Maklergebühr bei Eigenbedarfskündigung absetzbar?

Kann ein Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung die Maklergebühren als aussergewöhnliche Belastung geltend machen?

Nein, soweit ich weiß nicht.

MfG Tagliatelle78

Kann ein Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung die
Maklergebühren als aussergewöhnliche Belastung geltend machen?

Kann ein Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung die
Maklergebühren als aussergewöhnliche Belastung geltend machen?

Ich gehe mal davon aus das sie den Vermieter meinen???

Maklergebühren können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn mit einer vermieteten Wohnung oder Haus Mieteinnahmen erzielt werden.
Als Mieter erzielt man keine Einkünfte, die steuerpflichtig sind und somit sind diese auch nicht steuerlich, auch nicht als aussergewöhnliche Belastungen absetzbar.

Holzbein 59

Kann ein Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung die
Maklergebühren als aussergewöhnliche Belastung geltend machen?

Hallo,

leider keine guten Nachrichten: „Umzugskosten sind unabhängig von der Art der Wohnungskündigung durch den Mieter oder Vermieter in der Regel nicht außergewöhnlich (>BFH vom 28. 2. 1975 – BStBl 1975 II S. 482 und vom 23. 6. 1978 – BStBl 1978 II S. 526).“ (EStH 2008 H 33.1 - 33.4).

Allenfalls privat veranlasste Umzugskosten bei einem aus Gesundheitsgründen erforderlichen Wohnungswechsel können als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein. Ansonsten können Aufwendungen aus einem beruflich oder geschäftlich veranlassten Wohnungswechsel als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Hier gilt dann LStR 2011 R 9.9, wonach auch Maklergebühren einzubeziehen sind.

Für Deinen Fall sehe ich dagegen keine Möglichkeit, die Kosten steuerlich geltend zu machen. Sorry…

Viele Grüße
Andreas

Würde ich mal jemanden fragen, der sich mit Steuern auskennt…

Kann ein Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung die
Maklergebühren als aussergewöhnliche Belastung geltend machen?

Vielen Dank für die Auskunft

Hallo winurbi,

nach §33 EStG müßten m. E. ALLE Kosten des plötzlichen Umzugs als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein, da man sich diesem Ereignis nicht entziehen kann, Kosten entstanden sind und die überwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen diese Erfahrung nicht machen.

Also: Alle Kosten eintragen: Umzugskosten, Besichtigungskosten, Maklerkosten, Handwerker, Gebühren (Ummeldunge, etc.), …
einfach alles, was durch diesen Umzug verursacht wurde.

Gruß
Harry

Vielen Dank, das hilft mir weiter

weiß ich nicht. Daniela

Kann ein Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung die
Maklergebühren als aussergewöhnliche Belastung geltend machen?

Hallo, die Frage ist nicht ganz eindeutig. Wann zahlt der Mieter Maklergebühren? Doch nur, wenn er sich eine neue Wohnung sucht. Da es aber auch Wohnungen ohne Makler zu mieten gibt, ist diese Gebühr steuerlich dem privaten Bereich zuzuordnen und damit nicht absetzbar. Absetzen könnten Sie evtl. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die Ihnen wegen der Eigenbedarfskündigung entstehen. Hoffe, ich konnte helfen. Gruss

Kann ein Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung die
Maklergebühren als aussergewöhnliche Belastung geltend machen?

Danke für die Auskunft

Hallo, Winurbi,
ich nehme an, dass die Maklergebühren für eine neue Wohnung gemeint sind.
Da sehe ich schwarz im Hinblick auf § 12 EStG (www.gesetze-im-internet.de/_estg). Als außergewöhnliche Belastung gelten nur solche Aufwendungen, die nicht die Masse der Steuerbürger betreffen. Das ist hier nicht der Fall, da jeder Mieter Ausgaben hat, um eine Wohnung zu finden.
Ein passendes Urteil aus der Finanzrechtsprechung ist mir nicht bekannt.
Gruß, R.

Kann ein Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung die
Maklergebühren als aussergewöhnliche Belastung geltend machen?

Danke für die Auskunft.

Hallo, Winurbi,
ich möchte noch ergänzen:
Was außergewöhnliche Belastungen sind, kannst Du in § 33 EStG nachlesen. Wenn die Belastung aussergewöhnlich und zwangsläufig ist, wirkt sie sich einkommensteuerlich aber nur aus, soweit auch die zumutbare Eigenbelastung (Absatz 3 von § 33 EStG) überschritten wird.
Gruß, R.

Danke für die Auskunft

Danke

Hallo !

Ich verstehe die Frage nicht. Warum hat ein Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung denn Maklergebühren zu bezahlen?

Was sind eigentlich aussergewöhnliche Belastungen im einkommensteuerlichem Sinne ? - Klär das bitte für dich selber (mir ist es bekannt), und beantworte dir dann die Frage.
Ich denke das schaffts du.

Grüße
Rainer

Kann ein Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung die
Maklergebühren als aussergewöhnliche Belastung geltend machen?

Hallo.

Außergewöhnliche Belastungen setzen voraus, dass man sich dem nicht entziehen kann. Da man durchaus (Miet)Wohnungen ohne zwischengeschalteten Makler mieten/kaufen kann, ist es m. E. nicht möglich dies als außergewöhnliche Belastung anzusetzen.

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Danke für die Auskunft…

hallo winurbi,
leider weiss ich hier nicht bescheid. sollte möglicherweise niemand helfen können, einfach mal beim
finanzamt -veranlagungsplatz- nachfragen. mfg.

Kann ein Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung die
Maklergebühren als aussergewöhnliche Belastung geltend machen?