Maklerin führt sich als Hausbesitzerin auf?

Liebe Immobilienfachleute,

Mein Vater und ich sind Laien was den Hausverkauf angeht. Deshalb hat er (nachdem eine Maklerin ihn mehrmals im Seniorenheim besucht hat)dieser hopplahop einen Alleinauftrag zum Hausverkauf erteilt - noch während ich versucht habe, herauszufinden, was die Pflichten und Rechte eines Maklers sind.
Diese Maklerin ist sehr geschäftstüchtig,was ja kein Makel ist, hat jedoch einige Nebengeschäfte im Zusammenhang mit dem Hausverkauf am Laufen (wobei sie nicht weiß, dass ich davon weiß) und verhält sich außerdem so, als ob das Haus ihr gehören würde. Zwei Dinge, die mir besonders aufstoßen:Ich müsste den Alleinauftrag, der bei meinem Vater liegt, nochmals im Detail lesen, aber sicherlich steht dort nicht, 1. dass die Maklerin alleine bestimmmt, welcher Notar den Hausverkauf abwickelt und 2. dass sich der potenzielle Käufer und wir als Verkäufer erst beim Notartermin kennenlernen. Genau dies ist der Fall: Die Maklerin hat einen Notar ausgesucht (obwohl wir einen Notar bevorzugen würden, den mein Vater bereits seit Jahren kennt und dessen Wahl man außerdem mit dem Käufer abstimmen könnte) und sie will uns die Kontaktdaten des Käufers nicht mitteilen. Begründung: Es würde reichen, wenn wir diesen beim Notartermin kennenlernen würden.
Was tun?

Hallo Barbara,

wer die Musik bestellt, der zahlt. Das soll heißen, wer den Notar bezahlt, hat auch das Wahlrecht den Notar auszusuchen. Normalerweise wird der Käufer gefragt, ob er einen bestimmten Notar bevorzugt. Ist das nicht der Fall, dann wird der Verkäufer gefragt, hat auch der keinen, dann schlägt der Makler einen vor. Notare sind zur Neutralität verpflichtet. Wo liegt denn nun wirklich das Problem? Die Maklerin wurde beauftragt einen Käufer für das Haus nachzuweisen und Einigung zwischen Ihrem Vater und dem Käufer zu erzielen. Das scheint der Fall zu sein. Es muss sich keiner darauf einlassen, den Notar des Verkäufers zu nehmen, Es ist auch nicht Vorgeschrieben, dass der Verkäufer den Käufer vor der Beurkundung kennen lernen muss. Wichtig ist doch, dass das Haus zu einem angemessenen Preis verkauft wird. Nebenkriegsschauplätze sind hier fehl am Platz.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Ich stimme Ihnen voll zu. Problematisch ist allerdings, dass, wenn Sie sich beide nicht arrangieren, die Kuh vom Eis zu schaffen, dann kann Ihr Vater nur noch kündigen. Kündigt er fristlos, könnte es zum gerichtlichen Streit darüber kommen, ob die Gründe dafür ausreichen. M.E. ist das Vertrauensverhältnis erheblich gestört, welches u.U. zur fristlosen Kündigung reichen könnte. Erkundigen Sie sich, ob die Maklerin einem Berufsverband angehört. Bei diesem kann man sich Gehör verschaffen, da dieser um den guten Ruf bangt.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann