Guten Tag,
um den Verkauf einer ETW endlich zum Erfolg zu führen wurde der Verkaufspreis um 50 % gesenkt.
Die vereinbarte Maklercourtage von 3,57 % (inkl. MwSt.) bezogen auf den neuen VK deckt aber nicht die angefallenen Werbe- und Bürokosten.
Der Verkäufer hat sich bereit erklärt, zusätzlich zu der Innenprovision noch eine Erfolgsprämie in Höhe von xyz zu zahlen.
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, reicht hier eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung aus ?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf
Hallo Rolf,
sind Sie Freizeitmakler? Sorry, dafür habe ich kein Verständnis.
Sun
Welche Arroganz hat Sie dazu beflügelt sich selbst
über andere Berufskollegen zu heben?
Kollegen? Nein, bestimmt nicht. Typen wie Sie sorgen dafür, dass das Ansehen der gesamten Branche leidet.
Ausgeleierter Spruch, der immer dann abgewendet wird, wenn man nicht weiter weiß…
Sie sollten sich hier abmelden, denn Sie sind nicht Willens oder nicht in der Lage Fragen zu beantworten.
Wir kennen uns überhaupt nicht und Sie maßen sich ein Urteil über mich an. Und so wie Sie sich äußern, gehören Sie wohl zu den „Maklern“ die bei den Kunden so „beliebt“ sind.
Ich möchte gar kein Kollege von Ihnen oder Ihresgleichen sein.
Meine Kunden sagen immer zu mir: „Wir sind froh, dass Sie überhaupt nicht wie die anderen Makler sind.“
Das ist gut so und wird auch so bleiben.
In diesem Sinne, gehen Sie „Ihren Weg“ und ich meinen….