Maklergebühren: Käufer oder Verkäufer?

Hallo liebe Mitglieder,

wir verkaufen unsere Eigentumswohnung über Makler. Die Maklerprovision sollte nur der Käufer zahlen (so wird im Kaufvertrag festgelegt). Der Makler meint aber, wenn der Käufer seine Provision nicht zahlt, müssen wir dafür grade stehen und wir als Verkäufer dann zahlen. Er will sogar das von uns schriftlich haben. Hat er recht damit?

Vielen Dank!
Bibi

stehen und wir als Verkäufer dann zahlen. Er will sogar das von uns schriftlich haben. Hat er recht damit?

Er darf das verlangen, Ihr müßt es aber nicht akzeptieren. Sucht Euch einen anderen Makler.

Ihr habt also den Makler beauftragt wollt ihn aber auf keinen Fall bezahlen? Das soll in jedem Fall jemand anders für euch tun?

Es herrscht Vertragsfreiheit, ihr könnt einen anderen Makler beauftragen.
Gruß elmore

Moin,

Hat er recht damit?

jain oder vielleicht.

Es herrscht Vertragfreiheit und ihr könnt im Vertrag mit dem Makler in weiten Grenzen bestimmen was ist und was nicht ist. Geht der Makler darauf ein - gut. Wenn nicht, dann einen anderen Makler suchen.

Allerdings gebe ich zu bedenken, daß es Üblichkeiten gibt, von denen die meisten Makler nicht lassen. Wenn ihr diese Üblichkeiten nicht akzeptiert, kann es schwer werden einen (guten) Makler zu kriegen.
Dann besteht immer noch die Möglichkeit, das Haus selber ohne Makler zu veräußern.

Gandalf

Der Makler meint aber, wenn der
Käufer seine Provision nicht zahlt, müssen wir dafür grade
stehen und wir als Verkäufer dann zahlen. Er will sogar das
von uns schriftlich haben. Hat er recht damit?

Aber sowas von recht!

Und noch viel rechter hat ein möglicher Käufer, der euch während der Verhandlungen darauf hinweist, dass ihr diesen unnützen Kostentreiber bitteschön selber entlohnen könnt. Schließlich habt IHR ihn ja mit der überflüssigen Dienstleistung beauftragt. Weshalb soll das denn wohl der Käufer bezahlen? Etwa, weil das so „üblich“ ist? Höchste Zeit, dass sich das ändert.

Wenn ihr ein Auto verkauft, braucht ihr dann auch nen Automakler?

Wenn ihr ein Auto verkauft, braucht ihr dann auch nen
Automakler?

Klar!

Meinst du ich verkaufe meine Karre selber, ich stell die dem
Autohaus hin nimm den Neuen mit und fertig.

Und ich könnte wetten auch das Autohaus wird sich einen Obulus nehmen
wenn sie den Wagen dann weiterverkaufen.

Der Plem

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Käufer bezahlen? Etwa, weil das so „üblich“ ist?

nein, weil er die wohnung haben will

Höchste Zeit,
dass sich das ändert.

solange es leute gibt, die makler beauftragen wird sich da nicht viel ändern…

gruß inder

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Der Makler meint aber, wenn der
Käufer seine Provision nicht zahlt, müssen wir dafür grade
stehen und wir als Verkäufer dann zahlen. Er will sogar das
von uns schriftlich haben.

Hallo, also so wie Du das schilderst, ist das freilich Quatsch und höchst unseriös. Bei der Variante „Käuferprovsion“ besteht ein vertragliches Verhältnis zwischen Makler und Käufer. Bei Variante „Verkäuferprovision“ gibt es ein Vertragsverhältnis zwischen Makler und Verkäufer. Es kann gleichzeitig Beides geben oder nur eines davon. Auf jeden Fall muß der Verkäufer nicht für Verstöße aus dem Vertragsverhältnis Makler-Käufer haften. Sowas zu unterschreiben, wäre Unfug. Sowas vertraglich zu verlangen ebenfalls. Ansonsten gilt freies Vertragsrecht und seriöse Maklerunternehmen (die gottseiDank weit in der Überzahl sind), klären ihre Kunden auch richtig auf.
Also, lieber mal ein Verträgchen weniger unterschreiben, als eines zuviel.

Genauso ist es!!!
Wenn der Makler auf Käuferprovision arbeitet, ist es seine Verantwortung, mit dem Käufer einen Vertrag zu schließen, der ihm seine Provision sichert. Dafür kann nicht der Verkäufer haftbar gemacht werden.

Käufer bezahlen? Etwa, weil das so „üblich“ ist?

nein, weil er die wohnung haben will

Ein Immobilieninteressent will und braucht

1.) vor dem Immobilienerwerb eine Vorstellung von den eigenen finanziellen Möglichkeiten. Dafür gibt es neutrale Beratungsstellen und natürlich verschiedene Banken.

2.) eine für ihn geeignete Immobilie. Dafür gibt es Eigentümer mit Verkaufsabsicht. Der Verkäufer ist der Verhandlungspartner, der am besten Auskunft über das Objekt geben kann, hoffentlich alle Fragen ehrlich beantwortet und vor dem Verkauf die gewünschten bzw. notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellt. Mit ihm wird am Ende der Kaufpreis vereinbart.

3.) i.d.R. ein Kreditinstitut, welches die Wunschimmobilie finanziert.

4.) einen Notar.

Die Punkte 2 bis 4 sind zu vergüten/zu bezahlen, der Punkt 1 ist ggfs. zu bezahlen, z.B. wenn es sich um eine Finanzierungsberatung der Verbraucherzentrale handelt.

Ein Immobilieninteressent braucht KEINEN den Gesamtpreis hochtreibenden Zwischenhändler, der seinen Anspruch auf einige tausend Euro „Provision“ rein aus der Herausgabe einer einzigen Adresse ableitet.

Hallo,

Du widersprichst Dir selber: Einerseits behauptest Du, dass der Makler mit beiden Seiten eine Provision vereinbaren kann, andererseits bestreitest Du die Zulässigkeit einer Regelung wo der Zahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer nur bestehen soll, wenn der Käufer nicht zahlt, obwohl das für den Verkäufer die deutlich bessere Variante ist, nicht auf jeden Fall auch zahlen zu müssen, sondern nur im Ausnahmefall anstatt.

Doch, entsprechende Regelungen sind machbar, und insbesondere vor dem Hintergrund ggf. bestehender Vorkaufsrechte auch durchaus fair. Denn wenn wenn dann plötzlich statt dem zahlungswilligen Maklerkunden ein Vorkaufsberechtigter im Vertrag steht, würde der Makler leer ausgehen, weil er von seinem Kunden mangels Vertragsschluss nichts bekommen wird, und gegenüber dem tatsächlichen Erwerber kein Objekt nachgewiesen hat.

Sinnig ist die Regelung auch vor dem Hintergrund, dass der Maklervertrag eines Verkäufers oft zunächst mal dessen Zahlungspflicht vorsieht, die dann aber im Kaufvertrag auf den Käufer abgewälzt wird. Alles kein Problem, wenn das Geschäft dann wie geplant über die Bühne geht, aber was, wenn die Geschichte dann mangels Zahlungsfähigkeit platzt? Das wäre dann ja ein Vertrag zu Ungunsten Dritter, und solche sind nicht zulässig. Also als Parallele zu dieser Situation wo die Zahlungspflicht dann auch beim Verkäufer bleiben würde, ist diese Regelung durchaus machbar, wenn der Verkäufer auf einen Makler zugeht.

Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob der Makler hierauf besteht, wenn man den Auftrag von der Streichung dieser Klausel abhängig macht, bzw. was die nächsten drei Makler an Alternativen hierzu anbieten würden.

Gruß vom Wiz

Hallo,

ist diese Antwort auch nur im Ansatz von irgendeiner rechtlich zutreffenden Überlegnung beeinflusst? Oder geht es hier nur um die Verbreitung eines tumben Hasses auf Makler?

Ja, man kann sich als Käufer/Mieter weigern Maklerkosten zu übernehmen. Bei einem passend schlecht verkauf-/vermietbaren Objekt wird sich ggf. sogar ein Verkäufer/Vermieter darauf einlassen. Stehen hingehen weitere Interessenten Schlange, hat man mit entsprechenden Vorstellungen seine Chancen das Objekt zu bekommen gerade auf 0% reduziert. Aber wenn es nur ums Prinzip und nicht um die Wohnung geht, kann man die dann ja wenigstens mit stolzgeschwellter Brust verlassen.

BTW: Es steht jedem Verkäufer/Vermieter zum Glück immer noch frei, ob es ihm Spaß macht sich um die Vermarkung seines Objektes selber zu kümmern, oder ob er hiermit einen Profi beauftragt. Ob dieses Objekt ein Haus oder Auto ist, ist dabei vollkommen ohne Belang. Und wenn der Markt passt, und die Konditionen im konkreten Fall auch, dann wird sich jemand finden, der - weil er das Objekt loswerden bzw. haben will - die Kosten des Maklers zahlen wird, wenn nur über den das Geschäft zustande kommen kann.

Gruß vom Wiz

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Moin,

Wenn ihr ein Auto verkauft, braucht ihr dann auch nen
Automakler?

ich glaube kaum, daß der Autohändler sein Tun für Gotteslohn erledigt.

Gandalf

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Guten Abend!

ist diese Antwort auch nur im Ansatz von irgendeiner rechtlich
zutreffenden Überlegnung beeinflusst? Oder geht es hier nur um
die Verbreitung eines tumben Hasses auf Makler?

Ja, man kann sich als Käufer/Mieter weigern Maklerkosten zu
übernehmen. Bei einem passend schlecht verkauf-/vermietbaren
Objekt wird sich ggf. sogar ein Verkäufer/Vermieter darauf
einlassen. Stehen hingehen weitere Interessenten Schlange…

Die Interessentenschlange mag es geben. Aber in der Mehrzahl der Fälle, egal ob Auto, Haus oder was auch immer, kann davon eher keine Rede sein.

I. d. R. ist ein (aufgeklärter!) Käufer bereit, einen bestimmten Preis für eine Ware zu zahlen. Preis der Ware ist alles, was anfällt, bis die Ware auf dem Hof steht. Jeder bilanzierende Kaufmann rechnet so. Ob vom Verkäufer beauftragter Vermittler, Reparaturstau, die fehlende Kläranlage oder noch nicht beglichene Straßenbaukosten - der Käufer will unter dem Strich einen bestimmten Höchstbetrag sehen. Von daher sollte einem Verkäufer, der einen Makler einschaltet, bewusst sein, dass seine Bequemlichkeit mit einer Minderung des Verkaufserlöses einher gehen kann. Das wird ihm der potentielle Käufer sicherlich deutlich machen. Es sei denn, die Marktlage erlaubt solche Vorgehensweise. Oder der Verkäufer hat die Zeit, einfach abzuwarten, bis ein Käufer auftaucht, der alle Allüren mitmacht und den Vertrag bezahlt, den jemand anderes geschlossen hat.

Zugegeben, mir sind die Gepflogenheiten in ländlichen Gegenden vertraut und weniger die Verhältnisse in Düsseldorfer Schickeria-Gegenden. Wenn es nicht gerade die zerbröckelnden Reste eines Fundaments im Naturschutzgebiet mit absolutem Bauverbot sind, wo etwas Schickes angeblich aus der Sanierung der Reste der ehemaligen Bauernkate entstehen soll oder ein Seegrundstück - bei solchen Sachen gehen Preise schon mal durch die Decke - dann gibt es hier Käuferschlangen nur bei Penny an der Kasse, aber nicht beim Immobilienhandel.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

und wenn der noch so aufgeklärte Käufer sich in einem Markt bewegt, in dem es üblich ist Makler einzuschalten, und in dem insoweit dessen Kosten regelmäßig anfallen, dann sind die eben extra zu zahlen. Ob es da den ein oder anderes exotischen Verkäufer gibt, der in einem Verkäufermarkt auf den Makler verzichtet, und sich das sonst hierfür zu veranschlagende Geld zusätzlich einstreicht, macht dabei für den Käufer keinen Unterschied. Ebensowenig, wenn in einem nicht ganz so extremen Markt der Verkäufer die Bequemlichkeit eines Maklers einpreist, und dafür ggf. unter dem Strich für ihn ein paar Euro weniger übrig bleiben, wenn er auch inkl. Maklerkosten noch einen akzeptablen Marktpreis machen möchte. Auch in diesem Fall wird es neben wüsten Beschimpfungen bzgl. der Maklereinschaltung genug Kunden geben, die einfach kaufen. D.h. jegliches Zetern bzgl. Maklerkosten bringt auch in diesem Fall nichts, wenn man das Objekt haben will.

Verhandeln kann man erst da, wo wir einen Käufermarkt haben, der durch ein deutliches Überangebot geprägt ist. Aber auch da machen wir uns doch besser nichts vor: Wenn der Verkäufer ohne Makler dann noch mal € 10.000,-- runter geht, wird der Verkäufer mit Makler eben die Maklerkosten übernehmen, und dafür dann nur noch € 5.000,-- runter gehen. Billiger wird die Sache unter dem Strich damit für den Käufer auch nicht. So extrem, dass ein Makler wirklich als Draufgabe vom Verkäufer zu finanzieren ist, weil man sonst gar keine Chance hätte, das Objekt noch irgendwie los zu schlagen, ist kaum ein Markt.

Gruß vom Wiz

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OFF-TOPIC
Eine Frage: Von was lebt der Auto-Verkäufer?

Wo es einen Markt gibt, dort gibt es auch Vermittler.

Ohne Makler würde ein bestimmter Preis für ein bestimmtes Objekt gar nicht zustande kommen, da so gesehen die Makler den Preis durch die Nachfrage Ihrer Kunden machen.

Also bitte nochmals vorher überlegen, was man postet, bevor man sowas von sich gibt.

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Hallo Wolfgang,
so ist es bei mir (Hessisches Bergland) auch. Mit Makler wird jedes Objekt schlechter verkäuflich, da keiner die Kosten tragen will.
Es gibt aber ganz andere Märkte, in den Ballungszentren, Frankfurt, Hamburg, München kann man ohne Makler wohl nicht mal ein Studentenzimmer mieten und bekommt auch keine Immobilie. Wohnraum ist dort so gefragt, da kann der Verkäufer/Vermieter die Arbeit an einen Makler übertragen und die Kosten auf den Käufer abwälzen, die stehen ja Schlange. In ländlichen Gegenden werden Objekte nur noch über den Preis verkauft, da wird jeder tunlichst die Einschaltung eines Maklers vermeiden. Es sei den er will die Arbeit nicht selbst machen, dann muss er sich auch an den Kosten beteiligen, sei es auch in Form eines geringeren Erlöses.
Gruß elmore

Ein Immobilieninteressent braucht KEINEN den Gesamtpreis
hochtreibenden Zwischenhändler, der seinen Anspruch auf einige
tausend Euro „Provision“ rein aus der Herausgabe einer
einzigen Adresse ableitet.

Ein Immoblienverkäufer braucht KEINE Immobilieninteressenten die kommen und Auskünfte und Exposes und Besichtigungen wollen und dann doch nicht kaufen.

Es ist absolut ätzend wöchentlich mit „Interessenten“ eine Immobilie zu besichtigen die unterm Strich eigentlich sowieso nicht kaufen möchten sondern den Markt sondieren und/oder einfach mal Häuser/Wohnungen betrachten wollen.
Genauso ätzend ist es mit Kaufinteressenten zu besichtigen die den Preis extrem drücken wollen - hier ist ein Fachmann (guter Makler) Gold wert. Der hat nämlich umgehend genug gute Gründe warum die Preisvorstellung des möglichen Käufers ein schlechter Witz ist.

Es soll auch Immoblienverkäufer geben die in größerer Entfernung zum Objekt leben. Sollen die für jeden Besichtigungstermin stundenlang anfahren oder gar anfliegen?

Ein Immoblienverkäufer wird diese oft ärgerliche/lästige Aufgabe gerne an einen Fachmann weitgergeben.
Ein guter Makler organisiert auch alles drumrum - Unterlagen die gebraucht werden und wenn ALLES da ist den Notartermin.

Sollten Immobilien in diesem Gebiet gerade rar sein, bleibt einem Käufer nix anderes übrig als die Provision mitzuzahlen.
Sollte es gerade eine Immobilienschwemme geben wird der Verkäufer mehr oder weniger gerne die Provision zahlen.
Ist das ganze ausgegleichen evtl. halbe/halbe.

Bröselchen

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BTW: Es steht jedem Verkäufer/Vermieter zum Glück immer noch
frei, ob es ihm Spaß macht sich um die Vermarkung seines
Objektes selber zu kümmern, oder ob er hiermit einen Profi
beauftragt.

Hier liegt ein Problem mit dem Leseverständnis vor, denn das habe ich nicht bestritten.

Der Verkäufer darf auch ein ganzes Maklerrudel einschalten. Und ein Makler darf statt 5 gern auch 50 oder meinetwegen 500% Provision vom Verkaufspreis nehmen und dafür den ganzen Tag im Bett liegen bleiben.

Es geht einzig und allein darum, dass der Verkäufer den Parasiten, den er selbst ins Boot geholt hat, gefälligst auch selbst bezahlt! Der Käufer kann auf Nulldienstleistungen zum Luxuspreis - und dazu gehört die reine Herausgabe einer Adresse, vielleicht noch aufgepeppt mit buntbedrucktem Papier namens „Exposé“ - ganz prima verzichten.

Auch „BTW“: Was ist gemeint mit „Profi“? Professionelle Schönredner, die auch die letzte Drecksbutze zum Märchenschloss erklären? Professionelle Wegducker, die für kein einziges Wort geradestehen müssen, weil sie sich immer hinter den „Angaben des Verkäufers“ verstecken können? Professionelle Ahnungslose, die die für den Käufer wirklich wichtigen Fragen zum Objekt mit „Weiß ich nicht, hab ich nicht, kann ich nicht.“ beantworten?

Ob dieses Objekt ein Haus oder Auto ist, ist dabei
vollkommen ohne Belang. Und wenn der Markt passt, und die
Konditionen im konkreten Fall auch, dann wird sich jemand
finden, der - weil er das Objekt loswerden bzw. haben will -
die Kosten des Maklers zahlen wird, wenn nur über den das
Geschäft zustande kommen kann.

Ebenfalls unbestritten. Deshalb gehört diese Praxis gesetzlich unterbunden. Wer die Musik zuerst bestellt - und das ist einzig der Verkäufer - der bezahlt sie auch. Und dann wollen wir mal abwarten, wie lange es dauert, bis sich der Markt verändert.

Die naive Ungläubigkeit und das leichte Entsetzen, die im Ursprungsartikel zum Ausdruck kommen, weil der selbst bestellte Adresshändler dem Verkäufer womöglich in dessen eigene Geldbörse greift, deutet nicht nur in diesem Fall darauf hin, dass solche Windbeutel und Geldschneider ganz schnell weg vom Fenster wären.

Wenn ihr ein Auto verkauft, braucht ihr dann auch nen
Automakler?

ich glaube kaum, daß der Autohändler sein Tun für Gotteslohn
erledigt.

Der Ursprungsartikel deutet darauf hin, dass es um einen Verkauf privat an privat geht. Wie wohl in den allermeisten Fällen, die in diesem Brett angesprochen werden, wenn es um Maklerdienste geht.

Um aber den unpassenden Vergleich aufzugreifen:

Der Autohändler kauft die Ware vom Kunden und verkauft sie anschließend hoffentlich teurer an einen anderen Kunden. Nach Abzug aller Kosten bleibt kein Gottes-, sondern Unternehmerlohn für die zuvor geleistete Arbeit übrig.

Wieviele Makler, die vergleichbar vorgehen - erst dem Kunden die Immobilie abkaufen, danach einem anderen Kunden verkaufen - gibt es denn so?

Ich kenne keinen. Deshalb gehört der Vergleich auch in den Hausmüll.