Hallo, es liegt folgender Sachverhalt vor. Ich habe auf eine Wohnungsnanzeige im Internet geantwortet und der Makler hat für mich einen Termin mit dem Besitzer der Wohnung vereinbart. Die Wohnung war aber gleichzeitig durch eine Telefonnummer vom Besitzer im Fenster der Wohnung ausgeschrieben. Nun hat meine Tante parallel ohne mein Wissen auch einen Termin vereinbart für mich. Wenn ich diese Wohnung nun anmiete, muss ich Maklergebühren zahlen? Ich bin letztenendes auf Empfehlung meiner Tante hingegangen und zu dem besagten Termin erschienen. Mit dem Makler hatte ich ja nur kurz telefoniert, sonst kam keine Leistung zustande.
Der Sachverhalt ist nicht ganz eindeutig zu beantworten. Tendenziell hat der Makler das Nachsehen, da Sie keinen Nachweis oder eine Courtageanerkenntnis unterschrieben haben. Oder?
Sollte der erste Kontakt unter Zeugen mit dem Makler erfolgt sein, werden Sie wohl zahlen müssen.
Die Rechtsprechung ist leider nicht einheitlich. Vor Gericht und auf hoher See sind Sie in Gottes Hand…
Sorry, hab vergessen zu antworten. War nicht in Deutschland und nicht auf dieser Seite.
Falls es noch Probleme gibt, nochmal anfragen.