Maklergebühren

Liebe/-r Experte/-in,

wir wollen uns ein Haus in meinem Heimatdorf kaufen. Der derzeitige Eigentümer ist ein ehemaliger Nachbar meiner Eltern. Die Information, dass er dass Haus verkaufen will, habe ich von meiner Mutter bekommen. Außerdem war es auch allgemein im Dorf bekannt, dass er das Haus verkaufen will, da es schon seit ca. 2 Jahren zum Verkauf steht. Aus Neugier habe ich mir daher das Exposé über Immoscout.de per E-Mail von seinem Makler zusenden lassen. Das Haus gefiel uns auf Anhieb und ich rief bei dem Eigentümer an, um ein Besichtigungstermin zu machen. Nach zwei weiteren Besuchen haben wir uns entschieden, das Haus zu kaufen. Voraussetzung war für uns allerdings, dass der Eigentümer den Maklervertrag kündigt. Da wir eine kleine Familie sind können wir uns das Haus nur leisten, wenn keine Maklergebühr anfällt. Dies tat er auch. Nun ist der Eigentümer seit 1 Monat aus dem Maklervertrag raus. Heute rief er mich an und teilte mir mit, dass er u.a. eine Aufstellung seines ehemaligen Maklers erhalten hätte, mit den Nachweisen, welche Personen ein Exposé seines Hauses erhalten haben. Weiterhin behält sich der Makler seine Maklerprovision/ Gebühr vor, wenn das Haus an eine auf dem Nachweis angeführte Person verkauft wird. Da mein Name nun auch auf diesem Nachweis angeführt ist, stellt sich für uns nun die Frage, ob wir diese Provision/ Gebühr an den Makler entrichten müssen. Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!

Verzweifelte Grüße

I. W.

Guten Tag. Genau die selbe Situation haben wir erlebt. Die Wohnung habe ich durch Eine Anzeige im Suppermarkt angeschaut. Wie sich später herausstellte, hat meine Frau 12 Monate vorher die selbe Wohnung durch eine Anzeige im Internet gesehen
und auch mit einem Makler kontaktiert. (s. meine Fragen im wer-w.-w-.) Die Verkäuferin hat alle Verträge mit dem Makler gekündikt.Nach der Wohnungskauf hat der Makler darauf bestanden
(wir haben alle papiere und Notarielle Uterlagen selbst ohne Makler organisiert)
Anspruch auf Maklergebühren zuhaben. Wir haben auch die Verbraucherzentrale gefragt und verschieden Voren. Die Antworten und uch Antwort vom unseren Rechtsanwalt war nicht 100% überzeugend - 50 / 50 Nach der Empfehlung und um eventuelle Gerichtskosten zuvermeiden haben wir ausergerichtliche Einigung Vereinbart.

Vielen Dank für Deine Hilfe - darauf wird es bei uns nun auch hinauslaufen:frowning:

Bitte! Und viel Erfolg!