Hallo zusammen.
Eine Wohnung soll vermietet werden. Dazu wird ein Makler beauftragt.
Jetzt kann aber aber die Wohnung ohne Zutun des Maklers vermietet werden.
Hat der Makler trotzdem Anspruch auf eine Gebühr?
Wolfgang
Hallo zusammen.
Eine Wohnung soll vermietet werden. Dazu wird ein Makler beauftragt.
Jetzt kann aber aber die Wohnung ohne Zutun des Maklers vermietet werden.
Hat der Makler trotzdem Anspruch auf eine Gebühr?
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
Hat der Makler trotzdem Anspruch auf eine Gebühr?
hängt davon ab, was im Vertrag steht.
Gandalf
Hallo Wolfgang,
Hat der Makler trotzdem Anspruch auf eine Gebühr?
hängt davon ab, was im Vertrag steht.
Gandalf
Unbefristeter Maklervertrag: Nein
Alleinauftrag (mit zeitlicher Befristung): nein
Qualifizierter Alleinauftrag (mit zeitlicher Befristung): Ja
Danke, Wolfgang owT
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