Maklercourtage verhandelbar ?

Mich interessiert, ob Immobilienmakler bei erfolgreichem Verkauf oder Vermietung die Courtagehöhe in jeder Höhe selbst festlegen dürfen und man dann noch verhandeln kann. Oder gibt es eine Schmerzgrenze, die einzuhalten ist. MvFG und vielen Dank im Voraus

Hallo

die courtage wird in jedem fall vorher festgelegt und wird ihnen vor unterzeichnung eines vertrages genannt. bevor sie unterschreiben können sie selbstverständlich verhandeln, fragen kostet nichts. Nach unterzeichnung allerdings nicht mehr.

Verkauf und Vermietung sind 2 unterschiedliche Paar Schuhe.

Bei der Vermietung ist die Courtage auf 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt. vom Gesetzgeber gedeckelt. Weniger geht natürlich :wink:

Beim Verkauf ist der Makler in seiner Provisionsbestimmung frei (bis max. Wucher, da ist Schluss). Eine feste Regelung gibt es nicht, jedoch beträgt die allgem. Höchstgrenze üblicherweise 5-6% zzgl. MwSt. Je nach Bundesland zahlt der Käufer oder es wird geteilt. Eher selten zahlen die Verkäufer.
Auch diese Provisionsfprm ist verhandelbar. Allerdings im besten Fall vorher!

Hallo,

der Makler ist Kaufmann und kann natürlich die Courtagen bis zu den gesetzlichen Obergrenzen selbst verhandeln. Ob der Makler verhandelt hängt davon ab, wie er die Verkäuflichkeit/Vermietbarkeit des Objektes einschätzt und mit welchen Vertriebskosten er rechnen muss.
Gruß
W.B.

Hallo Dulgon,
Die Höhe der Maklerprovision kann im Rahmen bestimmter gesetzlicher Grenzen grundsätzlich frei verhandelt werden. Hierzu geh mal ins Internet unter „Wohnungsvermittlungsgesetz“ dort kannst Du Dich schlaulesen. Viel Glück