Ist dennoch eine Maklergebühr fällig?
Zunächst wie immer hier: dies ist keine rechtverbindliche Auskunft, nur pers. Meinung.
Das ist eine ebenso gute wie schwierige Frage. Im Moment sieht es nach Ihrer Schilderung m.E. so aus, dass Sie beim Makler Leistungen angefragt haben (Antrag Maklervertrag). Angenommen hat er diesen Antrag m.E. jedoch noch nicht, weil er weder bestätigt noch (Leistungen)geliefert hat (Annahme durch konkludentes Handeln).
Nun kann es ja aber sein, dass sich der Grundriss bereits in der Post befindet und noch vor der Besichtigung eintrudelt. Dann wüßte ich, ehrlich gesagt, auch nicht 100%ig… Bisher ist nach meiner Auffassung jedoch weder ein Nachweis erbracht, noch eine Vermittlung erfolgt, noch ein Vertrag zw. Ihnen und dem Makler entstanden. (Das hieße keine Provision)
Ganz WICHTIG ist es jetzt dennoch, alles ganz genau zu dokumentieren - falls es Streit gibt. Wann hat wer was getan oder auch nicht. Datum, Zeit, Gesprächspartner / ob telef., Mail, pers.
Natürlich können Sie den Makler schriftl. davon in Kenntnis setzen, dass sich die Anfrage erledigt hat. Aber ob dies wirklich Sinn macht? Hat er Ihnen denn überhaupt schon die Adresse mitgeteilt, dann hätte er nähmlich doch schon einen Nachweis erbracht.
Wenn nicht, dann würde ich abwarten ob überhaupt und wenn was kommt. Nur der Grundriss oder auch die Adresse. Sollte der Makler Ihnen die Adresse des Angebotes oder Anschrift des Eigentümers nachweisen, dann sollten Sie vllt. besser (sofort) Vorkenntnis geltend machen und das Angebot zurück weisen (geht natürlich nur, wenn er Ihnen die Adr/Ansch. noch nicht mitgeteilt hat
Die pure Übersendung des Grundrisses begründet keinen Anspruch.
Im Zweifelsfall noch einmal genauer schildern, was der Makler bereits getan hat oder einfach nachfragen, wenn was icht verstanden wurde.