Maklergebühr berrechtigt?

Ein Verkäufer hat mit einem Makler einen Maklervertrag über den Verkauf eines Hauses abgeschlossen.
Genauer Inhalt ist nicht bekannt.
Ich als Käufer habe jedoch selbst herausgefunden, das das Haus zu verkaufen ist. Daraufhin habe ich den Verkäufer kontaktiert. Dieser sagte mir dann, das er mit einem Makler einen Vertrag hat an den er 3 Monat lang gebunden sei und ich wegen der Besichtigung mich an diesen wenden müsse. Was dann auch erfolgte.
Nun möchte der Makler im Kaufvertrag seinen Provisionsanspruch mit aufnehmen.

  1. Nach §652 BGB hat der Makler die Vermittlung nicht hergestellt und hat kein Recht eine Maklerprovision zu verlangen?
  2. Kann ich darauf bestehen, dass die klausel aus dem Kaufvertrag vor heutiger Notarbeurkundung noch gestrichen wird?
    Bräuchte Antwort bis spätestens 10 Uhr.
    Vielen Dank
    Buffi

Hallo Buffi,
die Maklerprovision ist berechtigt, da Sie mit dem Makler die Besichtigung durchgeführt haben und Sie der Verkäufer sogar vorab darauf hingewiesen hat.
Sie werden nicht drumherumkommen, die Maklerprovision zu bezahlen.
Viele Grüße
Sun

Hallo Buffi! Zunächst das wichtigste, dies ist keine Rechtsberatung und stellt lediglich meinen Kenntnisstand dar.

So einfach ist es alles leider nicht mit dem Anspruch oder keinen. Mit dem 652 liegst du schon richtig und einen Nachweis dürfte der Makler auch nicht erbracht haben (Vorkenntnis Erstkontakt Verkäufer), ob allerdings später eine Vermittlung durch den Makler stattgefunden hat kann man aufgrund deiner Ausführungen nicht wirklich beurteilen.

Mein Rat wäre tats. den Passus Maklerprovision im Kaufvertrag streichen zu lassen und dann den Anspruch überhaupt ersteinmal gründlich prüfen lassen. Der M. hat auf diesen „Zusatz“ auch keinen Anspruch. Es ist letztendlich ein Vertrag zw. Käufer und Verkäufer in den sich Makler schon gerne mal hineinmogeln um ihre Ansprüche zu sichern (was eh nicht unbedingt klug ist, aber das ist eine andere Geschichte). Wer hat den überhaupt den Notar beauftragt, du doch, oder?

  1. Rat: Beharre darauf (sonst möglicherweise Anerkenntnis)und drohe ggf. mit Unterschriftsverweigerung. Nimm den Notar ggf. „mit ins Boot“ und lasse ihn ausführen (bzw. frage ihn) ob der Makler berechtigt ist den Passus über die Provision in den Vertrag aufnehmen zu lassen. M.E. eindeutig NEIN, weil gar nicht Vertragsbeteiligter sondern nur Mittler (wenn hier überhaupt).

Davon mal abgesehen müsste man zur weiteren Bewertung den genauen Wortlaut des Angebotes (Exposé o.ä.) kennen. Was steht da zur Provision? Welche Tätigkeiten hat der Makler entfaltet? usw. Kannst dich gerne noch einmal melden.

Viel Glück !!!

frage ist, wie du herausgefunden hast, dass das haus zu verkaufen ist. wenn es nachweisbar ohne makler war, entfällt meiner meinung nach die leistung des maklers.
siehe auch :
http://de.wikipedia.org/wiki/Makler#Unterscheidung_d…

aber entscheidend ist, was die beiden vereinbart haben. wenn im maklervertrag steht, dass bei jedweger veräusserung (auch ohne zutun des maklers) eine provision fällig wird, naja…dann schlechte karten. ich würde auch auf die streichung im notarvertrag beharren, zumal der makelr ja nicht auf den notarvertrag als grundlage seiner provision angewiesen ist. ihr habt ja schließlich vertragsfreiheit (der makler und verkäufer allerdings auch…) :wink:, viel glück, bordeaux71

Ich denke es ist nicht möglich eine schwierige juristische Frage um 7:11 Uhr zugemailt zu bekommen, deren Antwort bis 10:00 Uhr vor Kaufvertragsabschluß vorliegen soll.

Da kann ich nur anraten, das nächste Mal ein wenig Geld in die Hand zu nehmen und sich über so ein komplexes Thema anwaltlichen juritischen Rat zu holen.

Rechtsberatung kann nicht das Ziel von " Wer weiß was " sein.

Liebe Grüße
Thorsten Hausmann
Hausmann Immobilien Beratung

Sorry- ich weiss es ist zu spaet!. ich hoffe, Sie haben versucht, die Provisionsanspruch aus dem Vertag zu streichen. Ich denke jedoch, dass es in dem Falle unwahrschaeinlich ist, dass Sie keine Provision zu zahlen brauchen. Theoretisch (aber auch nur theoretisch, denn in meinem Falle hatte der Makler keinen Finger krumm gemacht), sollte der Makler einen gewissen Service erbringen, wie zB beim Kaufvertrag aufstellen mitwirken und zwischen Kaeufer und Verkaeufer vermitteln, NOtar Termine besorgen etc… Provision wird also faellig, aber es braucht keinesfalls im Kaufvertrag eingetragen zu sein! Wir hatten es rausgelassen.

Guten Tag,
in dem Moment wo mit dem Makler ein Besichtigungstermin vereinbart wird, werden seine Dienste in Anspruch genommen. Der Verkäufer hat sich korrekt verhalten und explizit darauf hingewiesen, das er ein Makler beauftragt hat. Der Makler hat die Besichtigung durchgeführt und im Ergebnis ist es zum Kauf gekommen, der Makler hat seinen Job gemacht, der tatsächliche Aufwand spielt zunächst hierbei überhaupt keine Rolle!
In wie weit der Anspruch des Makler in der notariellen Urkunde erscheint ist Verhandlungssache! Es ist durchaus üblich das sich Makler ihre Ansprüche sichern wollen, zum Beispiel dann, wenn der Makler seine Gebühr nur vom Käufer erheben will! Ein Makler kann seine Gebühr auch von beiden erheben, wenn es vertraglich Vereinbart ist! In unserer Gesellschaft, die sich immer mehr zu einer Dienstleistungsgesellschaft entwickelt, will sich jeder seine Ansprüche irgendwo sichern! Der Arbeitnehmer durch Arbeitsvertrag mit Arbeitgeber, die Bank mit Kreditvertrag und Bürgen, der Vermieter mit Kautionsverlangen und so weiter und so fort.
Viel Erfolg bei einer friedlichen Abwicklung!!!

Also es ist nun so gelaufen:

Wie gesagt, ich habe den Kontakt zum Verkäufer hergestellt. Dieser verwies mich auf den Makler, weil er mit dem einen Vertrag hat. Habe das Haus dann mit dem Makler besichtigt. Kein Expose vom Makler bekommen, sonnst nur noch den Grundbuchauszug vom Makler erhalten, weil der Verkäufer alles dem Makler gegeben hat. Ich habe auch keinen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen. Dieswer sagte angeblich meiner Frau am Telefon, wieviel Provision er erhalten möchte.

Darf ein Makler mit dem Verkäufer überhaupt so einen Vertrag machen der regelt, dass der Käufer die Provision zahlen muß?

Beim Notar wollte ich den Makler aus dem Zimmer verweisen, was jedoch mißlang. Auch die KLausel über die 3% Maklerprovision steht leider im Kaufvertrag, die habe ich auch nicht rausbekommen, sonst wäre der Kauf geplatzt, weil der Makler sonst den Verkauf zurückgezogen hätte. Der Makler meint, dass er hieraus schon einen Titel habe. 5000 EUR konnte ich dem Verkäufer noch runterhandeln.

Der Makler hat nun eine Rechnung mit falschem Namenszusatz geschrieben, bei der er aber meiner Meinung nach, fälschlicher Weise auch noch die Gebühr falsch berrechnet hat. Da er aus der Summe incl. der 5000 EUR berrechnet hat und nicht aus dem tatsächlichen Kaufpreis. Zudem hat das Maklerschreiben mein Vater , der genauso heißt wie ich , das Schreiben geöffnet. Ich fand es dann geöffnet in meinem Briefkasten. Ich hatte jedoch beim Notar ausdrücklich erwähnt, dass der Namenszusatz jun. in der Postanschrift mit draufstehen muß, da es zwei Personen mit der gleichen Anschrift gibt. Der Notar machte dies auch, der Makler leider nicht. Hier hat der Makler grobfahrlässig gegen das Datenschutzgeheimnis verstoßen. Hierzu habe ich dem Makler eine Gegenrechnung zugesendet. Auf diese ist er jedoch nicht eingegangen.

Gegen die meiner Meinung nach falsche Rechnung vom Makler habe ich kurz vor fristablauf Widerspruch eingelegt. Heute habe ich nun ein Anwaltsschreiben des Maklers erhalten, ich müsse binnen 10 Tagen zahlen sonst geht das ganze vors Gericht. Der Anwalt, der den Makler vertritt, möchte auch noch gleich 1000 EUR für seine Dienste. Auch der Anwalt hat nicht gemerkt, dass die Rechnung des Makler fehlerhaft ist. Zudem wurde am Tag der Beurkundung ausgemacht, dass der Makler bei der Gemeinde einen Termin vereinbart, was er jedoch bis heute nicht gemacht hat. Versäumnis des Maklers.

Muss ich nun zaheln oder kann ich vorher noch drauf bestehen, dass ich eine ordentliche Rechnung erhalte und dass dann erst die normale Frist zur Zahlung beginnt, weil Verzugszinsen hat der Anwalt auch gleich mit berrechnet.
In meinen Augen hat der Makler seine Pflichten nicht erfüllt. Im Gegenteil, er hat mir einen großen Schaden zugefügt, da ich und meine Familie mit meinem Vater kein gutes Verhältnis habe und seitdem, jeden Tag irgendwelche Bosheiten und Gemeinheiten ertragen muss, welche ich jedoch nicht beweisen kann.
Solte Sie noch Fragen haben, werde ich diese gerne noch beantworten.
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.
Buffi

Also es ist nun so gelaufen:

Wie gesagt, ich habe den Kontakt zum Verkäufer hergestellt. Dieser verwies mich auf den Makler, weil er mit dem einen Vertrag hat. Habe das Haus dann mit dem Makler besichtigt. Kein Expose vom Makler bekommen, sonnst nur noch den Grundbuchauszug vom Makler erhalten, weil der Verkäufer alles dem Makler gegeben hat. Ich habe auch keinen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen. Dieswer sagte angeblich meiner Frau am Telefon, wieviel Provision er erhalten möchte.

Darf ein Makler mit dem Verkäufer überhaupt so einen Vertrag machen der regelt, dass der Käufer die Provision zahlen muß?

Beim Notar wollte ich den Makler aus dem Zimmer verweisen, was jedoch mißlang. Auch die KLausel über die 3% Maklerprovision steht leider im Kaufvertrag, die habe ich auch nicht rausbekommen, sonst wäre der Kauf geplatzt, weil der Makler sonst den Verkauf zurückgezogen hätte. Der Makler meint, dass er hieraus schon einen Titel habe. 5000 EUR konnte ich dem Verkäufer noch runterhandeln.

Der Makler hat nun eine Rechnung mit falschem Namenszusatz geschrieben, bei der er aber meiner Meinung nach, fälschlicher Weise auch noch die Gebühr falsch berrechnet hat. Da er aus der Summe incl. der 5000 EUR berrechnet hat und nicht aus dem tatsächlichen Kaufpreis. Zudem hat das Maklerschreiben mein Vater , der genauso heißt wie ich , das Schreiben geöffnet. Ich fand es dann geöffnet in meinem Briefkasten. Ich hatte jedoch beim Notar ausdrücklich erwähnt, dass der Namenszusatz jun. in der Postanschrift mit draufstehen muß, da es zwei Personen mit der gleichen Anschrift gibt. Der Notar machte dies auch, der Makler leider nicht. Hier hat der Makler grobfahrlässig gegen das Datenschutzgeheimnis verstoßen. Hierzu habe ich dem Makler eine Gegenrechnung zugesendet. Auf diese ist er jedoch nicht eingegangen.

Gegen die meiner Meinung nach falsche Rechnung vom Makler habe ich kurz vor fristablauf Widerspruch eingelegt. Heute habe ich nun ein Anwaltsschreiben des Maklers erhalten, ich müsse binnen 10 Tagen zahlen sonst geht das ganze vors Gericht. Der Anwalt, der den Makler vertritt, möchte auch noch gleich 1000 EUR für seine Dienste. Auch der Anwalt hat nicht gemerkt, dass die Rechnung des Makler fehlerhaft ist. Zudem wurde am Tag der Beurkundung ausgemacht, dass der Makler bei der Gemeinde einen Termin vereinbart, was er jedoch bis heute nicht gemacht hat. Versäumnis des Maklers.

Muss ich nun zaheln oder kann ich vorher noch drauf bestehen, dass ich eine ordentliche Rechnung erhalte und dass dann erst die normale Frist zur Zahlung beginnt, weil Verzugszinsen hat der Anwalt auch gleich mit berrechnet.
In meinen Augen hat der Makler seine Pflichten nicht erfüllt. Im Gegenteil, er hat mir einen großen Schaden zugefügt, da ich und meine Familie mit meinem Vater kein gutes Verhältnis habe und seitdem, jeden Tag irgendwelche Bosheiten und Gemeinheiten ertragen muss, welche ich jedoch nicht beweisen kann.
Solte Sie noch Fragen haben, werde ich diese gerne noch beantworten.
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.
Buffi.

Also es ist nun so gelaufen:

Wie gesagt, ich habe den Kontakt zum Verkäufer hergestellt. Dieser verwies mich auf den Makler, weil er mit dem einen Vertrag hat. Habe das Haus dann mit dem Makler besichtigt. Kein Expose vom Makler bekommen, sonnst nur noch den Grundbuchauszug vom Makler erhalten, weil der Verkäufer alles dem Makler gegeben hat. Ich habe auch keinen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen. Dieswer sagte angeblich meiner Frau am Telefon, wieviel Provision er erhalten möchte.

Darf ein Makler mit dem Verkäufer überhaupt so einen Vertrag machen der regelt, dass der Käufer die Provision zahlen muß?

Beim Notar wollte ich den Makler aus dem Zimmer verweisen, was jedoch mißlang. Auch die KLausel über die 3% Maklerprovision steht leider im Kaufvertrag, die habe ich auch nicht rausbekommen, sonst wäre der Kauf geplatzt, weil der Makler sonst den Verkauf zurückgezogen hätte. Der Makler meint, dass er hieraus schon einen Titel habe. 5000 EUR konnte ich dem Verkäufer noch runterhandeln.

Der Makler hat nun eine Rechnung mit falschem Namenszusatz geschrieben, bei der er aber meiner Meinung nach, fälschlicher Weise auch noch die Gebühr falsch berrechnet hat. Da er aus der Summe incl. der 5000 EUR berrechnet hat und nicht aus dem tatsächlichen Kaufpreis. Zudem hat das Maklerschreiben mein Vater , der genauso heißt wie ich , das Schreiben geöffnet. Ich fand es dann geöffnet in meinem Briefkasten. Ich hatte jedoch beim Notar ausdrücklich erwähnt, dass der Namenszusatz jun. in der Postanschrift mit draufstehen muß, da es zwei Personen mit der gleichen Anschrift gibt. Der Notar machte dies auch, der Makler leider nicht. Hier hat der Makler grobfahrlässig gegen das Datenschutzgeheimnis verstoßen. Hierzu habe ich dem Makler eine Gegenrechnung zugesendet. Auf diese ist er jedoch nicht eingegangen.

Gegen die meiner Meinung nach falsche Rechnung vom Makler habe ich kurz vor fristablauf Widerspruch eingelegt. Heute habe ich nun ein Anwaltsschreiben des Maklers erhalten, ich müsse binnen 10 Tagen zahlen sonst geht das ganze vors Gericht. Der Anwalt, der den Makler vertritt, möchte auch noch gleich 1000 EUR für seine Dienste. Auch der Anwalt hat nicht gemerkt, dass die Rechnung des Makler fehlerhaft ist. Zudem wurde am Tag der Beurkundung ausgemacht, dass der Makler bei der Gemeinde einen Termin vereinbart, was er jedoch bis heute nicht gemacht hat. Versäumnis des Maklers.

Muss ich nun zaheln oder kann ich vorher noch drauf bestehen, dass ich eine ordentliche Rechnung erhalte und dass dann erst die normale Frist zur Zahlung beginnt, weil Verzugszinsen hat der Anwalt auch gleich mit berrechnet.
In meinen Augen hat der Makler seine Pflichten nicht erfüllt. Im Gegenteil, er hat mir einen großen Schaden zugefügt, da ich und meine Familie mit meinem Vater kein gutes Verhältnis habe und seitdem, jeden Tag irgendwelche Bosheiten und Gemeinheiten ertragen muss, welche ich jedoch nicht beweisen kann.
Solte Sie noch Fragen haben, werde ich diese gerne noch beantworten.
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.
Buffi…

Hallo Buffi,
lassen Sie sich vom Makler und dessen Anwalt keine Angst machen!

  1. Sie haben Anspruch auf eine ordentliche Rechnung! Wenn das beim Notartermin so abgesprochen wurde haben Sie dafür schon mindestens zwei Zeugen, den Notar und den Verkäufer.
  2. Sie haben der ersten Rechnung widersprochen, daß ist kein Grund für den Makler einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
  3. Wenn im Kaufvertrag nur allgemein formuliert wurde, das der Makler einen selbst ständigen Anspruch hat, dann kann er diesen auch nur aus dem vereinbarten Kaufpreis geltend machen. Sofern dieser Anspruch nicht genauer definiert ist!
    Ich empfehle Ihnen sich mit dem Makler noch einmal in Verbindung zu setzen, diesen mitteilen, daß Sie ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht bereit sind 3% von der vereinbarten Kaufpreishöhe plus Mehrwertsteuer zu zahlen (laut Kaufvertrag!), so zu sagen als Gütevorschlag!
    Es sei denn Sie haben eine Rechtsschutzversicherung und lassen dieses alles von einem Rechtsanwalt prüfen!
    Weiterhin viel Erfolg!
    gruß gotte

Hallo:

-Darf ein Makler mit dem Verkäufer überhaupt so einen Vertrag machen der regelt, dass der Käufer die Provision zahlen muß? => Natürlich, das ist doch die Grundlage des Maklerwesens, der Verkäufer will mit alledem wenig zu tun haben, verweist auf den Makler, der arbeitet und kassiert.

Der Makler meint, dass er hieraus schon einen Titel habe. => Das kann nur Blödsinn sein, es sei denn, die Forderung wäre schon längst fällig und er wäre vor Gericht gegangen. Müßtest Du aber wissen…

Der Makler hat nun eine Rechnung mit falschem Namenszusatz geschrieben, bei der er aber meiner Meinung nach, fälschlicher Weise auch noch die Gebühr falsch berrechnet hat. Da er aus der Summe incl. der 5000 EUR berrechnet hat und nicht aus dem tatsächlichen Kaufpreis. => gut, dann ist sein Anspruch eben etwas geringer, aber da.

Zudem hat das Maklerschreiben mein Vater , der genauso heißt wie ich , das Schreiben geöffnet. Ich fand es dann geöffnet in meinem Briefkasten. Ich hatte jedoch beim Notar ausdrücklich erwähnt, dass der Namenszusatz
jun. in der Postanschrift mit draufstehen muß, da es zwei Personen mit der gleichen Anschrift gibt. Der Notar machte dies auch, der Makler leider nicht. Hier hat der Makler grobfahrlässig gegen das Datenschutzgeheimnis verstoßen. Hierzu habe ich dem Makler eine Gegenrechnung zugesendet. =>nun, da könnte man klagen mit schadensersatzansprüchen…aber die nachweisbarkeit des schadens und die höhe des schadens ist schwer nachweisbar…

Gegen die meiner Meinung nach falsche Rechnung vom Makler habe ich kurz vor fristablauf Widerspruch eingelegt. => wie gesagt, der widerspruch gegen eine falsche rechnung hat nicht aufschiebende wirkung, der grundbetrag ist ja faktisch richtig und der ansppruch besteht nun mal m.E. nach, zumindest auf die tatsächliche provision gem. Kaufvertrag zuzgl. evtl. Verzugszinsen.

Heute habe ich nun ein Anwaltsschreiben des Maklers erhalten, ich müsse binnen 10 Tagen zahlen sonst geht das ganze vors Gericht. Der Anwalt, der den Makler vertritt, möchte auch noch gleich 1000 EUR für seine Dienste. => kenne mich mit gebühren da nicht aus, frag selber mal einen anwalt am besten.

Zudem wurde am Tag der Beurkundung ausgemacht, dass der Makler bei der Gemeinde einen Termin vereinbart, was er jedoch bis heute nicht gemacht hat. => wie wurde was für ein termin vereinbart?

Am besten in jedem Fall schnell zum Anwalt gehen, Gruss, Bordeaux71