Hallo Mietrechtskundige,
wenn ein Makler auf eine Anzeige hin eine Wohnung anbietet, hat er dann auch Anspruch auf seine Provision?
Kann es sein, daß in einem solchen Fall der Vermieter, der den Makler beauftragt hat, für ihn die Wohnung an den Menschen zu bringen, diese Provision tragen muß?
gib Dich nur keiner Illusion hin.
Der Mieter zahlt letzlich immer die Proviosion.
Es ist recht egal ob direkt oder über die Kaution oder Miete und der Vermieter diese zwischenfinanziert.
das kommt auf den zwischen Vermieter und Makler geschlossenen Maklervertrag an.
Üblich ist eine Abwälzung der Provisionspflicht auf den Mieter. Aber natürlich kann auch der Vermieter die Maklerprovision übernehmen.
das kommt auf den zwischen Vermieter und
Makler geschlossenen Maklervertrag an.
Üblich ist eine Abwälzung der
Provisionspflicht auf den Mieter. Aber
natürlich kann auch der Vermieter die
Maklerprovision übernehmen.
Dieser Darstellung schliesse ich mich an.
Es ist keine Frage von Illusionen (siehe Andreas), sondern eine Der Verträge.
Sollte der Makler eine Wohnung anbieten, für die er keinen Vertrag mit dem Vermieter hat (wie sowas auch zustande kommen mag), hat der Makler sicher nichts zu verlangen, muss aber den Vermieternameauch nicht sagen.
Hallo Michael,
bloßes Anbieten reicht nicht, der Makler muß mit Dir mindestens in konkrete Vertragsverhandlungen eintreten, wenn nicht gar den Mietvertrag mit Dir abschließen, um eine Provision (= Courtage) zu erhalten. Die Kaution, die Andreas erwähnt, hat damit nichts zu tun, das ist „nur“ (bei den Beträgen ist das Wörtchen manchmal deplaziert) die Mietsicherheit. Die beträgt im allgemeinen drei Netto-Kaltmieten (= Miete ohne Betriebs- und Heizkosten). Diese Kaution dient dem Vermieter als finanzielles Polster, falls der Mieter z.B. nach Auszug die Wohnung verheerend zurückläßt und die Renovierung nicht durchführt. Wenn der Mieter auszieht und dem Vermieter keine berechtigten Ansprüche mehr zustehen, muß der Vermieter Dir die Kaution mit Zinsen (anderslautende Klauseln in Mietverträgen sind ungültig!) zurückzahlen, daraus folgt, daß die Courtage dort keinen Eingang finden kann, die gehört nämlich dem Makler.
Bei Wohnraummietverhältnissen ist es so, daß ein Makler keine Courtage nehmen darf, wenn er die Wohnung, die er anbietet, gleichzeitig auch verwaltet. Bei Gewerbemietverhältnissen geht das, dann muß allerdings im Vertrag ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß dem (Gewerbe-)Mieter bekannt ist, daß der Makler auch der Verwalter ist und eine Provision erhält. Das ist jedenfalls mein letzter Wissensstand…
Gruß, Cajun
Es ist absolut unwichtig, ob vertraglich der Mieter oder Vermieter die Maklerprovision zahlt, da wenn der Vermieter diese zahlen sollte sich diese in der Höhe der Miete oder als 4. Kaution o.ä. wiederfindet.
Die Illusion, die ich erwähnte, ist der Irrglaube, das der Vermieter etwas zusetzt oder das es ein Vorteil für den Mieter wäre, wenn er die Provion zahlt.
Die Illusion, die ich erwähnte, ist der
Irrglaube, das der Vermieter etwas
zusetzt oder das es ein Vorteil für den
Mieter wäre, wenn er die Provion zahlt.
Na ja, es gibt schon einen indirekten Vorteil.
Man beweist als Mieter, daß man fähig ist, mal so eben eine Kaution hinzublättern. In den Augen des Vermieters erhält man damit eine erhöhte „Kreditwürdigkeit“.
Man beweist als Mieter, daß man fähig
ist, mal so eben eine Kaution
hinzublättern. In den Augen des
Vermieters erhält man damit eine erhöhte
„Kreditwürdigkeit“.
jetzt gebe ich auch noch meinen Senf dazu, weil ich zu der berüchtigten Branche gehöre (wenn auch nur für Gewerbe!).
Der Makler braucht einen Auftrag. Ohne dem geht gar nichts (kann auch mündlich durch den Vermieter geschehen).
Es ist üblich, daß der Mieter die Prov. bezahlt. Normal sind, bei Wohnungen, zwei Monatsmieten.
Natürlich kann auch der Vermieter bezahlen, macht er aber nicht, weil er die Wahl zwischen den Mietern hat, also es nicht nötig hat…
Zur Courtage kommt noch die MwSt.
Eine Besonderheit gilt bei Sozialwohnungen. Da geht der Makler leer aus. Darum vermietet er auch keine solche Wohnungen.
Die Provision ist fällig, wenn der Makler dem Mieter die Wohnung nachgewiesen hat (zum Nachweis reicht die Angabe der Adresse und Wohnungslage, auch telefonisch!) und aufgrund dessen ein Mietvertrag zustande kommt. Der Makler braucht, strenggenommen, nicht mal bei den Mietvertragsverhandlungen dabei sein (ist mir am Liebsten!).
Die Gerichte sind, wenn korrekt gearbeitet wird, äußerst ungnädig mit Mietern, die Makler bescheissen wollen (so auch immer wieder in BGH-Urteilen nachzulesen).
Anmerkung: In den sauren Apfel beißen und zahlen (hab´ mich auch schon darüber geärgert, wenn ich zahlen mußte), aber es geht halt oft nicht anders.
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