Maklergebühr bei Zwangsversteigerung?

Hallo, Forum! :wink:

Wenn man zum Makler geht, muss man Courtage zahlen.

Wenn zwangsversteigert wird, nicht.

Wenn man jetzt erst zum Makler geht, sich das Haus anschaut - aber über den nicht kauft…

… und es dann später über die Zwangsversteigerung erwirbt - muss dann trotzdem den Makler gezahlt werden???

Makler hätte den Vorteil: das Haus könnte besichtigt werden. Allerdings ist seine Preisvorstellung nicht das, was man für ein solches Häuschchen gerne ausgeben möchte…

Dass es zwangsversteigert wird, wurde zufällig herausgefunden.

Auch die Adresse wurde ohne Makler gefunden. Haus steht anscheinend leer - sonst hätte man ja direkt mal frech fragen können, ob man gucken kann…

Wer weiß da Bescheid?

Kann man über das zuständige Gericht herausbekommen, welche Bank dahinter steckt? Falls ja, wäre verhandeln direkt mit der Bank wohl der kürzere - und auch günstigere Weg… Falls da eine Besichtigung möglich wäre.

Danke für eure Hilfe!

Claudia

Moin!

Im Allgemeinen sind Maklerverträge so gestaltet, dass der Makler fast immer bei Vertragabschluss inenrhalb einer bestimmten Frist ne Provision bekommt. Da lohnt ein Blick in den seinerzeit geschlossenen Vertrag allemal.

Als ich selber im Immobilienbüro gearbeitet hab, lautete die Formulierung in „unseren“ Verträgen sinngemäß, dass ein vom Makler vorgeschlagenes/präsentiertes Objekt in den nächsten 6 Monaten provisionspflichtig wird. Dafür (für die jeweiligen Objekte) hat der Kunde auch unterschrieben, damit wir was in der Hand hatten.

Das heisst im Klartext:
Objekt über Makler besichtigen u anschliessend kaufen/mieten, ohne sich nochmals mit dem Makler „kurzzuschliessen“ befreit NICHT von der Zahlung der Provision, sofern der Kauf-/Mietvertrag innerhalb von (bei uns) 6 Monaten nach Präsentation durch den Makler geschlossen wird.

Aufgabe des Maklers is im Gunde lediglich die Kontaktvermittlung zwischen Kauf-/Mietinteressent u Verkäufer/-mieter, nichts weiter.

Gruss

Mutschy
IANAL

Hallöchen! :wink:

Im Allgemeinen sind Maklerverträge so gestaltet, dass der
Makler fast immer bei Vertragabschluss inenrhalb einer
bestimmten Frist ne Provision bekommt. Da lohnt ein Blick in
den seinerzeit geschlossenen Vertrag allemal.

Tja - noch gibt es keinen Vertrag - noch nicht mal einen Kontakt zum Makler.

Das Objekt wurde über die Zwangsversteigerung im Internet entdeckt, erst danach wurde der Verkauf vom Makler gefunden.

…lautete die
Formulierung in „unseren“ Verträgen sinngemäß, dass ein vom
Makler vorgeschlagenes/präsentiertes Objekt in den nächsten 6
Monaten provisionspflichtig wird.

Vielleicht wär es sinnvoll, den Makler einfach mal zu fragen, wie sein Vertrag aussieht…

Objekt über Makler besichtigen u anschliessend kaufen/mieten,
ohne sich nochmals mit dem Makler „kurzzuschliessen“ befreit
NICHT von der Zahlung der Provision…

Ja, hab ich mir schon gedacht… vom Preis ist der Maklerverkaufspreis billiger, allerdings kommt dann noch Courtage + Notargebühr dazu…

Aufgabe des Maklers is im Gunde lediglich die
Kontaktvermittlung zwischen Kauf-/Mietinteressent u
Verkäufer/-mieter, nichts weiter.

Wenn ich rauskriegen könnte, welche Bank das ist, bräucht ich den Makler nicht… Allerdings: ohne Besichtigung was kaufen - nee, auf keinen Fall! Von außen sieht es „schrottig“ aus (weil aufgestockt und nicht verputzt), von innen hat es nur 2 Bilder, da ist gut renoviert, das schaut völlig ok aus.

Weißt Du, ob das Gericht mir sagen kann, wer die Bank ist?

Danke und einen schönen Tag noch,
Claudia

Hallo!

Falls ja, wäre verhandeln direkt mit der
Bank wohl der kürzere - und auch günstigere Weg… Falls da
eine Besichtigung möglich wäre.

Nein, der direkte Weg wäre mit dem Verkäufer zu verhandeln. Nur der Eigentümer kann verkaufen, nicht der Pfandgläubiger.

Gruß
Tom

Hallo!

Tja - noch gibt es keinen Vertrag - noch nicht mal einen
Kontakt zum Makler.

Das ist gut

Vielleicht wär es sinnvoll, den Makler einfach mal zu fragen,
wie sein Vertrag aussieht…

Nein, das wäre ganz und gar nicht sinnvoll, sowas verursacht nämlich möglicherweise Maklerkosten. Wenn man Maklerkosten vermeiden will - KEIN KONTAKT ZUM MAKLER!

Weißt Du, ob das Gericht mir sagen kann, wer die Bank ist?

Man muss sich an den Eigentümer wenden, denn der muss verkaufen wollen.

Gruß
Tom

Hallo, Tom!

Man muss sich an den Eigentümer wenden, denn der muss
verkaufen wollen.

Äh - wie ist denn der Eigentümer herauszubekommen? Das Haus erscheint leerstehend, kein Briefkasten, kein Name, gar nix…

Sagt einem das Gericht die Info?

Hab grad was entdeckt:

„Diese Informationen enthält die Gerichtsakte: Zu jedem Objekt liegt bei Gericht ein Gutachten vor. Daraus ergibt sich der amtliche Verkehrswert. Außerdem enthält es Hinweise auf Erträge, Bauschäden und -mängel. Der beiliegende Auszug aus dem Grundbuch verschafft Klarheit über mögliche Belastungen wie Dauerwohnansprüche oder Wegerechte Dritter. Bei Anfragen an das Amtsgericht müssen Sie unbedingt das Aktenzeichen des Objektes anzugeben!“

Hmmmmm.

Kost das was?
Steht da auch drin, welche Bank zuständig ist?

Weil: ohne extremes runterhandeln ist das Häuschen eh nicht finanzierbar…

Claudia