Maklergebühr bei Hauskauf aus Insolvenz

Hallo,

wie ist das mit der Maklergebühr, wenn man eine Immobilie aus einer Insolvenz kauft? Ist in so einem Fall eine Maklergebühr überhaupt zulässig / angebracht?

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Schon mal vielen Dank.

Gruß Thomas

wie ist das mit der Maklergebühr, wenn man eine Immobilie aus
einer Insolvenz kauft? Ist in so einem Fall eine Maklergebühr
überhaupt zulässig / angebracht?

Wenn der Immo-Makler Dir das Objekt vermittelt hat, ist eine Courtage fällig. Anders ist es, wenn Du sie aus einer Zwangsversteigerung heraus kaufst. Dann zahlt der Verkäufer bzw. der, der die Versteigerung betreibt, den Makler.

Danke für die erste schnelle Antwort.

Die Immobilie wird wohl direkt von einer Bank direkt aus der Insolvenzmasse verkauft. Änders sich dann an der Erhebung der Courtage etwas?

Gruß Thomas

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Die Immobilie wird wohl direkt von einer Bank direkt aus der
Insolvenzmasse verkauft. Änders sich dann an der Erhebung der
Courtage etwas?

Das hört sich so an, als ob es ohne Makler liefe. Wenn die Bank allerdings ihren hauseigenen Makler eingeschaltet hat, wird die Courtage fällig.

Richtig. Aber hab ich überhaupt hier ne Möglichkeit herauzufinden, ob die Bank ihren internen Makler eingeschaltet hat? Ich glaub nicht, das die das freiwillig sagen werden :smile:

Gruß

Thomas

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Richtig. Aber hab ich überhaupt hier ne Möglichkeit
herauzufinden, ob die Bank ihren internen Makler eingeschaltet
hat? Ich glaub nicht, das die das freiwillig sagen werden :smile:

Von wem kommt denn das Angebot ? Von der Bank oder einem Makler ? Die Bank hat keinen Grund die Einschaltung des Maklers zu verschweigen. Und wenn Du keinen Maklervertrag unterschreibst, mußt Du auch keine Courtage zahlen.

ganz schnell auf den Punkt.

  1. Wenn ein Makler anbietet, wird Courtage fällig.
  2. Wer diese bezahlen soll, kann erfragt werden.
  3. Gläubigerbanken bieten meistens kostenfrei für den Bieter an.

Hallo Thomas,

sofern eine Bank eine Zwangsversteigerung betreibt hat sie einen Vermerk darüber im Grundbuch eintragen lassen. Ab dem Zeitpunkt des Eintrags dieses Vermerks entsteht eine sog. wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Bankmakler und dem Verkäufer. Dies bedeutet, dass die Bank quasi als Eigentümer angesehen wird. Ein Eigentümer kann aber nicht gleichzeitig als Makler bzw. Vermittler provisionspflichtig tätig sein. Daher entfällt in diesem Fall die rechtliche Grundlage für eine Maklerprovision.

Gruß

Markus BvG

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