Maklergebühren

Hallo,
ich bin selbstständig. Ich wohne zur Zeit in einer 2-Zimmer Wohnung und ziehe jetzt in eine 3-Zimmer Wohnung wobei Maklergebühren anfallen werden. Das 3. Zimmer werde ich als Arbeitszimmer anteilig ansezten können. Kann ich die Maklergebühren voll an setzen oder kann ich die auch nur anteilig absetzen?

Alle verstanden?

Vielen Dank im vorraus
Oliver

Hallo,

Hallo !

ich bin selbstständig. Ich wohne zur Zeit in einer 2-Zimmer
Wohnung und ziehe jetzt in eine 3-Zimmer Wohnung wobei
Maklergebühren anfallen werden. Das 3. Zimmer werde ich als
Arbeitszimmer anteilig ansezten können. Kann ich die
Maklergebühren voll an setzen oder kann ich die auch nur
anteilig absetzen?

Die Maklercourtage wird nur verhältnismäßig berücksichtigt, weil diese Ausgabe nur teilweise durch den Betrieb veranlaßt ist.

Inwieweit diese jedoch überhaupt zum Tragen gelangt, kann ohne weitere Info nicht geklärt werden.
Soweit das von erwähnte Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist, sind die Aufwendungen für dieses Arbeitszimmer unbeschränkt abziehbar.

Ansonsten käme nur ein begrenzter Abzug von DM 2.400/Jahr oder im ungünstigsten Fall DM 0,00 in Betracht.

Alle verstanden?

Schätze schon.

Vielen Dank im vorraus

Danke niemals im voraus, Du weißt doch gar nicht, was Du kriegst…

Oliver

Grüße aus dem Norden

Björn