
zeitgemäßen energetischen Standard bei der Sanierung
berücksichtigen) und den ober erwähnten Kosten zu einem
angemessenen Preisgebot gekommen bist, ist das der Preis, den
Du maximal einschließlich der Kosten für den Vermittler
auszugeben bereit bist. Wenn der Verkäufer mit einem Makler
einen Vertrag abgeschlossen hat, der dem Makler im Fall
erfolgreicher Vermittlung einen bestimmten Betrag/Prozentsatz
zusichert, soll das Deine Sorge nicht sein. Anderer Leute
Verträge können Dir völlig schnuppe sein. Ansonsten sind
Lohnvorstellungen von Maklern nur unverbindliche Wünsche, über
die man selbstverständlich reden kann - allerdings stets nur,
bevor man einen Kaufvertrag unterschreibt. Was man erst mit
heißer Nadel näht und hinterher ändern will, bleibt erfolglos
und bringt nur Ärger. Vor Unterzeichnung eines Kaufvertrags
muß deshalb Klarheit über den Maklerlohn bestehen. Den
Maklerlohn berücksichtigst Du bei Deinem Preisangebot, dessen
Obergrenze Du wie oben beschrieben ermittelt hast. Damit gibt
es keinen Grund, mit windigen Methoden, die auch noch Nerven
kosten und Unwägbarkeiten mit sich bringen, einen Makler
ausbooten zu wollen.
Ein beträchtlicher Teil aller Preisvorstellungen von
Immo-Verkäufern ist bestenfalls „ausgewürfelt“, im
Bauch entstanden, eben Wunschvorstellungen ohne irgendeinen
Hintergrund. Oder der ganze Hintergrund besteht aus dem
einstmals bezahlten Preis und irgendwelchen Ein- und Umbauten.
Zuweilen liefern auf der Immobilie liegende Belastungen die
Preisidee. Der Verkäufer möchte die Darlehen tilgen und noch
etwas übrig haben, um sich eine Wohnung zu kaufen. Oder es
liegt ein „Gutachten“ vor, zuweilen ein
Formgutachten mit eindrucksvollem Siegel, das jemand aufs
Papier drückte, der die Immobilie noch nie mit eigenen Augen
gesehen hat oder nur vorbeigefahren ist, um zu sehen, ob es
die Immobilie überhaupt gibt und ein paar Fotos zu machen. Das
alles darf den Käufer überhaupt nicht interessieren, wenn
damit das nach den beschriebenen Kriterien ermittelte
Preisangebot überschritten wird. Wie man zu diesem Preis
gekommen ist, kann man bei Kaufverhandlungen zum passenden
Zeitpunkt offenlegen. Immerhin hat man mit Grundstücksgröße,
Grundstückspreis, evtl. fälliger Entmüllung, mit
Sanierungskosten, Abwasserentsorgung etc. Handfestes
geschaffen, dem auf der anderen Seite oft nur schwammige
Wünsche gegenüber stehen.
Also: Verbeiße Dich nicht am Maklerlohn.
Doch, denn die Fahrten zum Objekt, die er sowieso von der Steuer absetzen kann, sind mir keine vierstelligen Beträge wert. Ohne abgeschlossene Berufsausbildung dermaßen viel geld zu verlangen, widerstrebt meinem Gerechtigkeitssinn, tut mir Leid, iss aber so. Habe Makler im Bekanntenkreis, komme bestens mir ihnen aus, aber Geschjäfte mach ich mit denen auch nicht.
Gruß
Wolfgang