Maklergebühr f. Mietwohnung auch b. Direktkontakt?

Hallo,

wir haben in der Nachbarschaft eine Wohnung gefunden, die wir gerne mieten möchten.
Hinter dieser Wohnung sind wir schon seit über 1 Jahr her, und hatten auch schon mehrmals direkten Kontakt mit dem Vermieter.

Leider hat mir der Vermieter mitgeteilt, dass er vor ca. 3 Monaten einen Immobilien-Makler beauftragt habe, einen Nachmieter für den jetzigen Mieter zu finden.
Einen schriftlichen Auftrag hat wohl der Vermieter nicht mit dem Makler abgeschlossen !!!

Den Makler kenne ich nicht, und hatte auch noch gar keinen Kontakt.

So - wie kommen wir aus der Sache raus, dass wir keine Maklergebühr zahlen müssen? Als Familie mit Kindern tuen 2 Monatsmieten schon sehr, sehr weh !
Rein logisch gedacht, hat auch der Makler für uns überhaupt keine Maklertätigkeit ausgeübt.

Kann ich mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschliessen, ohne dass ich irgendwelche Maklergebühren-Nachforderungen erwarten muss ?
Oder hat der Makler hierzu eine rechtliche Grundlage, die ihm das erlauben würde ?

Oder, muss der Vermieter erst dem Makler kündigen, und kann mit mir dann den Vertrag abschließen ?

Über Rückantworten würden wir uns sehr freuen.

Vielen Dank !

Stefan

Hallo Stefan,

ich würde sagen, hier hängt es vom Vermieter ab. Schwierig zu sagen, welche Vereinbarungen er mit dem Makler getroffen hat.

Wenn der Vermieter darauf besteht, dass es nur über den Makler läuft, kann man da wohl nicht drum herum.

Gruß!

Horst

Hallo

das ist doch ganz einfach:

  1. der Vermieter wird ja wohl wissen ob er einen mündlichen oder einen schriftlichen Auftrag erteilt hat, das sollte ja wohl zu klären sein.

  2. wird der Vermieter auch wissen, ob er mit dem Makler vereinbart hat, dass er ggf. selbst die Wohnung vermieten kann, so dass keine Provision anfällt.

  3. wird der Vermieter auch wissen, wie lange der „Vertrag“ mit dem Makler läuft.Ein Vermietungsvertrag wird in der Regel nicht auf lange Sicht abgeschlossen, denn es kann sich immer so ein Fall wie hier ergeben und Ziel ist es ja, die Wohnung wieder zu vermieten.

Diese Punkte würde ich mal abklären.