Hallo,
wenn jemand ein Haus als Mietobjekt kauft: Kann er dann die gezahlte Maklergebühr und Grunderwerbsteuer sofort voll absetzen, oder fließt das in die Afa ein?
Grüße
Carsten
Hallo,
wenn jemand ein Haus als Mietobjekt kauft: Kann er dann die gezahlte Maklergebühr und Grunderwerbsteuer sofort voll absetzen, oder fließt das in die Afa ein?
Grüße
Carsten
Hallo
da, das im Netz tausendfach beantwortet wird, antworte ich mal mit einem Zitat:
Werbungskosten oder Anschaffungskosten
Zu den Anschaffungskosten zählen auch die Anschaffungsnebenkosten, wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer oder Maklerprovisionen, während z.B. Kosten für die Eintragung einer Grundschuld im Zusammenhang mit der Kaufpreisfinanzierung zu den Werbungskosten zählen. Dieser Unterschied ist wichtig, da Werbungskosten direkt in voller Höhe die Einnahmen mindern. Deshalb: Man sollte wissen, welche Kosten als direkt abzugsfähige Werbungskosten anerkannt werden, um die steuerliche Belastung zu optimieren.
Quelle:
http://www.steuertipps.de/haus-wohnung-vermieten
Grüsse Rudi
Zum wievielten Male?
Also nochmals:
Anschaffungsnebenkosten (Maklergebühren, Notargebühren, Grundstücksbewertung,
Grundbucheintragung von Kaufvertrag, Grunderwerbsteuer u.a.) sind ebenso, wie der
Kaufpreis für das Grundstück (Grund und Boden, Gebäude, Zubehör), aufzuteilen auf die
Anteile des Kaufpreises für den Grund und Boden und für das Gebäude.
Weil sich der Wert des Grund und Bodens nicht abnutzt, kann man davon auch keine
Absetzung für Abnutzung -AfA- (entspricht „Abschreibung“) vornehmen, wohl aber von
den Anschaffungskosten + Nebenkosten der Anschaffung des Gebäudes.
Huhu,
das Ganze wird wie schon erwähnt aufgeteilt nach Gebäude und Bodenanteil. Je Finazamt wird das nicht genau berechnet sondern z.B nach der 80 zu 20 Pauschal aufgeteilt.
Zu 100 % voll absetzten im ersten Jahr kannst du aber die Eintragung der Grundschuld.
Schöne grüße