Guten Abend!
Was hat denn der Verkäufer sonst noch so alles bestellt? Vielleicht Fußpflege, die der Wohnungskäufer zahlen soll?
Es geht den Kaufinteressenten nichts an, mit wem der Verkäufer meint, irgendwelche Vereinbarungen treffen zu müssen. Wenn der Verkäufer glaubt, Vereinbarungen zu Lasten Dritter eingehen zu können, irrt er.
Beim Kauf einer bereits selbst genutzten Wohnung ist es abwegig, einen Vermittler zu bezahlen, wenn Eigentümer und Mieter schon vorher handelseinig waren und danach ein Makler eingeschaltet wird. Oft klinken sich irgendwelche Verwandten oder Bekannten des Verkäufers ein und meinen, Geld für nichts abgreifen zu können.
Um den Maklerlohn zu verdienen, muss die Maklertätigkeit ursächlich für den Abschluss des Kaufvertrags sein. Das ist in der geschilderten Situation nicht der Fall. Sieht übrigens auch der BGH so (BGH NJW-RR 96, 114). Wenn der Makler in diesem Fall meint, eine Rechnung an den Käufer der Wohnung stellen zu müssen/dürfen, beißt er mit dem Ansinnen auf Granit, kommt damit vor Gericht nicht durch.
Gruß
Wolfgang