muss ich eine maklercourtage zahlen..Nachdem der Vertrag mit dem Verkäufer ca 6 Monate ausgelaufen ist…Im Vorfeld wir kannten den Verkäufer über Arbeitskollegen. Der Vertrag kam nicht zustande da wir uns preistechnisch nicht einig wurden und eine behördliche Genehmigung nicht vorlag. Wir kümmerten uns selbst um diese Genehmigung und wurden uns dann einig. maklervertrag war längst ausgelaufen…Nun möchte der Makler Geld sehen…ist das alles so ok oder sollten wir zum Anwalt. ..bin ziemlich unsicher…da ausser das Haus zeigen nichts vom makler geleistet wurde.
hat er denn das haus vermittelt, dass dies zum Kauf steht, wenn ja kann man bei 6 Monaten von einen Zeitlichen zusammenhang von kenntnissnahme und Vertragsabschluss von ausgehen.
Hallo,
nach der Beschreibung des Sachverhalts hast du die Leistung des Maklers in Anspruch genommen. Der Makler hat dir das Objekt gezeigt; warum das so erfolgte, spielt keine Rolle. Auch wenn der Maklervertrag zwischen dem Verkäufer und dem Makler „bereits abgelaufen“ ist, besteht der Anspruch auf Maklercourtage. Denn der Makler hat ja geleistet und der Kaufvertrag ist zustande gekommen.