Maklergebühr wenn Vermieter auf Annonce antwortet?

Guten Tag,
ich habe Interesse an einer Mietwohnung. Die Vermieterin hat sich bei mir auf ein von mir geschaltetes Mietgesuch gemeldet. Beide Parteien sind sich einig. Am Ende kam zur Sprache, dass ein Vertrag (den ich als pot. Mieter natürlich nicht kenne) mit einem Makler (dieser wäre laut Vermieteraussage jedoch unfähig) abgeschlossen worden wäre. Nun ist die Sachlage so, dass die Initiative von mir & der Vermieterin ausging und der Makler unbeteiligt war.
Gibt es eine (juristische) Möglichkeit, den Mietvertrag abzuschließen ohne eine Maklergebühr zu bezahlen? Nochmals: der Makler wurde nicht kontaktiert, hat nichts beigesteuert, ich kenne ihn nicht einmal.
Oder ist es so, dass dies lediglich auf den Vertrag ankommt?

Freue mich über Antwort, vielen Dank für Ihren Tipp.

Asador

Guten Tag,
Nach § 2 Abs. 1 Wohnungsvermittlungsgesetz hat der Makler keinen Provisionsanspruch, weil der Mietvertrag ohne seine Mitwirkung zustande kommt. Auch die Vermieterin muß dem Makler keine Provision zahlen, da dieses Gesetz auch für die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Makler gilt. Eventuell anderslautende vertragliche Vereinbarungen sind unmaßgeblich. Der Mietvertrag kann also abgeschlossen werden, ohne befürchten zu müssen, daß dem Makler hierdurch ein Anspruch erwächst. Das Wohnungsvermittlungsgesetz kann im Internet im Wortlaut nachgelesen werden.

Herr Berger,
vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle und tolle Antwort!