Maklerhonorar auch bei Zwangsversteigerung ?

Hallo allerseits,

auf der Wohnungssuche erlebt man ja immer mal wieder was neues; heute habe ich bei einem Immobilienangebot, das per e-mail kam, folgenden Passus gefunden:

[…] Der Käufer verpflichtet sich gegenüber [dem Makler], auch dann ein Erfolgshonorar zu zahlen, wenn der Kaufvertrag binnen eines Jahres durch den direkten Erwerb vom Eigentümer oder durch einen anderen Makler zustande kommt, auch im Wege der Zwangsversteigerung. […]

Ist das mit der Zwangsversteigerung rechtens ?

Danke & Gruß
Jürgen

Hallo Jürgen,
ich kann mir die Wirksamkeit dieses Passus nicht vorstellen.
Die Zwangsversteigerung einer Immobilie wird regelmäßig in einer Tageszeitung und im Internet durch das Amtsgericht ( Gerichtstafel ) sowie in den Räumen des Amtsgericht bekannt gemacht.
Demnach könntest Du diese Information ja eben genau auf diesem Wege erhalten haben und nicht über einen Makler. Der Makler versucht sich
alle Wege offen zu halten - dies ist m.E. nicht korrekt. Ich gehe daher davon aus, dass der geltend gemachte Anspruch des Makler nicht durchsetzbar wäre. Ich bin jedoch kein Jurist.

MfG

Falk

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Hallo!

Eine formularmäßige Klausel genügt nicht, um einen Provisionsanspruch entstehen zu lassen. Die Provisionsabrede für den Erwerb im Wege einer Zwangsversteigerung muß individuell getroffen werden, Beispiel: Kunde und Makler verhandeln miteinander, schreiben die Vereinbarung nieder und unterzeichnen diese.

Gruß

Armin

Hallo Jürgen,bei einer Zwangsversteigerung fällt in KEINEM Fall eine Maklerprovision an.Gruß Peter

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