Maklergebühren: Käufer oder Verkäufer?

Der Verkäufer darf auch ein ganzes Maklerrudel einschalten.

Und ein Makler darf statt 5 gern auch 50 oder meinetwegen 500%
Provision vom Verkaufspreis nehmen und dafür den ganzen Tag im
Bett liegen bleiben.

Es geht einzig und allein darum, dass der Verkäufer den
Parasiten, den er selbst ins Boot geholt hat, gefälligst auch
selbst bezahlt! Der Käufer kann auf Nulldienstleistungen zum
Luxuspreis - und dazu gehört die reine Herausgabe einer
Adresse, vielleicht noch aufgepeppt mit buntbedrucktem Papier
namens „Exposé“ - ganz prima verzichten.

Hi,

der Verkäufer kann sein Objekt anbieten wie er möchte, ob mit oder ohne Makler. Ebenso kann er auch entscheiden, ob er die Maklergebühren selbst trägt oder nur zur Hälfte oder eben gar nicht. Es ist sein Eigentum und er gibt die Bedingungen vor.

Ob er zu diesen Bedingungen verkaufen kann oder nicht wird sich herausstellen. Und wenn der Markt die Einschaltung eines Maklers hergibt, dann ist es eben so.

Alternativ hätte der Eigentümer natürlich auch die Möglichkeit die Kosten für diesen selbst zu tragen und diese dann auf den Verkaufspreis wieder aufzuschlagen.

Niemand ist gezwungen ein über einen Makler angebotenes Objekt zu kaufen, deshalb verstehe ich den Hass, den hier einige an den Tag legen, nicht wirklich.

Gruß
Tina

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Ein Immoblienverkäufer braucht KEINE Immobilieninteressenten
die kommen und Auskünfte und Exposes und Besichtigungen wollen
und dann doch nicht kaufen […]
Ein Immoblienverkäufer wird diese oft ärgerliche/lästige
Aufgabe gerne an einen Fachmann weitgergeben.
Ein guter Makler organisiert auch alles drumrum - Unterlagen
die gebraucht werden und wenn ALLES da ist den Notartermin.

Soll und darf der Verkäufer alles tun - und dafür seinen Hiwi auch selbst bezahlen.

Sollten Immobilien in diesem Gebiet gerade rar sein, bleibt
einem Käufer nix anderes übrig als die Provision mitzuzahlen.

Das ist so, keine Frage. Deshalb muss diesem Vorgehen - Dienstleistung zum eigenen Vorteil einkaufen, aber sich von anderen bezahlen lassen - auch endlich gesetzlich ein Riegel vorgeschoben werden.

Ein Immobilieninteressent braucht KEINEN den Gesamtpreis
hochtreibenden Zwischenhändler, der seinen Anspruch auf einige
tausend Euro „Provision“ rein aus der Herausgabe einer
einzigen Adresse ableitet.

Ein Immoblienverkäufer braucht KEINE Immobilieninteressenten
die kommen und Auskünfte und Exposes und Besichtigungen wollen
und dann doch nicht kaufen.

…die schleppt der makler doch auch an!

oder wie soll ich mir das vorstellen ? fragt der vorher den interessent: „aber sie müssen das haus auch wirklich nehmen, wenn wir uns das jetzt ansehen. sonst kann ich es ihnen nicht zeigen“

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Das würde in beliebten Gegenden also dazu führen, dass der Verkäufer den Makler bezahlt und dessen Kosten auf den Hauspreis aufschlägt, also linke Tasche rechte Tasche. Wer hätte dabei gewonnen?

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Hallo,

eigentlich macht es ja gar keinen Sinn jemand zu antworten, der pauschal ganze Berufsgruppen als „Parasiten“ beschimpft und jegliche Maklerleistung grundsätzlich für ausgeschlossen hält.

Aber weil es so viel Spaß macht: Wie würdest Du - gesetzt den kuriosen Fall vorausgesetzt, dass man die Abwälzung der Maklerkosten auf den Käufer verbieten würde - denn sicherstellen, dass dies dann eben nicht mehr offen, sondern verdeckt über den Preis passieren würde?

Sorry, aber deine ganzen Äußerungen sind von einer so sagenhaften Naivität und Unkenntnis gekennzeichnet, dass es schon weh tut. Käme das Verbot, wären die Objekte eben auf einen Schlag um genau das teurer, was der Verkäufer an den Makler zu zahlen hat. Und für den Käufer bleibt außer dem „sagenhaft guten Gefühl“, dass der Verkäufer ihm nicht die ungeliebten Maklerkosten aufbürden konnte, unter dem Strich kein Gewinn aus der Situation, weil ihn die Bude jetzt eben entsprechende mehr gekostet hat. Das ist kein anderes Spiel als bei den ganzen immer wieder verbotenen neuen Aufpreisen bei Flugtickets, die dann auch nicht wegfallen, sondern wieder in den offiziellen Preis eingehen. Das schafft maximal bessere Transparenz beim Angebotsvergleich. Geld sparen kann man damit nicht.

BTW: Und es ist insoweit auch vollkommen egal, ob der Autohändler nur einen fremden Wagen vermittelt (kommt übrigens im Sinne von „Kommission“ gar nicht so selten vor), oder zwischendurch erwirbt: Bis die Karre beim Endkunden steht, ist sie um Betrag x teuerer geworden, ob der jetzt Kommission oder Maklergebühr heißt.

Gruß vom Wiz

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eigentlich macht es ja gar keinen Sinn jemand zu antworten,
der pauschal ganze Berufsgruppen als „Parasiten“ beschimpft

Aus Käufersicht habe ich da nichts zurückzunehmen,

und jegliche Maklerleistung grundsätzlich für ausgeschlossen hält.

aber aus Verkäufersicht leuchtet es mir durchaus ein, wie schön es ist, die von mir beauftragte und mir zum Vorteil gereichende Maklerleistung vom Käufer bezahlen zu lassen.

Aber weil es so viel Spaß macht: Wie würdest Du - gesetzt den
kuriosen Fall vorausgesetzt, dass man die Abwälzung der
Maklerkosten auf den Käufer verbieten würde - denn
sicherstellen, dass dies dann eben nicht mehr offen, sondern
verdeckt über den Preis passieren würde?

Die Frage ist berechtigt, und sicherstellen kann ich gar nichts. Zunächst ist nur mal klar, dass der Auftraggeber (des Maklers) auch der Rechnungsempfänger ist. Genau diese Konstellation hat sich in der Geschäftswelt ja durchaus bewährt, und wird deshalb auch nur ganz selten als „kurios“ bezeichnet.

Käme das Verbot, wären die Objekte eben auf einen Schlag um genau
das teurer, was der Verkäufer an den Makler zu zahlen hat.

Ob und wie, in welcher Höhe und mit oder ohne welche Begründung ein Verkäufer bei dieser Ausgangslage nun versucht, seine Maklerkosten heimlich oder unheimlich durchzureichen - die Antwort auf diese Fragen sehe ich keinesfalls als so eindeutig gegeben wie Du. Oder anders: Reine Spekulation, dass das zum Automatismus wird, der sich „auf einen Schlag“ verbreitet.

Selbst im Ballungsraum lässt sich nicht JEDER Wolkenkuckuckspreis für JEDE Hütte durchsetzen. Und dann wird es auf Verkäuferseite noch genug Leute geben, die sich dreimal überlegen, ob sie das Risiko eingehen, die Maklerkohle letztlich doch abschreiben zu müssen. Von dieser Sorte findet man gerade jemanden im Ausgangspost.

Wie auch immer: Ich habe nicht das geringste Problem damit, wenn ein Verkäufer versucht, den Käufer zu übervorteilen. Und umgekehrt ebenso, alles eine Frage der Verhandlungsposition und des -geschicks. Nur bitte ohne zwischengeschalteten Schmarotzer, der automatisch vom falschen Wirt durchgefüttert werden soll.

Ich habe den Eindruck dass irgendwann mal ein Immobilienmakler mit ihrem Ehepartner abgehauen ist. Anders ist dieser pathologische Hass wohl kaum zu erklären.

Auch wenn Sie es nicht verstehen wollen, die Handlung des Makelns ist eine Tätigkeit wie andere auch und wird entlohnt. Und zum Makeln gehört eben auch, dass der Makler sich mit 10-100 Interessenten rumschlägt und die Bude zeigt, sich um ein brauchbares Exposee kümmert, dem Verkäufer erklärt, dass sein Traumhaus für jeden anderen nur ein Haus ist etc. pp. D.h. er arbeitet dafür.

Und genau wie es gute und schlechte Automechaniker gibt, die ihr Geld mehr oder weniger wert sind aber eben etwas tun, was andere sich erst anlernen müsste (könnte man ja auch selbst machen), so bieten Makler ihr Können ebenfalls an. Niemand muss das ja mitmachen.

Wir haben am Ende nur noch Häuser besichtigt, die von Maklern angeboten wurden, weil die preislich einfach vernünftiger vorbesetzt waren. Am Ende durfte die Maklerin unseren Verkäufer dann endgültig von seinen Mondpreisen abbringen. Da hätte ich keine Geduld zu gehabt.

Und dass die Käufer den Makler bezahlen, ist nach einem Blick in Immoscout und Co der 99% Standard. Natürlich sind es so wie der Notar (der sitzt ja auch nur in Ihrem Sinne parasitär rum und schaut beim unterschreiben zu) oder die Grunderwerbssteuer scheinbar „versteckte“ Nebenkosten, aber eben die üblichen. Da werden Sie mit Ihrem Privathass auch nix dran ändern.

Dass der Makler allerdings das Ausfallrisiko auf den Verkäufer abwälzen will, ist IMHO nur ein netter aber untauglicher Versuch, den Verkäufer zu seinem Geldeintreiber zu machen.

Von Zeit zu Zeit tauchen diese Makler-Flames hier aber immer wieder auf. Vielleicht mal Zeit für einen entsprechenden FAQ-Eintrag :smile:

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…die schleppt der makler doch auch an!

oder wie soll ich mir das vorstellen ? fragt der vorher den
interessent: „aber sie müssen das haus auch wirklich nehmen,
wenn wir uns das jetzt ansehen. sonst kann ich es ihnen nicht
zeigen“

dann muß sich aber der Makler darüber ärgern und nicht der Verkäufer.
Der Makler wird für diesen Ärger den er ertragen muß bezahlt (jetzt mal egal von wem).

Bröselchen

Das ist so, keine Frage. Deshalb muss diesem Vorgehen -
Dienstleistung zum eigenen Vorteil einkaufen, aber sich von
anderen bezahlen lassen - auch endlich gesetzlich ein Riegel
vorgeschoben werden.

Es ist doch ganz einfach:
Wenn ein Käufer nicht bereit ist eine Maklerprovision die bei Kauf fällig wäre zu zahlen, dann kauft er das Objekt eben nicht.
Wo ist das Problem?
Niemand und wirklich absolut niemand zwingt ihn dazu.
Ein Käufer darf ohne Probleme ein provisionsfreies Objekt kaufen.

Wieso sollte da gesetzlich ein Riegel vorgeschoben werden?
So ein Schmarrn.

Es gäbe natürlich einen anderen Weg:
Verkaufspreis um die Provision erhöhen und dann zahlt die halt der Verkäufer.
Dafür zahlt dann der Käufer mehr Notarkosten, mehr Grunderwerbskosten.

Bröselchen

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Das würde in beliebten Gegenden also dazu führen, dass der
Verkäufer den Makler bezahlt und dessen Kosten auf den
Hauspreis aufschlägt, also linke Tasche rechte Tasche. Wer
hätte dabei gewonnen?

Der Notar und der Staat.

Verloren hätte auf jeden Fall der Käufer.

Weil Notarkosten und Grunderwerbskosten vom Verkaufspreis ausgehen.

Bröselchen

Es geht einzig und allein darum, dass der Verkäufer den
Parasiten, den er selbst ins Boot geholt hat, gefälligst auch
selbst bezahlt! Der Käufer kann auf Nulldienstleistungen zum
Luxuspreis - und dazu gehört die reine Herausgabe einer
Adresse, vielleicht noch aufgepeppt mit buntbedrucktem Papier
namens „Exposé“ - ganz prima verzichten.

Also ich denke ein guter Makler darf sich schon (von wem auch immer) dafür bezahlen lassen dass er:

den Wert des Haus reel einschätzt

Interessenten (oder Neugierigen) ein Expose zuschickt

mit Interessenten (oder Neugierigen) das Haus besichtigt
und manchmal wirklich absolut bescheuerte Fragen beantwortet

evtl. dem Interessenten eine Finanzierung vermittelt oder ihn dabei berät

dafür sorgt, dass beim Notartermin alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind.

Bröselchen

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Geteilte Provision

Und dass die Käufer den Makler bezahlen, ist nach einem Blick
in Immoscout und Co der 99% Standard.

Ja und nein. Was ich bis vor kurzem nicht wusste: Hier in Bayern scheint eine geteilte Provision üblich zu sein - 3 Prozent Verkäufer, 3 Prozent Käufer. Ich bin darüber gestolpert, als ich einen Makler wegen eines potentiellen Wohnungsverkaufs kontaktiert habe und sein Vertrag einen derartigen Passus enthielt. Da ich grundsätzlich ein misstrauischer Mensch bin, habe ich mich beim IVD und bei verschiedenen Maklern in meinem Umfeld (unter anderem meinem Vater, der 30 Jahre lang Makler war) erkundigt, ob das wirklich branchenüblich ist. Durchgängige Antwort: Ja, das machen wir auch immer so.

Was die Preisverhandlungen betrifft, habe ich die gleiche Erfahrungen wie Du gemacht. Eigentümer haben oft die unrealistischeren Preisvorstellungen, vor allem wenn es sich um „das Haus meiner Eltern, in dem ich meine Kindheit verbracht habe“ handelt. Da hat der Makler in der Regel einen etwas nüchterneren Blick …

Gruß,
Max