Maklergebür JA oder NEIN?

hallo ihr lieben,

folgender fall:

ich habe über einen freund erfahren, das jemand in seinem ort ein haus verkaufen möchte. nun habe ich mich mit dem verkäufer auf einen preis geeinigt und wir wollten den vertrag fertig machen.
doch der verkäufer hatte vorher einem makler beauftragt den verkauf zu übernehmen. jetzt hat sich dieser eingeschaltet und möchte eine provision von ca. 5% des verkaufspreises haben…
da der verkauf ohne den makler zustande kam will weder der verkäufer noch ich dies zahlen!
ist eine maklergebür rechtens bzw. wie soll ich mich nun verhalten?
danke schon mal für eure hilfe.

grüße
marco

Sofern Du nicht wusstest, dass der Verkäufer einen Makler beauftragt hatte, ist das alles nicht Dein Problem.

Vom Vertrag zwischen Verkäufer und Makler hängt nun ab, ob der Verkäufer überhaupt etwas separat aushandeln durfte. In der Regel darf er das nicht und muss dann dem Makler die Entschädigung zahlen. Dich betrifft das wie gesagt nur, wenn Du von dem Makler wusstest.

Gruß
svasta

Wenn Sie keinen Kontakt zum Makler hatten, sind Sie auch keinen Vertrag mit ihm eingegangen. Ob ein Vertrag mit dem Verkäufer besteht, kann Ihnen ersteinmal egal sein. Sollten Sie doch in Kontakt mit dem Makler gewesen sein, so könnte ein Maklervertrag entstanden sein - auch durch konkludentes Handeln…

MfG

Jens Gause

Hallo Marco,
das sieht leider schlecht aus für Euch (Verkäufer/Käufer). In der Regel hat man mit einem Makler einen Vertrag über sechs Monate gemacht, damit dieser in der Zeit das Haus verkauft. So sicherlich auch der Verkäufer. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Verkäufer ebenfalls das Haus nicht andersweitig zu verkaufen. Wenn doch, steht den Makler die Provision zu. Ihr könnt also nur einen „heimlichen“ Vorverkaufsvertrag abschließen, der erst gültig wird, wenn der Vertrag mit dem Makler ausläuft oder gekündigt wird. Der Verkäufer muss natürlich in der Zwischenzeit überlegen, wie er andere Käufer (die vom Markler) abwimmelt. Viel Glück…

Gruß

Sorry, ich kann nicht helfen. Viel Glück!!

Hallo Marco,

leider ist es rechtens, dass der Makler die Courtage verlangt. Das hätte der Verkäufer auch wissen müssen, denn er hat schließlich mit dem Makler einen Vertrag geschlossen.

Hulda aus Fulda