Maklergebühr, wenn ich selbst einen Käufer finde?

Hallo,

Person A hat seine Wohnung zum Verkaufen an einen Makler vergeben (Alleinauftrag). Dieser hat diese schon inseriert und in der Werbung drinnen.

Person B wurde durch das zusätzliche „Zu Verkaufen“ Schild am Haus auf die Immobilie aufmerksam. Er läutete an, und besichtigete die Wohnung.

Grundsätzlich wären sich Person A und B einig, den Kauf abzuwickeln.
Wie sieht es nun mit dem Makler und dessen Gebühren aus?
Er hat doch zu diesem Kauf nichts beigetragen?

Muss der Kauf trotzdem über ihn abgewickelt werden oder hat er in diesem Fall recht gehabt!

Person B ist nämlich nicht bereit, allfällige Maklergebühren zu zahlen, da er mit dem Makler ja nie etwas zu tun gehabt hat.

Bitte um eure Hilfe, wie das über die Bühnen laufen kann!!

Danke, Dukes69

Was ist den vertraglich mit dem Makler vereinbart? Ist es ein (qualifizierter) Alleinauftrag?

Hallo

wer hat das „Zu verkaufen“ Schild angebracht? Makler oder Eigentümer?

Was ist mit Makler vereinbart - kann die Immobilie auch selbst verkauft werden?

Eigentlich unüblich. Sie schreiben ja selbst, der Makler hat die Wohnung aufgenommen und bereits Werbung geschaltet, d.h. er hatte bereits Kosten.

Normalerweise kann der Mieter die Wohnung nicht selbst verkaufen, dafür hat er ja den Alleinauftrag an den Makler gegeben und wenn, dann ist üblicherweise im Vertrag eine Pauschalsumme für die Dienste des Maklers vereinbart, die in dem Fall der Verkäufer (also Eigentümer) an den Makler entrichten muss.

Warum denken eigentlich alle immer Makler tun nichts für ihr Geld?
Dann brauche ich keinen zu beauftragen sondern schalte selbst Anzeigen, die für Privatverkauf mindestens 2/3 billiger sind.

Hallo,

der Makler hatte einen Alleinauftrag, richtig ? Dann hat er auch Anspruch auf die Courtage. Der Makler wird für den Erfolg (in diesem Falle für den Abschluß eines Kaufvertrages) und nicht für seinen Aufwand honoriert.

Wenn ein Verkäufer einen Makler per Alleinauftrag einschaltet und dann trotzdem selber Käufer sucht, muß er diese schon darauf hinweisen, dass eine Maklercourtage fällig wird oder sie selber zahlen.

Gruß

Nordlicht

P.S. Verbindlich sind natürlich die Vereinbarungen, die im Maklervertrag stehen und die können durchaus vom oben gesagten abweichen.

Was ist den vertraglich mit dem Makler vereinbart? Ist es ein
(qualifizierter) Alleinauftrag?

Das werd ich klären und dann hier posten.
Werd mir auch den Maklervertrag nochmal genau ansehen, ob da was drinnensteht, von selbst verkaufen dürfen!