Maklercourtage

Wir haben uns ein Haus angesehen.
Der Verkäufer ist noch einige Wochen an einen Makler gebunden.

Könnte man diese Bindungszeit abwarten, um danach, im Einvernehmen mit dem Verkäufer, das Haus privat (ohne Makler) zu erwerben?
Mit uns als Käufer hat der Makler nichts schriftlich vereinbahrt. Er nannte uns nur die Adresse.
Ralf

wenn der Makler den Nachweis, d.h. euch die Adresse gegeben hat, dann seid ihr Provisionspflichtig. Geht davon aus, daß der BGH solche Umgehungsgeschäfte nicht mag; und damit auch die unteren Gerichte.

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Hallo,

wenn der Makler nichts schriftlich mit Euch vereinbart hat, hat er normalerweise schlechte Karten.
Allerdings müsstet Ihr klar darlegen, dass Ihr an die Adresse ohne die „ursächliche“ Tätigkeit des Maklers gekommen seid, und das wird schwierig.

R. Schmitt

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VORSICHT! Auch sog. mündliche Vereinbarungen sind gültig! Wenn ein Makler ein Angebot zusendet, der Interessent also den Nachweis bekommt, ist die Courtage bei erfolgreichem Abschluß fällig. Das ist längst von den Gerichten entschieden worden (und habe auch ich so durchgesetzt!)

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