hallo,
person A erwirbt im jahr 2000 ein grundstück zu vermietungszwecken. kurz nach übergang wird bemerkt, dass erhebliche mängel an dem grundstück durch den verkäufer verschwiegen wurden (wird durch gutachten belegt).
einkünfte wurden noch keine erzielt.
der kauf wird rückabgewickelt und dem A wird zwar der komplette kaufpreis und diverse nebenkosten erstattet, jedoch bleibt er auf einem posten für den makler von ca. 9.000 € sitzen.
diese aufwendungen sind m.e. werbungskosten und im jahr der zahlung abzugsfähig, unabhängig davon, dass diese im rahmen der fortführung der vermietungstätigkeit „nur“ im rahmen der afa hätten geltend gemacht werden können.
ich habe kein genau passendes urteil gefunden, vllt. kann jemand helfen…
gruß inder