Maklergebühr ohne Vermittlungstätigkeit?

Hallo Wissende
Eine Freundin berichtet, dass ihr Nachbargrundstück zum Verkauf steht und gab mir die Kontaktdaten des Eigentümers. Dieser freute sich über meine Anfrage und gab mich an den Immomakler weiter, da er mit diesem einen Vertrag (über ein Jahr) abgeschlossen hat und somit „das Grundstück in dieser Zeit nicht selbst verkaufen kann/darf“, da sonst der Maklervertrag vorzeitig gekündigt werden müsste, was zu „horrenden Kosten“ für ihn führen würde.

Hier nehmen die Immomakler pauschal 7 % auf den Verkaufswert. Da der Makler mit mir aber keine Arbeit hat (ich war/bin mir mit dem Verkäufer einig), kann er da trotzdem seine volle Provision verlangen?

Hallo Wissende

Moin,

Da der Makler mit mir aber keine Arbeit hat (ich war/bin mir
mit dem Verkäufer einig), kann er da trotzdem seine volle
Provision verlangen?

Ja.
vnA (der niemals einen Alleinauftrag unterschreiben würde)

Hier nehmen die Immomakler pauschal 7 % auf den Verkaufswert.
Da der Makler mit mir aber keine Arbeit hat (ich war/bin mir
mit dem Verkäufer einig), kann er da trotzdem seine volle
Provision verlangen?

Hi,

welche Arbeit der Makler hatte kann gar nicht beurteilt werden.
Mit Dir keine, aber seine bisherige Leistung (evtl. Inserate, andere Interessenten, Besichtigungen …)muss auch bezahlt werden. Da der Makler den Vertrag mit dem Verkäufer inne hat, liegt es an ihm den Preis seiner Tätigkeit anzusetzen. Da kommst Du nicht drumrum.
Evtl. kann man ja auch den Preis neu aushandeln. Auf alle Fälle versuchen!

Ja.

Kurz, knackig und richtig.

Aber ich würde doch zumindest eine Erläuterung (wenn auch kurz) abgeben. Sonnst lernt man ja nix :smile:

Greetz

Grundsätzlich hat der Makler den Anspruch, wenn Du Dich an Ihn wendest.

Aber:

Ich würde mit dem Verkäufer sprechen:

Da der Makler gegenüber dem Verkäufer keinen vollen Provisionsanspruch haben dürfte, sollte der Verkäufer doch bitte in seinen Maklervertrag schauen (dort gehört eine entsprechende Regelung hinein) oder ggf. den Makler fragen, welche Ansprüche er genau geltend macht. Wenn diese Ansprüche(wie es sein sollte) niedriger sind als die von Dir ggf. verlangte volle Provision, könntest Du den Verkäufer von diesen Ansprüchen (bei Kündigung des Maklervertrages) freistellen. Das heißt, Du übernimmst die (niedrigeren) Kosten des Maklers.

Noch etwas: Maklerverträge über 6 Monate hinaus werden von der Rechtsprechung kritisch gesehen. Es wird bei Langzeitverträgen nämlich von einer Art „Verwaltung“ ausgegangen. Und Verwalter haben keinen Provisionsanspruch…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hier nehmen die Immomakler pauschal 7 % auf den Verkaufswert.
Da der Makler mit mir aber keine Arbeit hat (ich war/bin mir
mit dem Verkäufer einig), kann er da trotzdem seine volle
Provision verlangen?

Kann er leider, selbst wenn Du direkt Kontakt zum Eigentümer ohne Ihn hast. 7% klingt nach Berlin und Umgebeung, ist hier der gesetzliche Höchstsatz.
An Deiner Stelle würde ich mit dem Makler handeln, wir haben unseren auf 5,5% inkl. MwSt gedrückt, das hat uns eine Ersparnis von 3.000 Euro gebracht. Mach Ihm ein Gegenangebot von 4%, dann hast Du auch noch etwas Spielraum.