Maklerin ist Ehefrau des Eigentümers

Hallo,

ich habe eine Frage und es wäre toll, wenn mir jemand die passende Antwort geben könnte.

Im Sommer dieses Jahres habe ich eine Wohnung angemietet und in diesem Zusammenhang bei Abschluss des Vertrages die vereinbarte Maklercourtage entrichtet. Nun habe ich erfahren, dass die Maklerin die Ehefrau des Miteigentümers (Gesellschafter der GbR) ist.

Obgleich die Maklerin auch für andere Eigentümer tätig ist, finde ich dass das Ganze „Geschmäckle“ hat und habe daher die Maklerin kontaktiert. Sie sagte mir, dass aufgrund der getrennten steuerlichen Veranlagung eine Provisionsberechnung zulässig sein.

Ist das wirklich so? Ohne die rechtliche Grundlage genau zu kennen, finde ich das sehr merkwürdig.

Vielen Dank im Voraus.

Didinho

Hallo, wer ist wo Gesellschafter? Bilden Maklerin und Eigentümer die GbR?

Wenn dem so ist, dann ist dies m.E. ein klarer Fall von wirtschaftlicher Verpflechtung. s. auch http://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/BJNR01747… §2, Abs. 3

Tipp: ggf. noch einmal darauf verweisen oder anwaltlichen Rat einholen

Hallo,

die GbR, in deren Eigentum die Immobilie steht hat zwei Gesellschafter.

Den Ehemann der Maklerin sowie eine Dritte, mir unbekannte Person.

Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße

Didinho77

Die GbR muss ja einen Namen haben. Dann bekommt man auch den 2. Beteiligten heraus.

Ist dies dann tats. nicht die Maklerin, was mich fast überraschen würde, dann weiß ich bei getrennt veranlagten Steuerzahlern, ehrlich gesagt, nicht wirklich, ob da eine Verflechtung besteht. Könnte sein nein. Müsste ich selbst mal nachlesen.

Musst dich ggf. noch einmal melden.

Hi,

ist komisch gebe ich dir Recht.

Aber in der Konstellation meiner Meinung nach in Ordnung.

http://www.facebook.com/pages/FELICON-FINANCIAL-PLAN…

http://www.facebook.com/pages/FELICON-STEUERBERATUNG…

Bei Rückfragen gern melden

Viele Grüße
Timm Picker
FELICON