Maklergebühren rechtens

Hallo,

Nach der hypothetischen Vermittlung einer neuen Mietwohnung durch einen Makler stellt sich folgende Frage:

Ist es rechtens wenn dem Mieter eine Vermittlungsprovision seitens einer z.b. „Huntz Makler GmbH&CoKG“ berechnet wird wenn widerum die Hausverwaltung selbiger Wohnung der „Huntz Hausverwaltung GmbH&CoKG“ obliegt?

Es handelt sich ja defacto um zwei eigenständige Gesellschaften auch wenn beispielsweise der Internetauftritt beider Gesellschaften auf ein und der selben Seite zu finden ist.

Vielen Dank

Das nächste mal bitte an FAQ:1129 halten.

Hallo

Es handelt sich ja defacto um zwei eigenständige
Gesellschaften auch wenn beispielsweise der Internetauftritt
beider Gesellschaften auf ein und der selben Seite zu finden
ist.

Da würde ich doch einfach mal drauf wetten, dass da kein Cent Provision fällig werden kann. :smile:

http://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/__2.html

Ein Blick ins Handelsregister (oder ins Impressum der Webseite) beseitigt letzte Reste vorhandener Zweifel.

Gruß
smalbop

Ich kann keinen Markler weinen sehen…deswegen gehe ich dann immer nach drausen.
SCNR

Nein aber mal im Ernst. Es gibt auch genug Urteile die das was in dem Posting oben untermauern. Spannend finde ich das Markler es immer noch versuchen obwohl dieses Gesetz schon steinalt ist.

MfG