so, wieder einen Schritt weiter. Heute habe ich nun endlich den zuständigen Makler an die Strippe gekriegt. Die Gebühr will er mit der Begründung, daß er angeblich im Mai das Objekt per Mail angeboten hat (was an sich schon komisch ist, denn alles andere kam immer per Post). Ich kann natürlich nicht ausschließen, daß er eine Mail verschickt hat, kann aber definitiv (und mit reinem Gewissen) ausschließen, daß ich eine bekommen habe. Wo liegt nun hier wieder die Beweispflicht ?? Es soll ja schonmal vorgekommen sein, daß Mails nicht angekommen sind (oder z.B. die Adresse falsch geschrieben wurde), ist das Medium E-Mail überhaupt rechtsverbindlich ?? Und selbst wenn: waere das überhaupt eine Maklergebüh wert, schließlich waren in der Mail sicher keine Kontaktdaten (waren in den Postangeboten ja auch nicht), d.h. den Kontakt und alles andere (Adresse, Telefonnummer usw. herauskriegen lief völlig unter Eigenregie).
das mit dem Provisionsanspruch würde ich nicht so pauschal sagen.
Grundsätlich ist der Makler verpflichtet Angaben zum Objekt, wie Lage, Preis, usw. zu machen.
Aber nach div. Entscheiden sind die Angaben entbehrlich, wenn:
der Auftraggeber sich nicht darauf berufen kann, es also nicht vereinbart war, wenn er z.B. die Eignung des Objektes erst prüfn wollte. (was steht im Vertrag?)
oder
der Käufer die Angaben anhand der Adresse ohne weitere Nachforschungen hätte ermitteln können.
Mit der Beweislast sehe ich genauso.
Gruss Steve
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Hi, jeglicher Mail-Verkehr hat gleiche Rechtswirksamkeit wie normaler
Schriftverkehr auf dem Postweg.
War selber Makler, habe Deinen vorherigen Artikel nicht gelesen, aber
wird dir ein Objekt angeboten/mitgeteilt/offeriert und die Konditionen/Geschäftsbedingungen werden dir mitgeteilt (telefonisch
oder schriftlich - schriftlich besser), verpflichten Dich bei Abschluß
Vertrag zur Zahlung von Courtage.
Warum hattest du dich nicht weiter an den Makler gewandt?
MfG marita
Hallo allerseits,
so, wieder einen Schritt weiter. Heute habe ich nun endlich
den zuständigen Makler an die Strippe gekriegt. Die Gebühr
will er mit der Begründung, daß er angeblich im Mai das Objekt
per Mail angeboten hat (was an sich schon komisch ist, denn
alles andere kam immer per Post). Ich kann natürlich nicht
ausschließen, daß er eine Mail verschickt hat, kann aber
definitiv (und mit reinem Gewissen) ausschließen, daß ich eine
bekommen habe. Wo liegt nun hier wieder die Beweispflicht ??
Es soll ja schonmal vorgekommen sein, daß Mails nicht
angekommen sind (oder z.B. die Adresse falsch geschrieben
wurde), ist das Medium E-Mail überhaupt rechtsverbindlich ??
Und selbst wenn: waere das überhaupt eine Maklergebüh wert,
schließlich waren in der Mail sicher keine Kontaktdaten (waren
in den Postangeboten ja auch nicht), d.h. den Kontakt und
alles andere (Adresse, Telefonnummer usw. herauskriegen lief
völlig unter Eigenregie).
Warum hattest du dich nicht weiter an den Makler gewandt?
Hi,
weil er mir bei der Besichtigung eines anderen (teureren) Objekts auf Nachfrage mitteilte, daß sich das gesuchte Haus aufgrund „unklarer Besitzverhätnisse“ nicht mehr in seinem Angebot befindet (was vermutlich nicht so ganz wahr ist, wahrscheinlich wollte er eben lieber die teurere Hütte loswerden).