im März 2009 wurde nach 20 jahren eine Eigenwumswohnung verkauft. kann man die Maklergebühren und Notarkosten absetzen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen???
Wohnung im Privat- oder Betriebsvermögen
Hi !
In den üblichen fällen, in denen die Wohnung zu Privatvermögen gehörte (selbstgenutzt oder vermietet), würde der Verkauf einkommensteuerlich unerheblich sein, da „Spekulationsgeschäfte“ (besser: private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG) im Zusammenhang mit Grundstücken spätestens 10 Jahre nach Erwerb des Grundstücks abgeschlossen sein müssen.
Sollte die Wohnung aber (was unüblich, aber nicht unmöglich ist) zu einem Betriebsvermögen zählen, können die angefragten Aufwendungen als Betriebsausgaben den Gewinn minndern.
BARUL76
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