Hallo Wissende,
sei die Situation die Folgende: A und B trennen sich. B sucht eine neue Bleibe, bekommt ein Angebot von Makler M und besichtigt dann eine Wohnung. A erklaert sich bereit, Kaution und Provision unter dem Vorbehalt zu zahlen, dass die Restkaution an ihn am Ende des Mietverhaeltnisses ueberwiesen wird. A soll/will aber die Wohnung zunaechst sehen. M erklaert dazu, es muessten zunaechst Provision, Kaution (5x aufgrund der Tatsache, dass B „nur“ Unterhalt erhaelt) und die Miete fuer Dezember als Sicherheit hinterlegt werden). Daraufhin ueberreicht er den Schluessel. Der Mietvertrag solle Tage spaeter offiziell geschlossen werden
Nach der gemeinsamen Besichtigung ist B entaeuscht ueber den nicht vorhandenen „Enthusiamus“ As, will die Wohnung nicht mehr und teilt dieses M auch mit.
Waere bei obiger Schluesseluebergabe schon ein Vertrag mit dem Vermieter zustande gekommen? Duerfte der M also seine vollen Gebühren berechnen?
Dürfte der Makler alternativ nun „Ausfalls“-Gebühren, z.B. in Hoehe einer halben Monatsmiete berechnen?
Gruss
estestest!!!