Hallo,
es gibt folgende Frage. Es wurde ein Haus gekauft. Dieses stand im Internet zum Verkauf. Es wurde die Telefonnummer angerufen, es kam zu einen Termin zur Besichtigung. Hierzu begleitete ein Makler die Besichtigung. Die eigentliche Besichtigung führte aber der Besitzer durch. Er hat alles erklärt und gezeigt. Der Makler war einfach nur anwesend. Dann haben sich alle verabschiedet und nur noch Kontakt mit dem Verkäufer gehalten. Alle nächsten Schritte zum erfolgreichen Kauf/Verkauf der Immobilie wurden nur noch mit dem Eigentümer getätigt. Ein Maklervertrag wurde niemals unterschrieben. Nun wurde ein notariell beglaubigter Kaufvertrag, in dem der Makler nicht genannt wird, gefertig und unterschrieben. Bei dem Termin mit dem Notar war der Makler ebenfalls nicht anwesend. Nun stellt der Makler aber, wahrscheinlich durch den Verkäufer über den Hausverkauf informiert, eine Rechnung für die Maklercourtage. Aber auf Grund nicht erbrachter Leistung, fehlendem Vertrag mit ihm und ohne Eintrag im Kaufvertrag, ist man nicht bereit, die beachtliche Gebühr zu bezahlen. Ist das rechtens, oder müsste man auch ohne Vertrag zwischen Käufer und Makler und ohne im Kaufvertrag erwähnt zu werden die Gebühr bezahlen?
Vielen Dank für die Hilfe.
MfG, Nico
Ist das
rechtens, oder müsste man auch ohne Vertrag zwischen Käufer
und Makler und ohne im Kaufvertrag erwähnt zu werden die
Gebühr bezahlen?
Offensichtlich hat man sehr wohl einen Vertrag mit dem Makler geschlossen, wenn auch mündlich oder konkludent. Verträge bedürfen in den seltensten Fällen einer Form wie etwa der Schriftform. Was das mit dem Kaufvertrag zu tun haben soll, verstehe ich nicht. Kein Makler würde noch Geld verdienen, wenn man Makler um den Lohn bringen könnte, indem man sie im Kaufvertrag verschweigt. Im Übrigen sagt das Gesetz, dass, wenn ein Kaufvertrag - wie hier - durch Vermittlung zustande kommt, die Maklerprovision zu zahlen ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__652.html
Nichts anderes ist ja auch die Aufgabe des Maklers.
Wer hat das Inserat wirklich ins Internet gestellt?
Der Besitzer oder der Makler?
Wenn der Besitzer, dann hat der Makler mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages nichts zu tun gehabt.
Wenn der Makler das Angebot eingestellt hat oder der Besitzer das Angebot auf Anraten des Maklers angelegt hat(Mach ein Inserat da da und da damit ist das wichtigste abgedeckt, sie wirken aber nicht verzweifelt) dann wäre der Kauf durch mitwirken des Maklers zustande gekommen.
Nun ja, es steht nicht ausdrücklich im Ausgangsposting, dass der Makler für die Vermittlung zuständig war. Das habe ich hineingelesen, weil ich die Frage sonst abwegig finden würde. Stimmt aber natürlich: Wenn nix Vermittlung, dann nix Geld.
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