Maklergebühren: Käufer oder Verkäufer?

Hallo liebe Mitglieder,

wir verkaufen unsere Eigentumswohnung über Makler. Die Maklerprovision sollte nur der Käufer zahlen (so wird im Kaufvertrag festgelegt). Der Makler meint aber, wenn der Käufer seine Provision nicht zahlt, müssen wir dafür grade stehen und wir als Verkäufer dann zahlen. Er will sogar das von uns schriftlich haben. Hat er recht damit?

Vielen Dank!
Bibi

Hallo Bibi,
als langjähriger Praktiker auf dem Gebiet des Immobilienrechts (Miete/ETW/Maklerrecht) rate ich dringend ab, diesen Makler zu beauftragen, wenn er darauf besteht. Natürlich kann man alles vereinbaren, muß es aber nicht. Es würde sich bei einem solchen Vertrag um eine sogenannte Ausfallbürgschaft handeln, der durchaus wirksam wäre. Wird allerdings überhaupt nichts schriftlich (vorher) vereinbart, kann der Makler später bestreiten, daß Sie als Verkäufer von der Maklercourtage freigestellt wurden. Diese Fälle kommen leider oft vor. Was im Kaufvertrag später festgelegt werden soll, muß man - leider - auch vorher vereinbaren.
Makler lassen sich oft einen Alleinauftrag unterzeichnen. Je nach Vereinbarung kann es dann passieren, daß man diesem Makler, bekommt man anderweitig ein günstiges Kaufangebot, eine Kostenpauschale ohne Nachweis bezahlen muß. - Wenn überhaupt, würde ich einen Alleinauftrag für h ö c h s t e n s 2 Monate erteilen, auch wenn der Makler sagt, 3 Monate (oder mehr) wären das mindeste. Dann soll er seine Geschäfte eben anderweitig machen. Makler für Sie gibt es genug. Achtung: Maklervertag („Vermittlungsauftrag“ usw) genau durchlesen, damit man nicht nach erfolgloser Vermittlungstätigkeit nicht noch eine vereinbarte Auslagenpauschale zahlen muß.
Manchmal kennen WEG-Verwalter Interessenten, denen Ihre ETW angeboten werden könnte. So war das bei mir. Ich habe dann noch einen Preis für die Wohnung bekommen, der über dem ansonsten erzielbaren lag, weil der Käuferin die Maklergebühr erspart wurde und sie eine Wohnung gerade in diesem Objekt haben wollte. Haben Sie Ihren Verwalter schon mal gefragt?
MfG Roland B.