ich habe eine Frage und es wäre toll, wenn mir jemand die passende Antwort geben könnte.
Im Sommer dieses Jahres habe ich eine Wohnung angemietet und in diesem Zusammenhang bei Abschluss des Vertrages die vereinbarte Maklercourtage entrichtet. Nun habe ich erfahren, dass die Maklerin die Ehefrau des Miteigentümers (Gesellschafter der GbR) ist.
Obgleich die Maklerin auch für andere Eigentümer tätig ist, finde ich dass das Ganze „Geschmäckle“ hat und habe daher die Maklerin kontaktiert. Sie sagte mir, dass aufgrund der getrennten steuerlichen Veranlagung eine Provisionsberechnung zulässig sein.
Ist das wirklich so? Ohne die rechtliche Grundlage genau zu kennen, finde ich das sehr merkwürdig.
Die GbR muss ja einen Namen haben. Dann bekommt man auch den 2. Beteiligten heraus.
Ist dies dann tats. nicht die Maklerin, was mich fast überraschen würde, dann weiß ich bei getrennt veranlagten Steuerzahlern, ehrlich gesagt, nicht wirklich, ob da eine Verflechtung besteht. Könnte sein nein. Müsste ich selbst mal nachlesen.