Maklergebühr trotzdem fällig?

Hallo

Ich habe gestern übers Internet beim Makler eine Anfrage gestellt(Grundriss)
Da ich heute keine Antwort bekommen habe, hab ich dort mal angerufen.
Die Maklerin war jedoch heute nicht im Büro. Die Angestellte wollte meine Adresse und meinte sie würde mir ein expose per Mail zuschicken.
Ich habe jedoch wieder nichts bekommen.
Zwischenzeitlich haben wir auf eigene Faust den Hausbesitzer erreicht und einen besichtigunstermjn ausgemacht.

Ist dennoch eine Maklergebühr fällig?
Habe ja keinerlei Leistung durch den Makler erhalten.
Oder soll ich nochmal schriftlich etwas beim Makler einreichen?

Guten Morgen. Wir haben auch nichts mit dem Makler gemacht, nur ein mal per E-Mail anfrage gestellt. In einem Jahr sind selbst tätig geworden, und auf private Anzeige im Suppermarkt ( Verkaufe Wohnung ohne Makler von privat auf der…Adresse ) Wohnung gekauft, und Makler meinte, dass AUF DIE WOHNUNG SIND WIR NUR DURCH MAKLERANZEIGE aufmerksam geworden und dadurch ist arbeit vom Makler bzw Maklerleistung erbracht worden und somit di Maklerprovision fällig ist. Nur dürch außergerichtliche Einigung mit Hilfe eines Anwaltes haben wir nicht die volle Summe bezallt, da selbst den Kaufvertrag und Abwicklung selbst ohne Makler durchgeführt haben. Ich denke der Makler wird sich bei dir melden. Mit fr. Grüßen

Ist dennoch eine Maklergebühr fällig?

Zunächst wie immer hier: dies ist keine rechtverbindliche Auskunft, nur pers. Meinung.

Das ist eine ebenso gute wie schwierige Frage. Im Moment sieht es nach Ihrer Schilderung m.E. so aus, dass Sie beim Makler Leistungen angefragt haben (Antrag Maklervertrag). Angenommen hat er diesen Antrag m.E. jedoch noch nicht, weil er weder bestätigt noch (Leistungen)geliefert hat (Annahme durch konkludentes Handeln).

Nun kann es ja aber sein, dass sich der Grundriss bereits in der Post befindet und noch vor der Besichtigung eintrudelt. Dann wüßte ich, ehrlich gesagt, auch nicht 100%ig… Bisher ist nach meiner Auffassung jedoch weder ein Nachweis erbracht, noch eine Vermittlung erfolgt, noch ein Vertrag zw. Ihnen und dem Makler entstanden. (Das hieße keine Provision)

Ganz WICHTIG ist es jetzt dennoch, alles ganz genau zu dokumentieren - falls es Streit gibt. Wann hat wer was getan oder auch nicht. Datum, Zeit, Gesprächspartner / ob telef., Mail, pers.

Natürlich können Sie den Makler schriftl. davon in Kenntnis setzen, dass sich die Anfrage erledigt hat. Aber ob dies wirklich Sinn macht? Hat er Ihnen denn überhaupt schon die Adresse mitgeteilt, dann hätte er nähmlich doch schon einen Nachweis erbracht.

Wenn nicht, dann würde ich abwarten ob überhaupt und wenn was kommt. Nur der Grundriss oder auch die Adresse. Sollte der Makler Ihnen die Adresse des Angebotes oder Anschrift des Eigentümers nachweisen, dann sollten Sie vllt. besser (sofort) Vorkenntnis geltend machen und das Angebot zurück weisen (geht natürlich nur, wenn er Ihnen die Adr/Ansch. noch nicht mitgeteilt hat :wink: Die pure Übersendung des Grundrisses begründet keinen Anspruch.

Im Zweifelsfall noch einmal genauer schildern, was der Makler bereits getan hat oder einfach nachfragen, wenn was icht verstanden wurde.