Also es ist nun so gelaufen:
Wie gesagt, ich habe den Kontakt zum Verkäufer hergestellt. Dieser verwies mich auf den Makler, weil er mit dem einen Vertrag hat. Habe das Haus dann mit dem Makler besichtigt. Kein Expose vom Makler bekommen, sonnst nur noch den Grundbuchauszug vom Makler erhalten, weil der Verkäufer alles dem Makler gegeben hat. Ich habe auch keinen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen. Dieswer sagte angeblich meiner Frau am Telefon, wieviel Provision er erhalten möchte.
Darf ein Makler mit dem Verkäufer überhaupt so einen Vertrag machen der regelt, dass der Käufer die Provision zahlen muß?
Beim Notar wollte ich den Makler aus dem Zimmer verweisen, was jedoch mißlang. Auch die KLausel über die 3% Maklerprovision steht leider im Kaufvertrag, die habe ich auch nicht rausbekommen, sonst wäre der Kauf geplatzt, weil der Makler sonst den Verkauf zurückgezogen hätte. Der Makler meint, dass er hieraus schon einen Titel habe. 5000 EUR konnte ich dem Verkäufer noch runterhandeln.
Der Makler hat nun eine Rechnung mit falschem Namenszusatz geschrieben, bei der er aber meiner Meinung nach, fälschlicher Weise auch noch die Gebühr falsch berrechnet hat. Da er aus der Summe incl. der 5000 EUR berrechnet hat und nicht aus dem tatsächlichen Kaufpreis. Zudem hat das Maklerschreiben mein Vater , der genauso heißt wie ich , das Schreiben geöffnet. Ich fand es dann geöffnet in meinem Briefkasten. Ich hatte jedoch beim Notar ausdrücklich erwähnt, dass der Namenszusatz jun. in der Postanschrift mit draufstehen muß, da es zwei Personen mit der gleichen Anschrift gibt. Der Notar machte dies auch, der Makler leider nicht. Hier hat der Makler grobfahrlässig gegen das Datenschutzgeheimnis verstoßen. Hierzu habe ich dem Makler eine Gegenrechnung zugesendet. Auf diese ist er jedoch nicht eingegangen.
Gegen die meiner Meinung nach falsche Rechnung vom Makler habe ich kurz vor fristablauf Widerspruch eingelegt. Heute habe ich nun ein Anwaltsschreiben des Maklers erhalten, ich müsse binnen 10 Tagen zahlen sonst geht das ganze vors Gericht. Der Anwalt, der den Makler vertritt, möchte auch noch gleich 1000 EUR für seine Dienste. Auch der Anwalt hat nicht gemerkt, dass die Rechnung des Makler fehlerhaft ist. Zudem wurde am Tag der Beurkundung ausgemacht, dass der Makler bei der Gemeinde einen Termin vereinbart, was er jedoch bis heute nicht gemacht hat. Versäumnis des Maklers.
Muss ich nun zaheln oder kann ich vorher noch drauf bestehen, dass ich eine ordentliche Rechnung erhalte und dass dann erst die normale Frist zur Zahlung beginnt, weil Verzugszinsen hat der Anwalt auch gleich mit berrechnet.
In meinen Augen hat der Makler seine Pflichten nicht erfüllt. Im Gegenteil, er hat mir einen großen Schaden zugefügt, da ich und meine Familie mit meinem Vater kein gutes Verhältnis habe und seitdem, jeden Tag irgendwelche Bosheiten und Gemeinheiten ertragen muss, welche ich jedoch nicht beweisen kann.
Solte Sie noch Fragen haben, werde ich diese gerne noch beantworten.
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.
Buffi