Ein Haus soll verkauft werden, dazu ist ein
Makler beauftragt worden.
Der hat das Haus in verschiedenen Internetportalen
angeboten.
Es ist kein schriftlicher Vertrag geschlossen, die Option eines Privatverkaufs ist möglich.
In diesem Fall würde der Makler eine Art Aufwandsentschädigung erhalten, die der Verkäufer festlegt.
Ist das O.K., oder kann er auch bei einem Privatverkauf darauf bestehen,
seine Courtage zu erhalten?
Vorab vielen Dank für die Hilfe
Hallo,
wer wollte denn keinen Vertrag?
Es gelten dann immer noch die AGB’s des Maklers, diese sollte man genauestens durchlesen.
weiter unten:
Ein Haus soll verkauft werden, dazu ist ein
Makler beauftragt worden.
Der hat das Haus in verschiedenen Internetportalen
angeboten.
Es ist kein schriftlicher Vertrag geschlossen, die Option
eines Privatverkaufs ist möglich.
In diesem Fall würde der Makler eine Art Aufwandsentschädigung
erhalten, die der Verkäufer festlegt.
***Der Verkäufer würde die Aufwandsentschädigung festlegen? Na, dann mal mit 10 € festlegen,…
Ist das O.K., oder kann er auch bei einem Privatverkauf darauf
bestehen,
seine Courtage zu erhalten?
Wenn kein schriftlicher Vertrag, gelten zumindest die AGB’s des Maklers.
Es ist immer von Nachteil, wenn man einen Dritten ohne schriftlichen Vertrag beauftragt, ein „Vermögen“ zu verkaufen oder zu vermitteln.
Selbst für eine Versicherung von nur 5 € mtl. wird ein Vertrag geschlossen, warum nicht mit einem Makler??
lG
Guten Tag,
bei dem Gespräch mit dem Makler war ein Vertrag
kein Thema.
Vielen Dank
JP
Hallo,
solch ein Maklergespräch kann man durchaus als nicht seriös einstufen, denn was sollte denn der Inhalt des Gespräches sein, wenn nicht der Verkauf der Immobilie und die dazu getroffenen Vereinbarungen?
lG
Normalerweise sichern sich die Makler ab, indem sie einen schriftlichen Vertrag abschließen, in dem ihr Provisionsanspruch fixiert wird.
Denkbar ist in dem geschilderten Fall, dass der Makler das Objekt für den Verkäufer kostenfrei (oder nur gegen Aufwandsentschädigung) anbietet und seine Provision dann vom Käufer verlangt, indem er mit dem Interessenten einen Maklervertrag abschließt.