Maklercourtage umgehen

Hallo zusammen,

ich interessiere mich für ene Immobilie, die ich im Internet entdeckt habe und bin am Kauf interessiert. Mein Freundin (wohnt noch 150 km entfernt), die mit in dem Haus wohnen würde (ich kaufe es allein), hat leider voreilig ein Exposé beim Makler angefordert, ich habe das Haus aber schon so gefunden, weil es in einem sehr kleinen Dorf liegt. Als ich meinem Arbeitskollegen heute von dem Haus erzählte (er wohnt ein Dorf weiter), erzählte er mir, dass er mit dem Verkäufer zusammen studiert hätte.

Jetzt mein Vorhaben:

Meine Freundin verheimlicht mir das Exposé, guckt sich das Haus aber mit einem befreundeten Bau-Ing. an, sagt mir hinterher nur, ob sie dort wohnen will oder nicht (wörtlich „ja“ oder „nein“).

Ich stelle über Arbeitskollegen Kontakt zum Verkäufer privat her.

Angenommen, ein privater Kauf käme zustande (mit mir als Vertragspartner), nachdem ich über privat einen Besichtigungstermin mit einem anderen Bau-Ing. unternommen habe, ohne dassmeine Freundin mehr als „ja“ oder „nein“ (s. o.)gesagt hat und sie zieht mit mir in das Haus ein, hätte ich irgendwelche Forderungen seitens des Maklers oder gar eine Unterschlagungsklage zu befürchten?

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Verkäufer keinen Knebelvertrag unterschrieben hat und zum privaten Verkauf berechtigt ist.

Spannender Fall, ganz schön knifflig das, aber ich würde mich ärgern, wenn ich Prozente bezahlen müsste, nur weil meine Freundin zu früh ein Exposé angefordert hat.

Vielen dank im Voraus
Thorino

Hallo,

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Verkäufer keinen
Knebelvertrag unterschrieben hat und zum privaten Verkauf
berechtigt ist.

Das ist völlig richtig.

ärgern, wenn ich Prozente bezahlen müsste, nur weil meine
Freundin zu früh ein Exposé angefordert hat.

Die Frage ist, ob der Makler einen Exclusivauftrag hat. Wenn ja, dann hat er ein Anrecht auf die Courtage mit oder ohne Expose der Freudin.

Wie Du selber schon vermutest ist der Auftrag, den der Verkäufer dem Makler erteilt hat entscheidend. Du kannst bei der Besichtigung einmal den Verkäufer fragen.

Gruß

Nordlicht

Hallo!

Zunächst solltest Du klären, ob das Haus überhaupt in Frage kommt. Sodann läßt Du von einem Bauing./Architekten den Sanierungs- und Umbauaufwand ermitteln und kommst unter Berücksichtigung von Grundstücksgröße mit dem ortsüblichen Quadratmeterpreis und der bei einer Sanierung verbleibenden Bausubstanz zu einem angemessenen Preis für die Immobilie. Bevor Du dem Verkäufer Dein Angebot machst, erkundigst Du Dich über absehbar geplante Straßenbaumaßnahmen, für die Anlieger zur Kasse gebeten werden und über die Abwasserentsorgung. In dörflichen Bereichen gibt es längst nicht überall zentrale Kläranlagen, so daß der Grundstückseigentümer eine eigene biologische Kleinkläranlage (nicht die früher üblichen Sickergruben) sowie eine Anlage zur Versickerung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück betreiben muß. Bei den genannten Details unterhält man sich über Kosten im fünfstelligen Bereich und so manche Immobilie wird deshalb verkauft.

Wenn Du mit Kenntnis des Sanierungsaufwands (unbedingt zeitgemäßen energetischen Standard bei der Sanierung berücksichtigen) und den ober erwähnten Kosten zu einem angemessenen Preisgebot gekommen bist, ist das der Preis, den Du maximal einschließlich der Kosten für den Vermittler auszugeben bereit bist. Wenn der Verkäufer mit einem Makler einen Vertrag abgeschlossen hat, der dem Makler im Fall erfolgreicher Vermittlung einen bestimmten Betrag/Prozentsatz zusichert, soll das Deine Sorge nicht sein. Anderer Leute Verträge können Dir völlig schnuppe sein. Ansonsten sind Lohnvorstellungen von Maklern nur unverbindliche Wünsche, über die man selbstverständlich reden kann - allerdings stets nur, bevor man einen Kaufvertrag unterschreibt. Was man erst mit heißer Nadel näht und hinterher ändern will, bleibt erfolglos und bringt nur Ärger. Vor Unterzeichnung eines Kaufvertrags muß deshalb Klarheit über den Maklerlohn bestehen. Den Maklerlohn berücksichtigst Du bei Deinem Preisangebot, dessen Obergrenze Du wie oben beschrieben ermittelt hast. Damit gibt es keinen Grund, mit windigen Methoden, die auch noch Nerven kosten und Unwägbarkeiten mit sich bringen, einen Makler ausbooten zu wollen.

Ein beträchtlicher Teil aller Preisvorstellungen von Immo-Verkäufern ist bestenfalls „ausgewürfelt“, im Bauch entstanden, eben Wunschvorstellungen ohne irgendeinen Hintergrund. Oder der ganze Hintergrund besteht aus dem einstmals bezahlten Preis und irgendwelchen Ein- und Umbauten. Zuweilen liefern auf der Immobilie liegende Belastungen die Preisidee. Der Verkäufer möchte die Darlehen tilgen und noch etwas übrig haben, um sich eine Wohnung zu kaufen. Oder es liegt ein „Gutachten“ vor, zuweilen ein Formgutachten mit eindrucksvollem Siegel, das jemand aufs Papier drückte, der die Immobilie noch nie mit eigenen Augen gesehen hat oder nur vorbeigefahren ist, um zu sehen, ob es die Immobilie überhaupt gibt und ein paar Fotos zu machen. Das alles darf den Käufer überhaupt nicht interessieren, wenn damit das nach den beschriebenen Kriterien ermittelte Preisangebot überschritten wird. Wie man zu diesem Preis gekommen ist, kann man bei Kaufverhandlungen zum passenden Zeitpunkt offenlegen. Immerhin hat man mit Grundstücksgröße, Grundstückspreis, evtl. fälliger Entmüllung, mit Sanierungskosten, Abwasserentsorgung etc. Handfestes geschaffen, dem auf der anderen Seite oft nur schwammige Wünsche gegenüber stehen.

Also: Verbeiße Dich nicht am Maklerlohn.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Verkäufer keinen
Knebelvertrag unterschrieben hat und zum privaten Verkauf
berechtigt ist.

Das ist völlig richtig.

ärgern, wenn ich Prozente bezahlen müsste, nur weil meine
Freundin zu früh ein Exposé angefordert hat.

Die Frage ist, ob der Makler einen Exclusivauftrag hat. Wenn
ja, dann hat er ein Anrecht auf die Courtage mit oder ohne
Expose der Freudin.

Wie Du selber schon vermutest ist der Auftrag, den der
Verkäufer dem Makler erteilt hat entscheidend. Du kannst bei
der Besichtigung einmal den Verkäufer fragen.

Der verkäufer (eigentlich zwei Parteien; Pärchen, dass sich nach dem Sanierungsstress getrennt hat), also die Verkäufer haben das Haus über zwei Makler inseriert mit einer Preisdifferenz von 20000€. Das ist doch Möbelhaus-Preispolitik; überhöhten Preis ansetzen, um mit möglichst vielen Rabatt-Prozenten zu rechnen.

Gruß

Nordlicht

Hallo!

Zunächst solltest Du klären, ob das Haus überhaupt in Frage
kommt.

Für mich schon, entscheidend ist das Urteil meiner Freundin, die soll immerhin mit einziehen.

Sodann läßt Du von einem Bauing./Architekten den

Sanierungs- und Umbauaufwand ermitteln und kommst unter
Berücksichtigung von Grundstücksgröße mit dem ortsüblichen
Quadratmeterpreis und der bei einer Sanierung verbleibenden
Bausubstanz zu einem angemessenen Preis für die Immobilie.

Hallo! Hast du meinen Thread gelesen? Ich gehe sogar mit zwei Bau-Ings. unabhängig voneinander dadurch und lass mich beraten. Vorsichtiger kann ich kaum sein, oder?

Bevor Du dem Verkäufer Dein Angebot machst, erkundigst Du Dich
über absehbar geplante Straßenbaumaßnahmen, für die Anlieger
zur Kasse gebeten werden und über die Abwasserentsorgung. In
dörflichen Bereichen gibt es längst nicht überall zentrale
Kläranlagen, so daß der Grundstückseigentümer eine eigene
biologische Kleinkläranlage (nicht die früher üblichen
Sickergruben) sowie eine Anlage zur Versickerung von
Regenwasser auf dem eigenen Grundstück betreiben muß. Bei den
genannten Details unterhält man sich über Kosten im
fünfstelligen Bereich und so manche Immobilie wird deshalb
verkauft.

Wenn Du mit Kenntnis des Sanierungsaufwands (unbedingt
zeitgemäßen energetischen Standard bei der Sanierung
berücksichtigen) und den ober erwähnten Kosten zu einem
angemessenen Preisgebot gekommen bist, ist das der Preis, den
Du maximal einschließlich der Kosten für den Vermittler
auszugeben bereit bist. Wenn der Verkäufer mit einem Makler
einen Vertrag abgeschlossen hat, der dem Makler im Fall
erfolgreicher Vermittlung einen bestimmten Betrag/Prozentsatz
zusichert, soll das Deine Sorge nicht sein. Anderer Leute
Verträge können Dir völlig schnuppe sein. Ansonsten sind
Lohnvorstellungen von Maklern nur unverbindliche Wünsche, über
die man selbstverständlich reden kann - allerdings stets nur,
bevor man einen Kaufvertrag unterschreibt. Was man erst mit
heißer Nadel näht und hinterher ändern will, bleibt erfolglos
und bringt nur Ärger. Vor Unterzeichnung eines Kaufvertrags
muß deshalb Klarheit über den Maklerlohn bestehen. Den
Maklerlohn berücksichtigst Du bei Deinem Preisangebot, dessen
Obergrenze Du wie oben beschrieben ermittelt hast. Damit gibt
es keinen Grund, mit windigen Methoden, die auch noch Nerven
kosten und Unwägbarkeiten mit sich bringen, einen Makler
ausbooten zu wollen.

Ein beträchtlicher Teil aller Preisvorstellungen von
Immo-Verkäufern ist bestenfalls „ausgewürfelt“, im
Bauch entstanden, eben Wunschvorstellungen ohne irgendeinen
Hintergrund. Oder der ganze Hintergrund besteht aus dem
einstmals bezahlten Preis und irgendwelchen Ein- und Umbauten.
Zuweilen liefern auf der Immobilie liegende Belastungen die
Preisidee. Der Verkäufer möchte die Darlehen tilgen und noch
etwas übrig haben, um sich eine Wohnung zu kaufen. Oder es
liegt ein „Gutachten“ vor, zuweilen ein
Formgutachten mit eindrucksvollem Siegel, das jemand aufs
Papier drückte, der die Immobilie noch nie mit eigenen Augen
gesehen hat oder nur vorbeigefahren ist, um zu sehen, ob es
die Immobilie überhaupt gibt und ein paar Fotos zu machen. Das
alles darf den Käufer überhaupt nicht interessieren, wenn
damit das nach den beschriebenen Kriterien ermittelte
Preisangebot überschritten wird. Wie man zu diesem Preis
gekommen ist, kann man bei Kaufverhandlungen zum passenden
Zeitpunkt offenlegen. Immerhin hat man mit Grundstücksgröße,
Grundstückspreis, evtl. fälliger Entmüllung, mit
Sanierungskosten, Abwasserentsorgung etc. Handfestes
geschaffen, dem auf der anderen Seite oft nur schwammige
Wünsche gegenüber stehen.

Also: Verbeiße Dich nicht am Maklerlohn.

Doch, denn die Fahrten zum Objekt, die er sowieso von der Steuer absetzen kann, sind mir keine vierstelligen Beträge wert. Ohne abgeschlossene Berufsausbildung dermaßen viel geld zu verlangen, widerstrebt meinem Gerechtigkeitssinn, tut mir Leid, iss aber so. Habe Makler im Bekanntenkreis, komme bestens mir ihnen aus, aber Geschjäfte mach ich mit denen auch nicht.

Gruß
Wolfgang

Doch, denn die Fahrten zum Objekt, die er sowieso von der
Steuer absetzen kann, sind mir keine vierstelligen Beträge
wert. Ohne abgeschlossene Berufsausbildung dermaßen viel geld
zu verlangen, widerstrebt meinem Gerechtigkeitssinn, tut mir
Leid, iss aber so. Habe Makler im Bekanntenkreis, komme
bestens mir ihnen aus, aber Geschjäfte mach ich mit denen auch
nicht.

Hallo!

Woher weißt Du, dass er keine Berufsausbildung hat? Davon abgesehen: Wenn jemand einen guten Job macht, verdient er eine angemessene Bezahlung, egal, ob er dafür eine Abschlussprüfung, eine Diplomprüfung, ein Jodeldiplom oder nur Erfahrung benötigt. Denke nur mal an die hochbezahlten Promis aus der Musik- und Unterhaltungsbranche - haben die ein Gehalt, das ihrer Ausbildung entspricht? Bei vielen gibt es doch auch keinen Ausbildungsabschluss.

Es ist nicht die Schuld des Maklers, wenn eine Immobilie nur mit Courtage zu verkaufen ist. Es liegt am Verkäufer. Entweder ist es ihm nicht gelungen, sie privat erfolgreich anzubieten - oder er war einfach zu faul dazu! Deshalb muss er einfach einen niedrigeren Preis für die Immobilie akzeptieren können, als wenn er sie privat verkauft hätte. Der Makler ist tätig geworden, hat die Immobilie besucht, den Verkäufer beraten, ein Exposé erstellt - dafür verdient er eine Bezahlung.

Trotzdem kann ich Dich verstehen. Deshalb würde ich Dir raten, Dir einen angemessenen Preis, evtl. gemeinsam mit Deinem Bauingenieur, für Deine Wunsch-Immobilie zu überlegen. Bekommst Du sie inklusive Maklercourtage zu dem Preis, nimm sie. Bekommst Du sie dafür nicht, lass es sein. Streng genommen, musst Du alle Kaufnebenkosten in den gesamten Kaufpreis reinrechnen und dann entscheiden, ob die Immobilie Dir das wert ist.

Andere Eigentümer haben auch schöne Häuser! Mach das auch dem Verkäufer klar - vielleicht klappen dann auch die Preisverhandlungen.

Viel Glück und viele Grüße

Anne

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Doch, denn die Fahrten zum Objekt, die er sowieso von der
Steuer absetzen kann, sind mir keine vierstelligen Beträge
wert. Ohne abgeschlossene Berufsausbildung dermaßen viel geld
zu verlangen, widerstrebt meinem Gerechtigkeitssinn, tut mir
Leid, iss aber so. Habe Makler im Bekanntenkreis, komme
bestens mir ihnen aus, aber Geschjäfte mach ich mit denen auch
nicht.

Hallo!

Woher weißt Du, dass er keine Berufsausbildung hat? Davon
abgesehen: Wenn jemand einen guten Job macht, verdient er eine
angemessene Bezahlung, egal, ob er dafür eine
Abschlussprüfung, eine Diplomprüfung, ein Jodeldiplom oder nur
Erfahrung benötigt. Denke nur mal an die hochbezahlten Promis
aus der Musik- und Unterhaltungsbranche - haben die ein
Gehalt, das ihrer Ausbildung entspricht? Bei vielen gibt es
doch auch keinen Ausbildungsabschluss.

Ich halte von den Promis, die nur Promis siind ja auch nix.

Es ist nicht die Schuld des Maklers, wenn eine Immobilie nur
mit Courtage zu verkaufen ist. Es liegt am Verkäufer. Entweder
ist es ihm nicht gelungen, sie privat erfolgreich anzubieten -
oder er war einfach zu faul dazu! Deshalb muss er einfach
einen niedrigeren Preis für die Immobilie akzeptieren können,
als wenn er sie privat verkauft hätte. Der Makler ist tätig
geworden, hat die Immobilie besucht, den Verkäufer beraten,
ein Exposé erstellt - dafür verdient er eine Bezahlung.

Wie im letzten Artikel schon geschrieben: Ich mag Makler als Privatpersonen, der Beruf als solches ist für mich ziemlich windig. mag sein, dass ich da den allgemeinen Klischées aufgesessen bin.

Trotzdem kann ich Dich verstehen. Deshalb würde ich Dir raten,
Dir einen angemessenen Preis, evtl. gemeinsam mit Deinem
Bauingenieur, für Deine Wunsch-Immobilie zu überlegen.
Bekommst Du sie inklusive Maklercourtage zu dem Preis, nimm
sie. Bekommst Du sie dafür nicht, lass es sein. Streng
genommen, musst Du alle Kaufnebenkosten in den gesamten
Kaufpreis reinrechnen und dann entscheiden, ob die Immobilie
Dir das wert ist.

das mit der Gesamtrechnung ist schon klar, aber ich will halt sparen, wo es nur geht; so wird die Einbauküche bei mir auch stets extra im kaufvertrag aufgeführt werden, um die Grunderwerbssteuer gering zu halten.
Für die gesparte Courtage kann ich mir dann lieber noch ein schönes Designersofa kaufen…

Andere Eigentümer haben auch schöne Häuser! Mach das auch dem
Verkäufer klar - vielleicht klappen dann auch die
Preisverhandlungen.

Sicher, gerade bei dem Objekt stehen die Eigentümer unter Verkaufszwang, da lässt sich sicher noch was drehen.

Viel Glück und viele Grüße

Danke für die Antwort
Thorino

Anne

Hallo!

Bei der Steuer sparen ist immer gut! Aber auch ein Makler ist ein Mensch und verdient eine faire Behandlung.

Ich verstehte das Getue um die Promis auch wirklich nicht! Wie konnte z.B. jemand wie Paris Hilton berühmt werden?

Viele Grüße

Anne

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