Hallo:
-Darf ein Makler mit dem Verkäufer überhaupt so einen Vertrag machen der regelt, dass der Käufer die Provision zahlen muß? => Natürlich, das ist doch die Grundlage des Maklerwesens, der Verkäufer will mit alledem wenig zu tun haben, verweist auf den Makler, der arbeitet und kassiert.
Der Makler meint, dass er hieraus schon einen Titel habe. => Das kann nur Blödsinn sein, es sei denn, die Forderung wäre schon längst fällig und er wäre vor Gericht gegangen. Müßtest Du aber wissen…
Der Makler hat nun eine Rechnung mit falschem Namenszusatz geschrieben, bei der er aber meiner Meinung nach, fälschlicher Weise auch noch die Gebühr falsch berrechnet hat. Da er aus der Summe incl. der 5000 EUR berrechnet hat und nicht aus dem tatsächlichen Kaufpreis. => gut, dann ist sein Anspruch eben etwas geringer, aber da.
Zudem hat das Maklerschreiben mein Vater , der genauso heißt wie ich , das Schreiben geöffnet. Ich fand es dann geöffnet in meinem Briefkasten. Ich hatte jedoch beim Notar ausdrücklich erwähnt, dass der Namenszusatz
jun. in der Postanschrift mit draufstehen muß, da es zwei Personen mit der gleichen Anschrift gibt. Der Notar machte dies auch, der Makler leider nicht. Hier hat der Makler grobfahrlässig gegen das Datenschutzgeheimnis verstoßen. Hierzu habe ich dem Makler eine Gegenrechnung zugesendet. =>nun, da könnte man klagen mit schadensersatzansprüchen…aber die nachweisbarkeit des schadens und die höhe des schadens ist schwer nachweisbar…
Gegen die meiner Meinung nach falsche Rechnung vom Makler habe ich kurz vor fristablauf Widerspruch eingelegt. => wie gesagt, der widerspruch gegen eine falsche rechnung hat nicht aufschiebende wirkung, der grundbetrag ist ja faktisch richtig und der ansppruch besteht nun mal m.E. nach, zumindest auf die tatsächliche provision gem. Kaufvertrag zuzgl. evtl. Verzugszinsen.
Heute habe ich nun ein Anwaltsschreiben des Maklers erhalten, ich müsse binnen 10 Tagen zahlen sonst geht das ganze vors Gericht. Der Anwalt, der den Makler vertritt, möchte auch noch gleich 1000 EUR für seine Dienste. => kenne mich mit gebühren da nicht aus, frag selber mal einen anwalt am besten.
Zudem wurde am Tag der Beurkundung ausgemacht, dass der Makler bei der Gemeinde einen Termin vereinbart, was er jedoch bis heute nicht gemacht hat. => wie wurde was für ein termin vereinbart?
Am besten in jedem Fall schnell zum Anwalt gehen, Gruss, Bordeaux71