maklergebühr zahlen auch wenn wohnung nicht

bewohnbar?

hallo,

mein problem ist folgendes, ich habe eine wohnung angemietet die mir als neu saniert angeboten wurde. sie sah auf den ersten blick auch gut aus. doch nach bereits 2 wochen stellten sich arge mängel heraus, die hausverwaltung macht nichts, ich wohne nun schon fast 6 monate dort und überlege wieder auszuziehen, da mein anwalt auch nur schleppend vorankommt und die hausverwaltung mir die mängel unterschieben will (hatt die mängel der wohnung schonmal in einem anderen beitrag gepostet). die courtage sollte ich anfang januar zahlen, 3 monate nach einzug. daraufhin habe ich im januar der maklerin gesagt dass die wohnung überhaupt so nicht bewohnbar ist, und sie versprach nochmal mit der hausverwaltung zu reden (was ja bis heute, mai, nichts gebracht hat). nun bekam ich heute post von ihrem anwalt dass die maklerin umgehend die courtage möchte. kann ich da gegen vorgehen? sie behauptet von den mängeln und dem wasserschaden nichts gewusst zu haben. wie ist da die lage?

lieben dank schonmal fürs zuhören.

Keine Rechtsberatung, die nur Anwälte geben dürfen, aber eine pers. Einschätzung.

Wenn die Maklerin von den Schäden tats. nichts wusste, wobei das gegenteil bewiesen werden müsste, und Sie auch nicht nach etwaigen Schäden/Mängeln konkret gefragt haben, dann das die Maklerin m.E. einen berechtigten Anspruch.

M.E. wäre deshalb vielmehr zu klären, ob nicht der Vermieter bei bekannten, versteckten Mängeln in die Haftung zu nehmen wäre (Stichwort: Schadenersatz Courtage bei Auszug wg. Mängel).

kann ich da gegen vorgehen? sie behauptet von den

mängeln und dem wasserschaden nichts gewusst zu haben. wie ist
da die lage?

hallo, vielen dank.
also müsste die maklerin beweisen dass sie von dem tatsächlichen zustand der wohnung nichts wusste? wie soll sie dass machen, das wird schwer. also liegt die beweislast bei der maklerin?

viele grüße

also liegt die beweislast bei

der maklerin?

Nee andersherum. Bei IHNEN !!!

Sie müsste m.E. ggf. beweisen, dass die Maklerin etwas wusste.