Maklergebühr

Liebe/-r Experte/-in,

wir wollen uns ein Haus in meinem Heimatdorf kaufen. Der derzeitige Eigentümer ist ein ehemaliger Nachbar meiner Eltern. Die Information, dass er dass Haus verkaufen will, habe ich von meiner Mutter bekommen. Außerdem war es auch allgemein im Dorf bekannt, dass er das Haus verkaufen will, da es schon seit ca. 2 Jahren zum Verkauf steht. Aus Neugier habe ich mir daher das Exposé über Immoscout.de per E-Mail von seinem Makler zusenden lassen. Das Haus gefiel uns auf Anhieb und ich rief bei dem Eigentümer an, um ein Besichtigungstermin zu machen. Nach zwei weiteren Besuchen haben wir uns entschieden, das Haus zu kaufen. Voraussetzung war für uns allerdings, dass der Eigentümer den Maklervertrag kündigt. Da wir eine kleine Familie sind können wir uns das Haus nur leisten, wenn keine Maklergebühr anfällt. Dies tat er auch. Nun ist der Eigentümer seit 1 Monat aus dem Maklervertrag raus. Heute rief er mich an und teilte mir mit, dass er u.a. eine Aufstellung seines ehemaligen Maklers erhalten hätte, mit den Nachweisen, welche Personen ein Exposé seines Hauses erhalten haben. Weiterhin behält sich der Makler seine Maklerprovision/ Gebühr vor, wenn das Haus an eine auf dem Nachweis angeführte Person verkauft wird. Da mein Name nun auch auf diesem Nachweis angeführt ist, stellt sich für uns nun die Frage, ob wir diese Provision/ Gebühr an den Makler entrichten müssen. Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!

Verzweifelte Grüße

I. W.

So leid es mit tut, der Makler ist wohl im Recht - zumindest wenn er keine Fehler begangen hat.

Um dies beurteilen zu können müsste man aber zumindest den Inhalt des Exposés kennen. Gibt es das Angebot vom Makler noch im Internet? ID Nr oder so???

Zur Sache: Sie haben mit dem Exposé wahrscheinlich einen Nachweis über die Gelegenheit zum Vertragsabschluss erhalten (so heißt das). Damit hat der Makler i.d.R. einen Anspruch auf Provision, selbst wenn er im Weiteren nicht tätig wird. Zwar gibt es da Lücken und Fallstricke, die müsste man ggf. aber ersteinmal finden.

Sorry, aber es ist einigermaßen unverständlich, wo Sie doch alle anderen Möglichkeiten hatten, dass Sie sich ausgerechnet an einen Makler gewand haben. Das der nicht umsonst arbeitet, naja, … hilft jetzt auch nicht weiter.

Sollte es so sein, dass er einen Anspruch hat, dann gibt es eigentlich nur 1 Möglichkeit: Versuchen zu verhandeln (von wegen lieber Spatz in der Hand …)

Wenn Sie die Möglichkeit haben, dann faxen Sie mir das Exposé mal, den Maklervertrag (falls der zu bekommen ist - der Verkäufer hat ja wohl auch Interesse) am besten auch. Sonst reden wir u.U. über ungelegte Eier und jeder Rat ohne Hintergrundwissen ist eigentlich unseriös. Als email-Anhang geht das natürlich auch

04562 255622 oder [email protected]

Irgendwas geht immer :wink:

Hallo auch,
an dieser Stelle kann ich leider nicht weiterhelfen, da ich als Versicherungsmakler tätig bin.

Besten Gruß
Chris

Guten Morgen:smile:

Vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort!!!

Im Nachhinein ist es natürlich total blöd, dass ich mir dass Expose´angefordert habe. Nun bin ich schlauer!!! Das wir uns so schnell zu einem Hauskauf entscheiden, war ja auch gar nicht geplant!!!

Ist es denn eventuell möglich, durch Zeitablauf aus dieser Maklergeschichte raus zu kommen? Ich kann mir vorstellen, dass ein Makler nach einer gewissen Zeit (Jahren?) nicht mehr von einer Vermittlertätigkeit sprechen kann!!!

Beste Grüße

Hallo,

trotzdem vielen Dank für die schnelle Rückmeldung:smile:

Beste Grüße

Die Rechtsprechung urteilt sehr unterschiedlich im Bezug auf „verlängerte Ansprüche“.

Von gut einem Jahr sollte man allerdings ausgehen, es können auch 1 1/2 werden.

„Aussitzen“ ist immer ein gefährliches Spiel, ebenso wie zunächst mieten und dann…

Hallo,
ganz sicher hat der Makler ein Anrecht auf die Provision, wenn das Haus als provisionspflichtig
bezeichnet war.
Ihr könntet nur versuchen, sich mit dem Eigentümer zu einigen,
daß er die Maklerprovision ganz oder teilweise
übernimmt. Er hat ja auch am meisten davon profitiert.
Der große Fehler war die Anforderung des Exposes.

Mit freundlichen Grüßen
MS RHEINLAND IMMOBILIEN GmbH

Ralf Limbach


MS RHEINLAND IMMOBILIEN GmbH
Mitglied im Immobilienverband Deutschland - IVD
Mitglied in der Vereinigung Europäischer Makler - CEI
Händelstraße 25-29, D-50674 Köln
Postanschrift:
Postfach 94 01 10
51089 Köln
Tel.: +49 (0)221 - 4 50 05 57
Fax: +49 (0)221 - 80 15 86 12
Email: [email protected]
Internet: www.msrheinland-immo.de
AG Köln HRB 35184, Geschäftsführer: Ralf Limbach

Guten Tag,

leider lese ich erst jetzt (sehr spät) ihre Frage. Das kommt in der Praxis so oft vor. Warum haben Sie sich denn nicht schon länger um das Haus bemüht, wenn es doch schon lange jeder wußte, das es verkauft wird.

Hätte der Makler das Haus nicht publik gemacht, dann häten Sie es doch auch nicht gekauft! Oder??
Sich etwas vom Makler an Infos senden zu lassen und dann den Makler zur Belohnung umgehen zu wollen ist nicht gerade moralisch vertretbar. Das sieht mir danach aus, wie kann man am besten den Makler beschei…!!

Mehr möchte ich dazu nicht sagen!

…ein Makler muss kein Geld verdienen - er kann von Luft und Liebe leben!

Liebe/-r Experte/-in,

wir wollen uns ein Haus in meinem Heimatdorf kaufen. Der
derzeitige Eigentümer ist ein ehemaliger Nachbar meiner
Eltern. Die Information, dass er dass Haus verkaufen will,
habe ich von meiner Mutter bekommen. Außerdem war es auch
allgemein im Dorf bekannt, dass er das Haus verkaufen will, da
es schon seit ca. 2 Jahren zum Verkauf steht. Aus Neugier habe
ich mir daher das Exposé über Immoscout.de per E-Mail von
seinem Makler zusenden lassen. Das Haus gefiel uns auf Anhieb
und ich rief bei dem Eigentümer an, um ein Besichtigungstermin
zu machen. Nach zwei weiteren Besuchen haben wir uns
entschieden, das Haus zu kaufen. Voraussetzung war für uns
allerdings, dass der Eigentümer den Maklervertrag kündigt. Da
wir eine kleine Familie sind können wir uns das Haus nur
leisten, wenn keine Maklergebühr anfällt. Dies tat er auch.
Nun ist der Eigentümer seit 1 Monat aus dem Maklervertrag
raus. Heute rief er mich an und teilte mir mit, dass er u.a.
eine Aufstellung seines ehemaligen Maklers erhalten hätte, mit
den Nachweisen, welche Personen ein Exposé seines Hauses
erhalten haben. Weiterhin behält sich der Makler seine
Maklerprovision/ Gebühr vor, wenn das Haus an eine auf dem
Nachweis angeführte Person verkauft wird. Da mein Name nun
auch auf diesem Nachweis angeführt ist, stellt sich für uns
nun die Frage, ob wir diese Provision/ Gebühr an den Makler
entrichten müssen. Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr
dankbar!

Verzweifelte Grüße

I. W.