Hallo liebe wwwissende,
mal wieder eine Maklerfrage, Vermittlungsgebühr- bzw. Provisionsfrage. Die Maklerin ist verheiratet mit einem Teil der Eigentümergemeinschaft eines Hauses, das angeboten wird. D.h. Ehepartner ist mit weiteren Personen gemeinschaftlicher Eigentümer der angebotenen Immobilie. Ist da nicht ein Interessenskonflikt, und beim Verkauf eine Vermittlungsgebühr seitens des Käufers überhaupt unzulässig?
Da ist doch eindeutige Parteinahme und eine Vermittlung sozusagen in eigener Sache gegeben, oder sehe ich da was nicht oder falsch? Ich weiß, es ist ein freies Land und so weiter, und man muss das Angebot der Maklerin nicht annehmen und könnte die Maklerin auch gegen sich einnehmen und das „Objekt“ so nicht bekommen, aber das ist ja alles Theorie, und soll man deshalb kuschen?
Danke und Grüße, ynot
Da besteht nur ein Intereesenkonflikt wenn zuvor seitens Verkäufer und Makler NICHT darauf hingewiesen wurde:
"Verwandtschaftsverhältnisse zwischen Makler und Eigentümer
Hierunter fallen Konstellationen, wo beispielsweis der Ehemann Eigentümer der Immobilie ist und die Ehefrau als Maklerin auftritt und eine Maklerprovision verlangt. Hier besteht nach geläufiger Ansicht ein natürlicher Interessenkonflikt. Eine provisionsschädliche Interessenkollision ist jedoch dann nicht gegeben, wenn das Bestehen des Verwandtschaftsverhältnisses gegenüber dem dritten, am Geschäft beteiligten Partner offengelegt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1988, 2663; BGH NJW 1987, 1108; OLG Hamm, MDR 2000, 635; OLG Düsseldorf OLGR 1992, 333; OLGR 1992, 291). Dabei kommt es auf die rein tatsächliche Kenntnis an; auf die rechtlichen Konsequenzen einer Verflechtung braucht der unbeteiligte Dritte nicht hingewiesen worden zu sein (OLG Düsseldorf OLGR 1992, 291 m.w.N.).
Aus dem reinen Verwandtschaftsverhältnis können Sie daher, wenn Ihnen dieser Umstand unmissverständlich vor Vertragsschluss mitgeteilt wurde, keine zielführende Argumentation gegen den Provisionsanspruch herleiten.!
Quelle: https://www.businesslawfrankfurt.de/2015/01/maklerprovision-bei-verwandtschaftsverhaeltnis-erlaubt/
ramses90
Moin Ramses,
wie ist der „Hinweis“ zu werten, dass der Mann aus Eigeninteresse beim Besichtigungstermin anwesend ist, und wissen will, wer die Immobilie kauft und was damit vorhat. Und dass sie irgendwann bei Detailfragen nebenbei erwähnt, dass er das Objekt kennt, weil er darin aufgewachsen ist. Und sie sagt, dass jetzt die Erben von den ursprünglichen Besitzern das Haus verkaufen? Da muss doch noch mehr kommen, oder?
Grüße
Da muss der Satz in dieser oder ähnlicher Form kommen: „Meine Frau vermittelt als die beauftragte Maklerin, das Haus an Interessenten“. ramses90